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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-05-17 · Heft 21 (17.5.1858) · p. Seite 284

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 21 (17.5.1858)
Date
1858-05-17
Page
Seite 284 (sequence 4)
Language
German
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284 ten, muß es mit der eigentlichen „Erkenntniß des Jehova" freilich schlecht bestellt gewesen sein. In der neuern Zeit, bei Annahme landesüblicher Vornamen haben die deutschen Juden sich als gescheidte Leute nicht bewährt, ja oft über das Ziel hinausgeschofsen; denn wenn hier zu Lande Einer Siegfried oder Isidor heißt, ist Fünfzig gegen Eins zu wetten, daß es ein Jude sei. Die Narrheit unserer Großväter war nicht klein, als sie sich gegen Wilhelm und Heinrich sträubten, dagegen Liebmann und Falk und Göttschalck als kanonisch vertheidigten. Kurfürstenthum Hessen. Aus Kassel schreibt die Weserzeitung vom 5. Mai: „Die Ausführung der Maßregeln gegen die Israeliten hinsichtlich des Haltens christlicher Dienstboten, wie wir sie neulich ausführlich mitgetheilt haben, hat damit begonnen, daß das Polizeipersonal dermalen damit beschäftigt ist, ein Verzeichniß der bei den Israeliten im Dienste stehenden Personen christlichen Glaubens aufzunehmen. Nebenbei werden die übrigen Verhältnisse der Familien der Israeliten hinsichtlich der Zahl der Kinder rc. mit tabellarisch ausgenommen. Wir können nicht anders sagen, als daß wir diese Maßregel noch nirgends haben billigen hören. Daneben hört man, daß mehrere reichere Israeliten, welche sich einer solchen Aufsicht durch ihr Gesinde nicht unterwerfen wollen, mit dem Plane umgehen., anderswo ihr Domicil aufzuschlagen." Es ist wohl der gelindeste Ausdruck, solche Maßnahmen „nirgends billigen zu hören." Jndeß kann man den ausgesprochenen Entschluß vieler Juden, das Land, wo man sie mit solchen veratorischen Maßregeln behandelt, zu verlassen, nur „billigen". Es ist Zeit, daß diese Herren auch einmal zeigen, daß sie Charakter besitzen. Allerdings will man jetzt in demselben Lande der Auswanderung, weil diese bereits sich sehr fühlbar macht, Hindernisse in den Weg legen, allein diese werden weniger schwierig sein als die, welche ihnen drohen, wenn sie bleiben. Aus Oberhessen, im Mai. Von den bedauerlichen Maßnahmen des Kurfürstlichen Ministeriums gegen die Juden hat die Allg. Zeit. d. Jud. schon berichtet. Die Verwaltungsämter haben bereits die Berichte von sämmtlichen Bürgermeistern der Ortschaften, wo Juden wohnen, eingezogen und nach Befinden einzelne Juden, so wie ganze israelitische Gemeinden vorgeladen, um ihnen Kenntniß der Sache und Verwarnung zu geben. Diese Maßregelung macht einen sehr peinlichen Eindruck. Auch christlicherseits wird dieselbe als ungerechtfertigt anerkannt und vielfach gemißbilligt. Es geht sogar die Rede, daß von christlicher Seite dagegen gewirkt werden wird. Auch die Juden regen sich und wollen wenigstens die in dieser ihnen wieder zugetheilten Ausnahmsstellung liegende moralische Anschuldigung ihrer nicht auf sich fitzen lassen. Herr Kreisvorsteher Bachrach in Neukirchen, ein für alles Gute empfänglicher und bei Christen und Juden in hoher Achtung stehender Mann, hat in dieser Angelegenheit folgendes Schreiben an die vier Vorsteherämter des Landes gerichtet: Kurfürstliches Vorsteheramt! Bekanntlich sind neulich in Kurhessen Verordnungen erlassen worden, welche die Israeliten in eine Ausnahmsstellung bringen, ja dieselben unter besondere polizeiliche Aufsicht stellen. Ganz abgesehen von der materiellen Noth, welche hierdurch über manche durch den nach dem Urtheile bewährter Nationalökonomen gar nicht schädlichen Kleinhandel ihr Dasein fristende redliche Familie heraufbeschworen wird, ist es besonders die moralische Zurücksetzung, welche uns hierin aufs Schmerzlichste trifft. Dieser Nachtheil ist so bedeutend, daß er sich gar nicht auf die Israeliten in Kurhessen allein beschränkt, sondern, bei der in diesem Punkte nicht in Abrede zu stellenden Solidarität der jüdischen Interessen, die sämmtlichen Israeliten Deutschlands, ja Europas in die Mitleidenschaft zieht. Es muß uns daher daran liegen, durch Thatsachen 1) hohes Ministerium zu überzeugen, daß diese Ausnahmsstellung uns unverdient trifft; 2) uns in der öffentlichen Meinung von der durch jene Verordnungen uns bereiteten moralischen Zurücksetzung zu rehabilitiren. Dieses kann nur dadurch bewerkstelligt werden, wenn im ganzen Lande wahrheitsgetreue Daten gesammelt werden, aus welchen hervorgeht, daß die in jenen Verordnungen benannten und verpönten Beschäftigungs- und Erwerbsarten auch, wie dieses wirklich der Fall ist, von Christen in derselben Weise betrieben werden und daß Ausschreitungen und Gesetzübertretungen in dieser Richtung unter diesen eben so gut, wie bei einzelnen Israeliten hin und wieder Vorkommen; daß also jene Verordnungen, wenn in der Sache selbst nöthig, doch allgemeiner Natur hätten sein müssen. Die Herbeischaffung dieser Daten

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