Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 17 (19.4.1858)
- Date
- 1858-04-19
- Page
- Seite 230 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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mehr den Zorn Gottes heraufbeschworen zu haben, wenn nicht jede alte Satzung nach alter Weise geübt ist. Doch komme ich immer wieder darauf zurück, die Leute sind wirklich fromm, sie suchen Gott, man zeigt ihnen aber nicht, wo der Heilige zu finden ist; man spricht nur tpb rp irr. Mit einem Worte, der Kern der Religion, das Gottesbewußtsein, das sich in dem zur Heiligkeit berufenen Israel vorzüglich und klar kundgeben sollte, ist von düsteren Satzungen so umnebelt und der Berg der Heiligkeit ist so dicht umzäunt, daß das Heilige nicht sichtbar und dem Herzen nicht fühlbar wird — ja über-, oder vielmehr unmenschlich fromm sind diese Leutchen. Besonders und hauptsächlich sucht man das Heil in der Küchen - und Magen- Religion, strenge Sonderung der Fleisch- und Milchspeisen, so wie dreifaches Küchengeschirr, das sind die vorzüglichsten Heiligungsmittel. Der Herr vr. Enoch ist sogar so heilig, daß er den christlichen Metzgern nicht einmal gestattet, das koschere Fleisch mit einem Messer zu zerlegen, welches auch zu nichtkoscherem gebraucht wird. Vom koscheren Rindfleisch in Schlitz darf in seinem Rabbinate nicht gegessen werden, weil der betreffende Schächter aus Grebenau nicht von ihm approbirt ist. Erwägt man nun die Schwierigkeiten und Kosten, welche diese zu koschere Küche erfordert, und die von den frommen Hausfrauen darauf verwendete Sorgfalt und Pietät, so darf man sich nicht darüber wundern, daß diese zu religiösen Umstände zwar eine gewisse Befriedigung gewähren, aber auch einen zelotischen Egoismus Hervorrufen, der für Andersdenkende wahrlich nicht viel Liebe aufkeimen läßt. Jeder Hochmuth ist verächtlich, der religiöse aber widerwärtig. Schreiber dieses hat es schon anderweitig dargethan, daß er für synagogale Reformen, besonders wenn sie mit Hülfe des Gesetzes herbeigeführt werden, nicht sehr eingenommen ist; der Gemeindefrieden steht ihm höher, als gar viele Neuerungen; aber die opferungswilligen und wirklich frommen Gemeinden der Provinz Fulda sollten mehr vor sittlichem und religiösem Verfall gewahrt werden. Eine löbliche Ausnahme in der ganzen Provinz macht die Gemeinde Barchfeld, da findet man eine gute Schule und auch geregelten Gottesdienst, obzwar in der alten Weise. Auch in den übrigen Provinzen dieses Landes bin ich bekannt geworden. Der Provinzialrabbiner Gosen ist ein hochbetagter Greis, er ist wohl der älteste jüdische Geistliche in Deutschland und spricht noch mit lebendiger Geistesfrische von seiner rabbinischen Wirksamkeit. Herr Gosen hat allerdings stets den besseren Bestrebungen in Israel gehuldigt — davon zeugt schon seine Theilnahme an den Rabbinerversammlungen, worin er manche gute, wenn auch eigenthümliche Ansicht geäußert — er hat die angehenden Schulamtscandidaten in der Provinz Marburg nicht nur selbst unterrichtet, er hat auch ihre Anstellung immer liebevoll befördert und sie gegen rohe Angriffe von Seiten der.Gemeinden oder einzelner Gemeindemitglieder nach Kräften geschützt. Seine eigene Stellung zu den Gemeinden hat dieser wackere Mann jedoch nie geistlich, sondern stets juristisch aufgefaßt; da stand ihm entweder das weltliche Gesetz oder die talmudische Jurisprudenz zur Seite, so daß er seinen Ansichten und seinem Willen mit wahrhaft juristischer Schlauheit stets Geltung zu verschaffen wußte, wie er auch von all seinen rabbinischen Thaten immer rühmt: ich habe auch Dieses durchgesetzt! Was den Landrabbinen vr. Adler in Kassel anlangt, so ist er in der Gemeinde Kassel wie auch im ganzen Lande recht beliebt; er wirkt den äußeren Umständen gemäß ganz segensreich und wahrt, wo er nur kann, das israelitische Interesse. Auch viele Kreisrabbinen des Landes sind vom besten Willen beseelt, indem sie fast sämmtlich eine heilsame Schulthätigkeit entfalten. Unter den kurhessischen Lehrern giebt es sehr tüchtige und brave Schulmänner; sie sind definitiv angestellt und verheirathet, und obgleich viele darunter mit Nahrungssorgen zu kämpfen haben, so sind die meisten jüdischen Schulen, namentlich der drei letztgenannten Provinzen, in recht erfreulichem Zustande. Die Lehrer, im freudigen Bewußtsein ihrer definitiven Gemeindeangehörigkeit, lieben ihre Gemeinden und ihren Beruf, und somit hat das israelitische Gemeinde- und Schulwesen in Kurheffen einen bedeutenden Vorzug vor allen anderen Gemeinden Deutschlands, die ihren Lehrern keine definitive Anstellung und nicht die Gründung eines eigenen Herdes gewähren. ....n. Kassel, 7. April. Wenn unter den deutschen Staaten Mecklenburg bis jetzt das Vorrecht hatte, nicht allein die staatsbürgerlichen Rechte der Juden wieder annullirt, sondern sie auch in materiellen Beziehungen, z. B. im Erwerb von Grundstücken beschränkt zu haben, so muß dieses Vorrecht nunmehr auf das Kurfürstenthum Hessen übertragen werden. Die „Weser-Zeitung" führt