Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 19 (3.5.1858)
- Date
- 1858-05-03
- Page
- Seite 256 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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256 Nichts aber empört mehr, als wenn wir einen solchen Menschen behaupten hören, daß ganze Landstriche durch einen einzigen Juden an den Bettelstab gebracht sein sollen, da doch hiermit dem Juden eine eben so kolossale Fähigkeit wie den Christen eine kolossale Unfähigkeit zugeschrieben wird, die Gottlob! Beide nicht besitzen. Wann wird man aufh'ören, der christlichen Bevölkerung solche t65timoma paupertatis auszustellen, nur um gegen die Juden den Pöbel aufzuhetzen! Eine eben so nichtswürdige Andeutung giebt der Bittsteller am Ende seiner Eingabe, indem er den jüdischen Avvocaten hinsichtlich der Ableistung eines Eides einen nachtheiligen Einfluß auf seine christlichen Clienten üben läßt.*) Bekannt ist es, von allen Gerichtshöfen anerkannt, wie gewissenhaft und zurückhaltend der Jude in der Leistung eines Eides ist; unsere Religion erklärt es aber für ein gleiches Verbrechen, zu einem falschen Eide zu verleiten, wie ihn selbst zu leisten; selbst ein unnöthiger, vergeblicher Eid ist ihr eine schwere Sünde. Doch überlassen wir dieses Machwerk dem Urtheile jedes Vorurtheilslosen und bedauern wir -es nur, daß es zu einem weiteren Vorgehen Veranlassung geben konnte. Literarischer Wochenbericht. Edinb urg, 9. April.**) Erst vor Kurzem ist mir die erste und sechste Nummer dieser Zeitung (1858) zu Gesicht gekommen, in denen ich eine Recenfion über meine neue Ausgabe des Buches Juchafin gelesen habe. Der Recensent, Herr Kirchheim, nachdem er Manches zu dessen Gunsten äußert, sucht auch demselben Mängel nachzuweisen. Erstens bedauert Herr Kirchheim, daß die talmudischen Citate in meiner Edition nicht angegeben sind. Dieses Bedauern muß allerdings gebilligt werden; allein Herr K. sollte eingesehen haben, daß dieses eine ganz neue Arbeit *) In Hamburg giebt es zwei jüdische Notare, die sich des anerkennendsten Rufes erfreuen; in Oesterreich giebt es in mehreren Kronländern seit langer Zeit jüdische Advocaten und niemals ist' eine Klage über ihre Wirksamkeit zum Vorschein gekommen, die wahrlich nicht ausgeblieben wäre, wenn sie irgend Grund gehabt hätte. **) Es ist fortwährend unser Bestreben, alle „gelehrten Streitigkeiten" von diesen Blättern fern zu halten. Aber der Grundsatz der Unparteilichkeit zwingt uns dennoch, einer Erwiderung Raum zu geben. Für uns selbst nehmen wir dies nicht in Anspruch. Die Redaction. wäre, die der Verfasser selbst nicht für nöthig betrachtet hatte; und daß ich in der That zahlreiche Stellen nach der Prager Talmud-Ausgabe wirklich angegeben habe, kann jeder Besitzer meines Juchasin bewahrheiten. Uebrigens wenn mir das rrnnn ttö zu Gebote stände (waS Herr St. fälschlich voraussetzt), so dürfte^ es keinem Zweifel unterliegen, daß ich auch alle übrigen Citate angegeben hätte. Allein dieses längst vergriffene Werk war in diesem Lande nicht zu haben; selbst Herr Di*. Adler besitzt es nicht. Ferner drückt Herr K. sein Erstaunen aus, daß ich von den berühmten öffentlichen und Privatbibliotheken Englands keinen Talmud Jeruschalmi erlangen konnte. Herr K. scheint von den englischen Instituten nicht am besten unterrichtet zu sein. Die Hauptbibliotheken Englands, wie das British-Museum in London, die Bodlejanische Bibliothek in Orford, und ebenfalls die übrigen Bibliotheken im Lande geben kein Buch weg. Jeder Studirende ist daher verpflichtet, sich nach der Bibliothek persönlich zu begeben. Dieses ist auch der Fall mit der Bibliothek des mn zu London. Außerdem möge Herr K. erfahren, daß nur die hier genannten Bibliotheken hebräische Bücher besitzen. Dabei war in England um keinen Preis ein Jeruschalmi zu erkaufen. Herr St. vergißt, daß eS in England keinen Markt für hebräische Bücher giebt. Ich habe mich sogar deswegen nach dem Continent verwendet, und habe keines bekommen können. Deshalb durste doch der Juchasin nicht ungedruckt bleiben. Stelle sich Herr St. nur vor, daß er blos eine Abschrift der Orforder •porrn — gar ohne Verbesserungen — besitze, sollte ihm eine solche auch willkommen gewesen sein, geschweige wenn unzählige handschriftliche Fehler daraus hinweggeräumt find! Drittens werden von dem Recensenten die Zusätze und Bemerkungen theils als überflüssig, und theils als mangelhaft betrachtet. Zu den überflüssigen gehören — seinem Erachten nach — die Randglossen des Jaabetz, die, wie er behauptet, fast alle im rii-nnn enthalten find. Folglich, wären dieselben weggelassen, müßte jeder Besitzer des Juchasin auch einen rmnrt TiD sich anschaffen, um dieselben da nachzusuchen! Daß manche Jrrthümer aus einer so dunkeln und confufirten Handschrift als die von f in den Abdruck eingeschlichen sind, wird der Leser kaum bemerkenswerth finden. Daß ra», wenn undeutlich geschrieben, auch 'D« gelesen werden kann, wird jeder sachkundige Forscher zugeben, besonders in chaldäischen Eigennamen, für welche es gar keine Regel giebt. Findet man keine Eigennamen, die sowohl dem Manne als dem Weibe gegeben werden? Ohne den Namen o$ als Frauennamen