Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 20 (10.5.1858)
- Date
- 1858-05-10
- Page
- Seite 270 (sequence 4)
- Language
- German
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270 lungsweift, andererseits die Absicht, die Freiheit der Bewegung im häuslichen und gewerblichen Leben den Juden nach Möglichkeit zu erschweren. Ueber das Letztere läßt sich freilich so lange nicht rechten, als es noch immer für einen Gnadenact angesehen wird, wenn denjenigen Einwohnern eines Landes, die mit allen Uebrigen gleiche Lasten zu tragen und die nämlichen Pflichten zu erfüllen haben, auch gleiche Menschen - und Bürgerrechte ertheilt werden, und man demzufolge die Befugniß hat, sie ihnen wo und wie weit man will, zu versagen, ja sogar, wenn sie sich bereits in deren rechtlichem Besitz befinden, sie wftder zu entziehen oder zu verkürzen. Wollte man aber zur Beschönigung oder Rechtfertigung der in Rede stehenden Beschränkung etwa den Grund anführen, daß christliche Dienstboten sich von jüdischen Herrschaften üble Behandlung, ungenügende Belohnung u. dgl. gefallen lassen müßten, und es deshalb im Interesse jener liege, sie vor derartigen Unbillen zu schützen, so würde sowohl eine unparteiische Untersuchung sicher das gerade Gegenthcil erkunden, indem der Israelit, von seiner Religion gehalten und es ihm von uralter Zeit her zur Natur geworden ist, selbst heidnischen Leibeigenen eine milde Behandlung angedeihen zu lassen, und er sie um so weniger freien christlichen Dienern versagen wird, als auch anderntheils solcher Schutz sich als gänzlich überflüssig erweisen würde, da es ja jedem Einzelnen völlig freisteht, flch denjenigen Dienstherrn zu wählen und bei ihm zu verbleiben, der die von ihm gemachten Ansprüche am vollständigsten befriedigt. Ist aber der Israelit nichts weniger als geneigt, es an Gerechtigkeit und Billigkeit gegen seinen Untergebenen, gleichviel welchem Bekenntnisse er angehöre, fehlen zu lassen, und jemals zu vergessen, daß er in ihm den Menschen und Nächsten zu achten und zu schätzen habe, so wird es ihm noch minder je in den Sinn kommen, seine religiöse Gesinnung und Handlungsweise beeinflussen und antasten zu wollen. Es gab, so weit die Geschichte Meldung thut, nur eine einzige Periode (und zwar um eben dieselbe Zeit, da das Christenthum seinem Boden entsproßte), in der das Judenthum es als einen schätzbaren Gewinn ansah, Heiden in den Bund Israels aufzunehmen; aber bald ward es inne, daß diese quantitative Ausbreitung seiner Qualität bedenklichen Abbruch thue, und an dem hierauf von seinen Lehrern aufgestellten Grundsätze: „Israel hat Proftlyten eben so zu scheuen, wie der menschliche Leib den Aussatz", streng festhaltend, überließ es fortan alle Bekehrung und alles Misstonsweftn willig den auf seinen Knien geborenen, wenn gleich ihm immer feindseliger werdenden Conftssionen, zufrieden damit, wenn mittelst derselben die allgemeinen religiös-sittlichen Ideen, die seinen Kern ausmachen und zum Gemeingut der Menschheit bestimmt find, mehr und mehr in dieselbe hinübergeleitet werden. Die Schreckenszeiten, welche die überallhin zerstreute Fudenheit in dett nachmaligen Zeitaltern zu erdulden hatte, waren ohne Zweifel vollkommen dazu cmgethan, jegliche Spur von Bekehrungssucht, wenn solche überhaupt noch vorhanden war, aus seiner Mitte zu bannen- und so hat es flch denn allen Gliedern ihrer Gesammtheit stillschweigend wie ein Dogma eingelebt, die ihnen selbst so vielfach versagte Glaubens- und Gewissensfreiheit bei den Andersglaubenden im höchsten Grade zu schonen und zu wahren. Wer daran noch zweifeln wollte, der beachte nur, mit welcher Behutsamkeit jeder israelitische Seelsorger, gehöre er welcher religiösen Richtung immer an, zu Werke geht, und wie viele Schwierigkeiten und Umschweife er macht, ehe er sich zur Aufnahme eines Proselyten entschließt, und wie nur die volle Ueberzeugung von dessen reinster Absicht bei seinem Schritte ihn dazu zu bewegen vermag. Kann daher von einem Abbruch, der durch Israeliten ihren Untergebenen an Religiosität und Kirchlichkeit gethan werden möchte, überall nicht die Rede sein, so wirv, da, wie oft selbst von entschiedenen Gegnern anerkannt, das Familienleben in jüdischen Häusern heute wie ehedem durch viele darin waltende Tugenden hervorleuchtet, auch in sittlicher Beziehung jede Furcht vor nachtheiliger Einwirkung auf die Dienstleute eine durchaus unbegründete und leere sein. Oder wird es wohl für diese ein verderbliches Beispiel sein, wenn sie sehen, wie der Israelit, sei es Glaubensgenossen oder Andersglaubenden, wo und wie weit er immer kann, mit Rath und That zur Seite steht, wie er bei allen sich darbietenden Gelegenheiten zu privater und öffentlicher Wohlthätigkeit, zur Förderung gemeinnütziger Zwecke, zur Verbreitung von Kunst und Wissenschaft, zur Hebung von Industrie und Handel seine Hand bereitwillig öffnet, und gar nicht selten über seine Kräfte hinaus das Gute und Nützliche zu stützen sucht? Oder sind Wollust, Prunksucht und gemeine Verbrechen im Leben des Israeliten etwa häufiger anzutreffen, als in den außerhalb seines Bereichs liegenden Kreisen? Wo wäre also irgend eine Gefahr für die Untergebenen zu erspähen, und wer könnte mit gutem Gewissen die Behauptung wagen, daß in israelitischen Hausern für ihr zeitliches und ewiges Heil übler gesorgt sei, als in denen ihrer eigenen Glaubensgenossen? Nicht aber blos nutzlos wäre eine etwaige Beschrä'n-