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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-05-10 · Heft 20 (10.5.1858) · p. Seite 271

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 20 (10.5.1858)
Date
1858-05-10
Page
Seite 271 (sequence 5)
Language
German
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271 kung in der beregten Hinsicht, sondern für beide Theile von den nachtheiligsten Folgen: für die Arbeitgeber, da sie dadurch in allen, religiösen wie weltlichen Beziehungen in äußerste Verlegenheit versetzt würden, was sogar die allgemeine Betriebsamkeit bald genug zu empfinden haben würde; für die Arbeitnehmer, da ihnen die Gelegenheit zur Verwerthung ihrer Arbeitskraft in vielen, oft den vorteilhaftesten Fällen entzogen würde, und nicht Wenige, die sich von ihrer Hände Werk redlich zu nähren vermöchten, ob der entgegenstehenden Hindernisse zur Brotlosigkeit verdammt würden, in deren Folge nur zu leicht, wie Jeder weiA gar bedenkliche Ausschreitungen gegen göttliches und menschliches Recht Platz greifen. Ob es unter so bewandten Umständen rathsam sei, den gehegten Intentionen noch ferner anzuhängen oder stracks von jeder derartigen Maßregel abzustehen, möge (diesen Wunsch wird Jeder, dem Menschenwohl am Herzen liegt, im Interesse der Christen nicht minder als der Juden mit uns theilen) die betreffende Regierung so wie jede andere, bei der ähnliche Regungen auftauchen möchten, weislich in Erwägung ziehen. Gerechtigkeit und Billigkeit, die Stützen des Gottesthrones, sie find es fürwahr auch, auf denen Fürstenthrone allein fest begründet sind. Nachbemerkung der Redaction. Wir haben die obige ruhige und gemessene Erörterung auch'nach unserem Leitartikel in No. l9. für am Platze gehalten, und fügen nur noch Folgendes hinzu. Die Konsequenz eines solchen Verfahrens müßte nothwendig auch das Verbot für protestantische Arbeitnehmer bei katholischen Arbeitgebern und für katholische Arbeitnehmer bei protestantischen Arbeitgebern sein, da jedenfalls die Gefahr der Einwirkung auf das kirchliche Leben bei den Bekennern dieser beiden Kirchen für einander ungleich größer ist, als daß Juden Christen zum Judenthume zu bekehren oder in der Erfüllung ihrer kirchlichen Pflichten zu behindern suchten. Andererseits müßte es doch erst noch staatsrechtlich untersucht werden, ob es im Reckte des Staates liege, ein Arbeitsvcrhältniß aus confessionellen Gründen zu verbieten. Ein Dienstverhältniß ist im Grunde nichts Anderes, als ein Kauf und Verkauf. Der Dienstbote verkauft dem Dienstherrn bestimmte Arbeiten auf bestimmte Zeit für bestimmten Kaufpreis, so wie ein Handwerker seine Arbeitserzeugniffe dem Dritten gegen bestimmten Lohn veräußert. Kann nun ohne Gewaltsamkeit ein solches Kauf¬ und Verkaufsrecht verboten werden? Zeitungsnachrichten. Deutschland. WormH, im April. (Privatmitth.) Wir sind, schreibt man der Kölnischen Zeitung aus Konstantinopel vom 31. März, am Vorabende von Ostern. ES müßte ein Wunder sein, wenn nicht daö alte Märchen von geraubten Christenkindern irgendwie wieder aufgefrischt, als Charwochen-Gericht unS aufgetischt würde. In der That hat sich die „krosss ä'Orient" in ihrer letzten Nummer aus Smyrna schreiben lassen, daß ein Jude dort ein Christenkind geraubt, nach Konstantinopel fortgeschlcppt, mißhandelt, um Blut von ihm zu gewinnen, bis es nach vielen ausgestandenen Qualen Gelegenheit gewonnen, zu entkommen, nach der hiesigen St. Marien-Kirche zu entschlüpfen und so durch die Geistlichen wieder nach Hause befördert zu werden. In der heutigen Nummer widerruft dieses Blatt, was eS geschrieben. Aber einen Mord hat das Blatt schon in den vier Tagen, der zwischen seiner ersten und letzten Publication vorgefallen, vielleicht mit zu verantworten. Ein Christenbube hat hier einen Judenknaben angcfallen, ihn mit einem großen Steine am Kopfe so schwer verletzt, daß er todt zu Boden gefallen ist.— In Frankfurt a. M. ist die bekannte Streitfrage dahin geschlichtet, daß Rabbiner Stein künftig allein confirmirt, während Oberlehrer Stern die zuletzt vorbereiteten Confirmanden am 1. Mai noch confirmireu wird. — In Darmstadt, wo einst ein hyperorthodorer Rabbiner fungirte, lassen zwei israelitische Familienväter ihre Kinder am christlichen Religionsunterricht Theil nehmen. — Der tüchtige Lehrer in der Landgemeinde des hiesigen Kreises, Herr Marx in Alsheim, folgt nicht dem Rufe nach Chicago. — Die Schul- und Jugendbidliothek von R. Klein nimmt einen guten Fortgang, und befindet sich das 4. Heft unter der Presse*). — Seit den letzten Festtagen wird im Pariser Consistorialtempel das Kadischgebet von den Leidtragenden leise, und nur vom Vorbeter laut gesprochen. Hamburg, 3. Mai. (Privatmitth.) Siegmund Lendesdorsf, ein Jude, geboren in Altona, wohn- *) Wir haben noch nicht Eines zu Gesicht bekommen! Redact.

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