Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 19 (3.5.1858)
- Date
- 1858-05-03
- Page
- Seite 255 (sequence 3)
- Language
- German
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255 Sonntage den Christen zu stören, oder auch vom Kirchenhesuche abzuhalten, so thun fie dies noch weit mehr mit den ihnen untergebenen Christen in ihrem eigenen Hause. Hier überall, und, ich zweifle nicht daran, in ganz Hessen haben die Juden nur mit wenigen Ausnahmen nur christliche Knechte, Mägde, Kutscher, Diener, und die Judenadvocaten nur christliche Gehülfen und Schreiber. Dies dienende Personal darf bei Strafe des Mißfallens nichts Christliches durchblicken, kein christliches Gefühl merken, kein christliches Gebet hören, und nichts vom Christenglauben sehen lassen. An Sonn- und Feiertagen werden diesem christlichen Gesinde allerlei Verrichtungen aufgetragen, daß es an keinen Kirchenbesuch denken kann; aber gar verspottet wird es von seiner Herrschaft, wenn es die Absicht an den Tag legen sollte, einmal zum heiligen Abendmahle zu gehen. So wird methodisch bei diesen armen Leuten der Christenglaube und die Liebe zum Christenthum untergraben. Als beinahe die alleinigen Inhaber des baaren Geldes'auf dem platten Lande, hält das Wachsthum des jüdischen Einflusses auf die immer mehr verarmende christliche Bevölkerung ganz gleichen Schritt mit dem moralischen Verfall und dem materiellen Untergang der letzteren. Seit 20 Jahren wohne ich auf dem Lande, sehe täglich das nachtheilrge Treiben der Juden und die dadurch successive herbeigeführte Verarmung der christlichen Landbewohner. Der Gewohnheitswucher der Israeliten, der in andern Staaten so streng bestraft wird, steht hier in vollster Blüthe (ein einziger Jude hat z. B. das ganze Dorf Mitterode, Amts Bischhausen, an den Bettelstab gebracht) und dabei kömmt es auch vor, daß Juden ihre Prellereien auf die in ihren Diensten stehenden, in ihrem Geist zu handeln angelernten christlichen Gehülfen schieben. Als ich z. B. dem Advocaten N. N., einem Juden, eine Unregelmäßigkeit gegen mich, die mir ganz unnöthige Kosten zu seinem Nutzen verursachte, als einen Judenstreich bezeichnete, entschuldigte er sich damit, daß nicht er, sondern sein christlicher Gehülse es gethan habe. Abgesehen davon, daß hier ein Jude sich eines Christen zu einem Schurkenstreich bedient, so wird ein Jude für die Christen und das Christenthum am allergefährlichsten, wenn man ihn zur Advocatur zuläßt. Er wird bald vor allen christlichen Advocaten die einträglichste Praris erlangen; seiner Schlauheit, seiner Kriecherei und nach Umständen auch wieder Frechheit kömmt nichts gleich, und in seiner Umgebung hört alle Moral und christliche Zucht auf. Man frage nur einmal nach, wann die Schreiber christlichen Glaubens, die der Jude hält, jemals in die Kirche oder zum Abendmahl gegangen sind? Und der nachtheilige Einfluß, den in christlich-religiöser Hinsicht der jüdische Advocat auf seine zahlreichen christlichen Clienten, namentlich rückstchtlich der Ableistung eines Eides ausübt, ist vollends unberechenbar." — Wie man aus dem Tenor dieser Eingabe ersieht, ist sie nicht etwa der Ausfluß einer Corporation, oder einer Anzahl Männer aus einer Loealität, oder aus einem großen Theile des Landes, sondern sie ist lediglich der Erguß eines Einzelnen, einer Privatperson, die ihren Beruf durch nichts bekundet als durch die grundlosesten und unwahrsten Behauptungen, durch einen Grad von Gehässigkeit, wie er selbst in unserer neuesten Zeit selten ist. Sollten wir auf den Stand des Bittstellers schließen müft sen, so könnte er wohl nur dem juristischen Stande angehören, denn außer der genauen Kenntniß der Gesetze von Anno 1679 spricht dafür die Galle, die er auf die wenigen jüdischen Advocaten, die es in Kurhessen giebt, und von denen er den einen oder den andern um seine Praxis beneidet, ergießt. Denn warum sollten sonst neben dem Verhältniß christlicher Dienstboten zur jüdischen Herrschaft die Advocaten allein feinen Grimm aufregen? Doch im Grunde ist dies eine müsstge Frage, so wie es eine überflüssige Mühe wäre, diese Eingabe, die in jedem Passus Uebertreibung und Unwahrheit enthalt, zu widerlegen. Es ist durchaus unwahr, daß die Juden irgendwie die Beeiferung haben, dem Christenthume entgegenzuarbeiten, die diesem heiligen Gegenstände durch frivole Reden zu entweihen und auch nur im entferntesten Maße den christlichen Sonntag so zu stören, wie es allwege dem jüdischen Sabbath ergeht. Es ist noch unwahrer, daß die Juden christliches Dienstpersonal in ihren Gebeten und in ihrem Kirchenbesuch stören, vielmehr zeigen sie, mit geringer Ausnahme, wahren Respect davor. Noch weniger läßt ein Jude Spott durchblicken, wenn sein christlicher Mitbewohner zum Abendmahl gehen will. Es sind dies sämmtlich Lügengespinnste, deren Absicht, nämlich die Gefühle jedes religiösen Christen aufs Heftigste zu erregen, offen liegt. Seine Behauptungen hinsichtlich des materiellen Schadens, den die Juden üben sollen, sind so oft wiederholte Schreckbilder und Gespenster, daß selbst die blödesten Kinder nicht mehr davon in Furcht gesetzt werden. Jedenfalls hat der Abfasser irgendwo Kniffe und Schliche erlernt, die er den Juden imputirt. Nichts desto weniger ist ihm dabei alle Logik ausgegangen, denn was ihm in seinem Anekdötchen zuerst eine „Unregelmäßigkeit" war, wird einige Zeilen darauf schon zu einem „Schurkenstreich", 19*