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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-04-19 · Heft 17 (19.4.1858) · p. Seite 231

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 17 (19.4.1858)
Date
1858-04-19
Page
Seite 231 (sequence 7)
Language
German
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SM Ministerialbeschlüsse an, welche darauf zielen, die Erwerbsthätigkcit der Juden vielfach zu beschränken. Wir geben gern zu, daß dies eine Region betrifft, aus welcher wir unsre Glaubensgenossen gern herausgezogen sehen würden; warum aber auch hier ein confessioneller Unterschied? Unterwerfet den sogenannten Noihhandel (Trödel) noch so vielen beschränkenden Gesetzen, warum aber nur für die Juden? Doch wir brauchen die fraglichen Tendenzen nicht weiter zu charakterisiren, und führen die bezüglichen Beschlüsse hier nur an. Durch Beschluß Kurfürstlichen Ministeriums deS Innern sind die Regierungen und Regierungscommisstonen angewiesen worben: 1) mit aller Energie auf Bestrafung des nicht concessionirten Nothhandels der Israeliten, insbesondere auch dadurch hinzuwirken, daß der den concessionsbedürftigen und bezw. verbotenen Noihhandel bildende Geschäftsbetrieb dem Aufsichtspersonal zu klarer Erkenntniß gebracht und die etwa concessionirten Rothhändler der betreffenden Gegend verzeichnet und demselben namhaft gemacht werden; 2) solchen Juden, welche einzelne oder alle Zweige des Nothhandels ohne Concession, oder unter dem Scheine oder Vorwände eines anderen Gewerbes treiben, oder sich mit der sogenannten Güterschlächterei, oder mit der kauf- oder tauschweisen Erwerbung von fremden Forderungen überhaupt, insbesondere unter dem Nominalwerthe, oder sonstigen Schacher- und Wucherhändeln beschäftigen oder dabei betheiligen, jede Concession irgend einer Art zu versagen, bezw. nach vorgängiger fruchtloser Verwarnung und nach Befinden auch ohne solche, zu entziehen, neben Veranlassung der gerichtlichen Ahndung in den zur Bestrafung geeigneten Fällen; 3) darauf zu Hallen, daß die betreffenden Israeliten das im ersten Absätze des §. 6. des Gesetzes vom 29. October 1833 zur gleichförmigen Ordnung der besondern Verhältnisse der Israeliten vorgeschriedene Zeugniß beibringen, und widrigenfalls dieselben nach den bezüglichen Vorschriften behandeln zu lassen; 4) bei den Landrathsämtern genaue Listen über die unter den vorstehenden Nummern bezeichneten Israeliten behufs Ueberwachung und Auskunftsertheilung führen zu lassen und solche im December jeden Jahres in abschriftlicher Zusammenstellung anher vorzulegen; 5) auch daneben, um dem verderblichen in Rede stehenden Treiben die entferntere Veranlassung und Nahrung zu entziehen, die Errichtung von Spar- und Leihkassen, wenn auch nur für einzelne Gemeinden, in alle Wege zu fördern. Dessau, 3. April. (Privatmitth.) Am ersten Tage des Pessachfestes hielt der Herr vr. Gustav Philippson seine Amtsantrittspredigt, welche einen allgemeinen und tiefen Eindruck machte und der Gemeinde die Zuversicht auf eine lange, gesegnete Wirksamkeit ihres Geistlichen einflößte. Zugleich hat derselbe verstanden, die Religionsschule zu einem neuen Aufschwung zu bringen, und der nun in Angriff genommene Umbau unsrer. alten, ehrwürdigen Synagoge läßt unS auch eine angemessene Gestaltung unsres Gottesdienstes erhoffen. Worms, im Marz. (Privatmitth.) DaS anmuthige Lustspiel : „Ehen werden im Himmel geschloffen" von Julius Robenberg wird demnächst auch in Braunschweig aufgeführt werden. — In Frankfurt am Main starb der als Advocat berühmte E. L. Goldschmidt, von dem noch jüngst in diesen Blättern mitgetheilt wurde, daß er die Eingabe der Laucnburgischen Ritterschaft beim Bundestage, die ein Meisterstück sein soll, verfaßt hat. — Von den beiden israelitischen Docenten an der Breslauer Universität liest unter Anderm Dr. Cohn über mikroskopische Pflanzen und Thiere; l>r. Magnus über den arabischen More Nebuchim deS Maimuni. — Die Zoologie deS Talmuds von Lewysohn, von welcher bereits 22 Bogen gedruckt sind, wird im Laufe des künftigen Monats die Presse verlassen. Hamburg, Mitte April. (Privatmitth.) Ungeachtet des Artikels aus „Altona" in dieser Zeitung, aus welchem bloS das Kam li gam lach lo jihjeh erkennbar war, hat sich doch ein ausgezeichneter Mann um unsere „zweite Pcedigerstelle" beworben, und hat am zweiten und am siebenten Peßachtage im Tempel vor einem sehr zahlreichen Publikum gepredigt und zwar mit sehr großem Erfolg. Es ist der den Lesern aus No. 33. des vorigen Jahrgangs schon bekannte Prediger Herr Dr. Jonas aus Neuenburg a. d. Weichsel. Wegen dringender Berufsgeschäfte konnte derselbe sich nach dem Feste nicht länger hier aufhalten, und so war es nur Wenigen vergönnt, die nähere Bekanntschaft des würdigen Mannes zu machen, und auch daS ferner in geschäftlicher Beziehung und hinsichlich der Wahl selbst (das Wahlcollegium besteht aus etwa 30 Votanten, worunter 15 durchs Loos gezogene) zu Veranstaltende muß in seiner Abwesenheit vorgenommen werden.

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