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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-05-17 · Heft 21 (17.5.1858) · p. Seite 287

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 21 (17.5.1858)
Date
1858-05-17
Page
Seite 287 (sequence 7)
Language
German
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287 Kassel, 26. April. (Ztg. f. Ndd.) Das Ministerium des Innern scheint die Israeliten besonders scharf überwachen zu wollen. Neben der Verordnung über den Wucher mit Grundeigenthum und der kürzlich ergangenen Bestimmungen über die Dienstboten jüdischer Herrschaften regelt ein anderer Erlaß den sogenannten Nothhandel. Wäre die Absicht der Regierung bis auf den Grund ausführbar, so würde der größte Theil der Israeliten auf dem Lande geradezu seine Nahrung verlieren. Ob sic dadurch, wie man erreichen möchte, zur Landwirthschaft hinzudrängen seien, bleibt sehr zweifelhaft. Jener Erlaß führt aus, daß der Nothhandel, der nach dem s. g. Emancipationsgesctz von 1833 dann concesstonspflichtig geblieben ist, wenn er die „ausschließliche Erwerbsweise" bildet, auch dann schon concesstonspflichtig sei, wenn er zwar nicht das ausschließliche, aber doch einen selbstständigen Theil des jüdischen Gewerbes darstelle, eine Ausfassungsweise, deren überzeugende Kraft für die Gerichte denn doch noch in Frage steht. Die Verwaltungsbehörden werden angewiesen, mit aller Energie die Bestrafung des unbefugten Nothhandels zu veranlassen und solchen Juden, die im Verdachte der Güterschlächterei, deS Wuchers, des Ankaufs von Forderungen unter dem Nominalwerth (obgleich solches in Kurheffen Jedermann gesetzlich thun kann), die Erlaubniß zum Nothhandel zu versagen oder zu entziehen. Genaue Listen über die hiernach zu überwachenden Israeliten sollen geführt und alljährlich dem Ministerium vorgelegt werden. Am Schluffe des Ausschreibens wird mit scharfer Abbiegung in eine ganz andere Richtung die Herstellung von Spar¬ und Leihkassen in den Gemeinden empfohlen. Braunschweig, 28. April. (Privatmitth.) Der Banquier I. Jüdel, Abgeordneter in der hiesigen Landesversammlung, äußerte sich gestern in der Sitzung der Landesversanunlung über einen Gegenstand, worüber ich mir erlaube, Ihnen Mittheilung zu machen, um so mehr, da gegenwärtig in Braunschweig und Frankfurt am Main in Deutschland die einzigen gesetzgebenden Körper sind, in denen sich Juden befinden. Bei Bcrathung der Regierungsvorlage — Abänderung des Gesetzes, die Gemeindeschulen betreffend — nahm derselbe Theil an der Debatte und äußerte in Bezug auf Erhöhung der Gehalte der Landschullehrer: Bei keinem Mitglieds der geehrten Versammlung herrscht ein Zweifel darüber, daß der zu geringe Gehalt der Landschullehrer verbessert werden müsse. Unter den verschiedenen Anträgen, welche unS vorliegcn, werde ich für denjenigen stimmen, welcher bezweckt, die Gehalte der Lehrer am meisten zu verbchsem. Wenn von verschiedenen Rednern Besorgniß darüber gehegt ist, daß durch eine zu weit gehende Verbesserung der Gehalte die Lasten der Gemeinden zu groß werden möchten, so theile ich diese Besorgniß nicht. Freilich darf man sich nicht scheuen, von den Gemeinden den Verhältnissen entsprechende Beisteuern zu verlangen, und bei ärmern Gemeinden muß aus Staatsmitteln Zuschuß geleistet werden. Wenn man religiöse Zwecke verfolgt, darf man die Männer, welche zur Erreichung dieser Zwecke vorzugsweise mitzuwirken haben (die Geistlichen wie die Schullehrer), nicht in Verhältnissen lassen, wo sie mit den drückendsten Rahrungssorgen zu kämpfen haben. Jeder Einzelne in einer Gemeinde darf sich nicht weigern, wenn es sich um Religionszwecke handelt, Opfer zu bringen, und wer wahrhaft religiös ist, muß diese Opfer mit Freudigkeit bringen. Ich gehöre einer Confession an, welche durch alljährlich zu zahlende Beiträge diejenigen Kosten aufzubringen hat, welche zur Erhaltung deö Cultus erforderlich sind. Diese Kosten sind nicht unbedeutend, werden indeß von den einzelnen Mitgliedern der Gemeinde regelmäßig gezahlt, und würden von ihnen gezahlt werden müssen, wenn sie auch noch sich steigern würden. Lassen Sie uns nicht auseinandergehen, meine Herren, ohne die Lage von Männern verbessert zu haben, welche, wenn sie ihre Pflichten treu erfüllen, unsere Achtung, unsere Anerkennung wahrhaft verdienen. H. Goldberg. Aus der Pfalz, Anfangs Mai. (Privatmitth.) Zur Berichtigung einer früheren Cocrespondenz von Hannover mag es nicht überflüssig sein, zu bemerken, daß die eingeführte Synagogenordnung in den meisten Gemeinden — im hiesigen Rabbinate — Eingang gefunden hat, und man namentlich mit der Einführung deutscher Gebete freudigst einverstanden ist. Die in der Pfalz täglich sich mehrende Intelligenz und der Verkehr mit den Nachbarstädten verlangen gebieterisch eine zweckmäßige, dem Bedürfnisse entsprechende Reform; freilich geht dies nicht auf einmal, aber ich bin der Meinung, daß eben durch den gleichsam stusmmäßigen Uebergang das angestrebte Ziel um so eher

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