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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-05-17 · Heft 21 (17.5.1858) · p. Seite 289

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 21 (17.5.1858)
Date
1858-05-17
Page
Seite 289 (sequence 9)
Language
German
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389 tuten, über hundert neue Mitglieder zur Aufnahme gemeldet haben. Berlin, im April. (Privatmitth.) Die Gemeinde zu Pesth hat dem Herrn l>r. M. Sachs ihren erledigten Rabbinatssitz durch eine Deputation angeboren, derselbe aber den ehrenvollen Antrag abgelehnt. Die Berliner Gemeinde würde an ihm einen guten Redner verloren haben, und da er jetzt hier der einzige ist, so wäre dies augenblicklich ein wirklicher Verlust gewesen. In jeder andern Beziehung ist Herr vr. Sachs bekanntlich für die Gemeinde eine Null, für die preußischen Gemeinden wäre eS ganz gleichgültig. Oesterreichischer Kaiserstaat. Prag, 22. April. (D. A. Z.) In Folge des Possessionsgesetzeö ist es in jüngster wie in früherer Zeit häufig vorgekommen, daß Israeliten, welche sich in den Besitz von Realitäten setzen wollten, solche durch christliche Freunde kaufen und als Eigenthum der letzteren eintragen ließen, sich aber mittelst Wechsel, Vormerkungen und Gegenbriefe den Besitz sicherten , wofür der angebliche Käufer gewöhnlich eine bedeutende Summe erhielt. Viele Advocaten Oesterreichs, welche derlei Käufe gewöhnlich abschloffen, haben dabei gute Geschäfte gemacht. Gegenwärtig sind jedoch im nördlichen Böhmen Untersuchungen angestellt und mehrfach Klagen wegen Umgehung des Gesetzes erhoben worden. — Eine Particular-Entscheidung des Ministeriums deS Innern vom 9. März d. I. spricht den Grundsatz aus, daß „den Israeliten in Galizien die Pachtung von einzelnen Rustical-Grundstücken nach dem auch gegenwärtig noch in Kraft bestehenden allerhöchsten Patente vom 5. März 1805 und dem Präsidial-Erlasse vom 11» Mai 1848 untersagt ist." Wien, 30. April. (Eingesandt.) Nie hat Ihr Journal eine derartige trübselige Nachricht aus Wien gebracht, wie die ist, die ich Ihnen heute mittheile. Pias giebt eS Höheres, als den Gemeindefrieden, und dieser ist jetzt gefährdet. Ohne weitere Einleitung will ich den Thatbestand erzählen. Seit langer Zeit haben die in Wien lebenden polnischen Israeliten die Concession, ein BethauS zu haben, in welchem nach polnischem Ritus gebetet wird. Als die jüdische Population hier anwuchs, nahm auch die Zahl der deutschen Juden, die dieses BethauS besuchten (welches früher im Lazzenhof war), zu. — Mit der Zeit stellte es sich heraus, daß die deutschen Juden mindestens in demselben Maße zur Erhaltung des Bethauses beitrugen, wie die polnischen. Es mußte daher den deutschen Juden ein Einfluß eingeräumt werden. Als die materiellen Verhältnisse dieses Bethauses sich verschlimmerten, übernahmen die Vertreter die Leitung desselben, wozu sie auch von den Behörden aufgefordert wurden. Dieses geschah im Jahre 1846. Es wurden deutsche und polnische Vorsteher gewählt, unter welchen stets kleinliche Nationaleifersüchteleien stattfanden. DaS Jahr 1848 kam, die Streitigkeiten nahmen zu, nichts desto weniger hielt man zusammen. Als der alte Lazzenhof im Jahre 1850 niedergerissen wurde, brachen die Streitigkeiten neuerdings aus. In dem gegebenen Falle, wo die Localität, das einzige einigende Moment, fehlte, beschloß man sich zu trennen. Die Deutschen suchten bei den Behörden an, ihnen zu gestatten ein Haus zu kaufen, wo sie den Gottesdienst halten könnten; dieses wurde bewilligt und die polnische Fraction bezog in der Leopoldstadt ein gemiethetes Local. Ueberhaupt waren die Behörden um diese Zeit in dieser Beziehung sehr liberal und haben die Concessioncn zur Errichtung von Betlocalitäten gegeben, weil die Räumlichkeiten der bestehenden Gotteshäuser nicht im Einklänge mit der jüdischen Bevölkerung waren.*) Derartige Concessionen erhielten der Traiteur H§rr Spiegel, der Geldwechsler Herr Ignaz Deutsch rc. In der Bewilligung zum Bau des neuen BethauseS in der Leopoldstadt von Seite Sr. Majestät des Kaisers heißt es jedoch ausdrücklich, daß mit der Eröffnung des neuen Bethauses eine Beschränkung der Privatbethäuser eintreten solle. Selbstverständlich dachte Niemand daran, die polnische Synagoge zu beirren. Diese aber war selbst, wie bemerkt, in zwei Theile gespalten. Die eine nannte sich die deutschorthodore, die andere die polnisch orthodoxe Partei. Die Behörden jedoch erklärten, daß wohl eine orthodoxe Partei anerkannt werde, nicht aber die Nationalität der Partei. Da überdies der neue Tempel bald eingeweiht werden soll, wurden die Vertreter von den Behörden ausgefordert, die Vereinigung dieser beiden Fraktionen anzubahnen. *) Bekanntlich hat der Vorstand selbst, um dem Bedürfnisse zu genügen, an den hohen Festtagen zwei Filialbethäuser, eines in der Stadt, das andere in der Leopoldstadt eröffnet. 21

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