Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 17 (19.4.1858)
- Date
- 1858-04-19
- Page
- Seite 227 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226093-3226111--16840-3245716- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
227 stände, welche in den einzelnen Klassen abgehandelt wurden rc. erwähnt. Da erschien denn eine Circular-Verfügung des Provinzial-Schul-Cvllegii, d. 6. Breslau den 19. November 1855, ansämmtliche Gymnasial-Direktoren der Provinz, des Inhalts: „Ein Urtheil der Rabbiner über Fleiß und Fort- „schritte der jüdischen Schüler in Bezug auf den „Religionsunterricht in die Censuren rc. des Gym- „nastums aufzunehmen, wird um so weniger zu- „läsfig erklärt, als der betreffende Unterricht von „Seiten des Gymnasiums nicht zu beaufsichtigen „sei. Auch ist bei Einsendung der Lections- „pläne der jüdische Religionsunterricht nicht weiter „zu berücksichtigen." „Di*. Hirschfeld, Rabbiner in Gleiwitz, und ich, wir wandten uns an einige Kollegen, sich gemeinschaftlich, mit uns bei dem hohen Kultus-Ministerium über diese Maßregel zu beschweren; die wenigen Kollegen, die in derselben Lage find, am Gymnasium Religionsunterricht zu ertheilen, verweigerten die Betheiligung. Uns selbst wurde auf unfern, wie wir glauben, gut motifirten Antrag, resp. Beschwerde, von dem Culus - Minister, d. d. Berlin den 12. April, folgender Bescheid: „Ew. Wohlgeboren erwidere ich auf die Eingabe vom 5. v. M., daß, wie in der Verfügung des Königl. Provinzial-Schul-Collegiums richtig angeführt, es nicht zulässig ist, in die Censuren und die'sonstigen von christlichen Schulanstalten ertheilten Zeugnisse Urtheile über die Fortschritte jüdischer Schüler in der Religion aufzunehmen." „Mit Uebereinstimmung des geehrten Kollegen, Herrn Rabbiner Dr. Hirschfeld, theilte ich dem König!. Landes- Rabbiner in Schlesien, Herrn Rabbiner Tiktin in Breslau, den ganzen Hergang der Sache mit, gab ihm Abschriften aller gepflogenen Unterhandlungen und beauftragte ihn, diese Angelegenheit persönlich Sr. Majestät, unserm frommen, religiösen König ans Herz zu legen. „Herr Landes-Rabbiner Tiktin berichtet uns, daß sein Schritt erfolglos geblieben. „So weit ist nun die Sache von uns betrieben worden. Vielleicht kann in der Versammlung der Rabbiner durch den Anschluß recht vieler Kollegen diese hochwichtige Angelegenheit zu einem günstigen Resultate gefördert werden." — Wir werden bald im Stande sein, eine Liste der bereits angemeldeten Kollegen zu veröffentlichen. — Ergreifen wir die Gelegenheit, uns noch über einen wichtigen Punkt auszusprechen. Wer die sachlichen Verhältnisse genau kennt, der muß eingestehen, daß, ungeachtet viele ausgezeichnete Persönlichkeiten das geistliche Amt in einzelnen jüdischen Gemeinden Preußens versehen, vom allgemeinen Standpunkte aus das Rabbinat in Preußen wahrhaft verkümmert ist. Wir setzen voraus, daß die Gespensterfurcht vor einer hierarchischen Gewalt und Anmaßung Seitens der Rabbinen längst gewichen ist. Unsre Zeit überhaupt, so wie die Verhältnisse begünstigen die letztere sicher nicht. Aber andererseits kann es nicht übersehen werden, daß, um den zersetzenden Einwirkungen kräftig entgegenzutreten, um die Positivetät aus der Religion nicht ganz schwinden zu lassen, das geistliche Amt gestärkt und zu einem normalen Zustande gebracht werden müsse. Nur wenige Menschen find Principienmenschen, und Ansehen und Würde müssen jeder Erscheinung einwohnen, falls sie einen Einfluß üben soll. Eine Religionsgemeinde bedarf eines geistlichen Führers und Hirten; dann aber darf dieser nicht aller Autorität entkleidet, nicht aller Festigkeit der Stellung, der Pflichten und Rechte beraubt sein; dann darf auch dieser geistliche Führer nicht als ein einzeln stehender, isolirter, alles Verbandes mit seinen Amlsgenossen baarer, auf keine Autorität der Genossenschaft sich stützender sein. Zn Preußen hat, wie wir im Leitartikel in vo- * riger Nummer zeigten, seit langer Zeit das Staatsgesetz den Rabbinen systematisch allen Boden entzogen; sie sind nach ihm Nichts weiter als die von der betreffenden einzelnen Gemeinde willkürlich und unter beliebigen Bedingungen angestellten Beamten derselben. Hierzu kam, daß die große Uebergangsperiode, welche die Gemeinden durchzumachen hatten, diesen die alten Functionen der Rabbinen größtentheils überflüssig, die neuen Functionen derselben entweder noch gar nicht, oder sehr schwankend zum Bedürfnisse machte; weshalb zahllose, selbst beträchtliche Gemeinden eines Rabbinen gar nicht zu bedürfen glaubten, bei den anderen die Stellung und Verhältnisse des Rabbinen nicht recht begriffen und noch weniger organisch gestaltet wurden. Schreiber dieses kann dies um so unumwundener aussprechen, je weniger ihm seit vielen Jahren seiner Gemeinde gegenüber ein wesentlicher Wunsch übrig geblieben ist. So ist es gekommen, daß in Preußen der Rabbine so abhängig und so unabhängig wie möglich zugleich ist. Abhängig, weil er innerhalb der Gemeinde nach allen Seiten beengt ist; unabhängig, weil außer der Gemeinde keine Autorität über ihm und neben ihm eristirt, weil er ganz isolirt dasteht, und kaum ein amtsgenössisches Verhältniß für ihn da ist. — Das Leben 17 *