Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 20 (10.5.1858)
- Date
- 1858-05-10
- Page
- Seite 269 (sequence 3)
- Language
- German
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2«9 Im Uebrigen muß er sich den betreffenden Argumenten Lord Lyndhurst's anschließen. Der Herzog v. Rutland spricht gegen, Lord Stanley pf Alderley für die Bill. Lord Dung an non macht gegen die Judenzulaffung geltend, daß man die Sitzungen nicht schicklicher Weise mit Gebet beginnen könnte, wenn ein Paar Juden anwesend wären. Lord Granville spricht für die 5. Klausel. Eben so der Marquis os Londonderry, der den edlen Lords prophezeit, daß dereinst Juden mitten unter ihnen sitzen würden. Der Bischof von Eastel sagt, er schenke den Juden so viel Nächstenliebe wie irgend Jemand, aber einen Menschen, dessen Vorfahren den Heiland gekreuzigt und der selbst täglich Gottes Sohn lästere,*) als Gesetzgeber anzuerkennen, dagegen empöre sich sein Gewissen. Die Abstimmung ergiebt: für die Klausel (eontents) 80, gegen die Klausel (von-eoments) 119, Majorität gegen die Klausel 39. Wir fügen noch Folgendes hinzu: Ueber die gestern im Oberhause erfolgte Verwerfung der Juden-Bill, d. h. des auf die Juden bezüglichen Artikels der den parlamentarischen Eid betreffenden Bill, bemerkt heute die Times: „Die Regierung Lord Derby's hat heute einen neuen Beweis davon geliefert, wie wenig sie mit dem Hause der Gemeinen sympathisirt, indem sie die Lords veranlaßte, den Artikel der Eidesbill, welcher den Juden das Recht, im Parlament zu sitzen, verleiht, zu verwerfen. Offenbar war nie eine günstigere Gelegenheit zur Erledigung dieser Frage vorhanden, und diese Gelegenheit hat man unbenutzt vorübergehen lassen... Drei Mitglieder des neuen Cabinets, und zwar keineswegs die am wenigsten hervorragenden, sind für die Maßregel. Das Haus der Gemeinen hat dieselbe mit einer ungeheuren Mehrheit angenommen. Auf der einen Seite steht das Beispiel unserer eigenen Kolonien, der Vereinigten Staaten, Frankreichs und sämmtlicher am meisten aufgeklärter Gemeinwesen der Erde, der ganze Geist der modernen Gesetzgebung und alle Lehren der politischen Philosophie. Auf der andern Seite steht eine kleine Section der englischen Gesellschaft, vertreten von den talentlosesten und am wenigsten achtungswurdigen Mitgliedern unseres Adels. Wir fühlen, daß die Zeit jetzt vorüber ist, um mit Vernunft¬ *) Das Ersten muß man uns Juden aus gänzlichem Mangel an allen wirklich vorhandenen geschichtlichen Momenten zu bezweifeln gestatten; das Zweite aber ist eine v öllige Unwahrheit: wir haben in unseren täglichen Gebeten keine Lästerung gegen das Christenthum und seinen Stifter. Redact. gründen wider die Gegner der Bill ins Feld zu ziehen. Ihre alten Redensarten von Entchristlichung deS Parlaments und von Verhinderung der Erfüllung der Prophezeiung sind einer ernsthaften Gegenrede nicht werth. Die Zeit ist gekommen, wo wir den Abschluß der Sacke fordern und die Thatsache anerkennen müssen, daß Ueberrevung und Vernunftgründe als unnütz zu betrachten find." Aus Norddeutschland, 28. April. (Eingesandt.) Ist eo rathlam, die Israeliten im Halten christlicher Dienstleute irgendwie zu beschränken? Seitens der Regierung eines deutschen Staates, in dem die Israeliten bereits vor mehr als fünfundzwanzig Jahren das volle Bürgerrecht erlangt (das ihnen freilich im letzten Jahrzehend wieder bedeutend verkümmert wurde), ist so eben von den Unterbehörden eine Auslassung darüber erfordert worden, in welcher Anzahl und unter welchen Verhältnissen christliche Dienstboten bei jüdischen Herrschaften in Brot und Lohn stehen, und ob dadurch nicht auf kirchliche Gesinnung, Kirchenbesuch und in moralischer Beziehung nachtheiliger Einfluß geübt werde. Es steht wohl zu erwarten, daß manche, vielleicht sogar ein großer Theil der hierauf eingehenden Erklärungen, weil sich derartige Dinge von sehr verschiedenen Gesichtspunkten und mit mannigfach gefärbten Gläsern ansehen lassen, zu Ungunsten der Juden aussallen werden, und in Folge dessen sämmtlichen jüdischen Bewohnern jenes Staates die Aufnahme christlicher Dienstleute in ihr Haus entweder ganz untersagt, oder doch nur unter beengenden Einschränkungen werde gestattet werden. Wäre dies schon um dieses Sonder- Jnteresses willen höchlichst zu beklagen, so gewinnt die Angelegenheit eine um so ernstere Bedeutung, als solche Anordnungen auf längst überwunden geglaubten Präjudizien vergangener Zeiten gegen die Juden überhaupt fußen würden, und in deren Gefolge Mißstände der übelsten Art wieder ins Leben zurückgerufen werden müßten. Die Motive, welche einem derartigen Vorgehen zu Grunde liegen, sind, wie nicht schwer zu erkennen, denen ähnlich, welche zu den Beschlüssen der Concilien seit dem vierten Jahrhundert und den Edikten der römischen morgen- und abendländischen Kaiser, so wie der westgothischen Könige gegen pen Besitz christlicher Sclaven Seitens der Juden geführt haben: einerseits nämlich die Furcht vor schädlicher Einwirkung auf christliche Denk- und Hand« 20*