Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 16 (12.4.1858)
- Date
- 1858-04-12
- Page
- Seite 215 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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215 der Juden nicht ganz ohne gesetzliche Regelung zu lassen. Daher die Cabinetsordre von 1830, welche den Juden in den ehemals königl. westphälischen Provinzen ihre vormalige Verfassung wieder herstellte; daher 1833 das Gesetz über die Juden im Großherzogthum Posen, daher endlich das allgemeine Gesetz von 1847. In dem letzteren wird eine gesetzliche Regelung des Gemeindewesens durch den ganzen Staat hindurch festgestellt; der Staat will auch diese Gesellschaften nicht ohne Ordnung und Aufsicht lassen, und keinem Juden gestatten, von der Gemeinde fern zu bleiben. Abseitens dessen wurde aber der oben gezeichnete Grundsatz auch hier festgehalten, ohne jedoch konsequent zu bleiben. Man ging nämlich einerseits zwar noch weiter; die jüdische Trauung und damit auch die jüdische Ehescheidung wurde durch Einführung der Civilehe völlig in Nichtbeachtung von Sraatsseiten gebracht; ja man stellte sogar nicht einmal fest, wie dies in anderen Ländern der Fall ist, daß die Trauung vor Schließung der Civilehe nicht stattfinden dürfe; man überließ es gänzlich den Gemeinden, ob sie Cultusbeamte anstellen wollen oder nicht, ihren Kindern Religionsunterricht ertheilen zu lassen, wie dies bei den christlichen Confesstonen der Fall ist u. s. w. Andererseits wieder verpflichtete man jede Gemeinde, für Herstellung eines Religionsunterrichtes zu sorgen, und wollte, daß cultuelle Spaltungen durch den Staat auf administrativem Wege beurtheilt und ausgeglichen würden. Dies ist der Standpunkt in der Gegenwart, und es fragt sich hier nur, wie sich mit dem nachgewiesenen Grundsätze die obige Erklärung des Herrn Regierungscommissarius wird vereinbaren lassen. Wir glauben, daß bei dem Mangel an allem Material, außer jener an sich geringfügigen Streitigkeit in Berlin, gegenwärtig eine weitere Entscheidung nicht herbeigeführt werden wird. Sollte aber trotz der Erfolglosigkeit jener Petition von der geringen Zahl der Ultras weiter darauf gedrängt werden, so werden natürlich die preußischen Juden nicht unterlassen, auf Grund des Gesetzes und auf gesetzlichem Wege ihre Gerechtsame wahrzunehmen. Zeiturrgsnaehrichteu. Deutschland. Worms, 15. März. (Privatmitth.) Am vergangenen riS feierte der hiesige Wohlthätigkeitsverein 'rai O’Daipi 'hp, einer alten ehrwürdigen Sitte folgend, seinen Stiflungstag. Bei dem Festessen überreichte der um den Verein hochverdiente Senior desselben, Herr Arnold Fulda, dem ehrwürdigen Rabbiner Herrn I. Bamberger, dem der Verein für seine rege Mitwirkung zu großem Dank verpflichtet ist, und dem Herrn Moses Mannheimer, der die Mitglieder desselben seit einer Reihe von Jahren regelmäßig an allen Sabbathen und Festtagen durch Vorträge erbaute und hierbei mit rühmlicher Uneigennützigkeit auf jedes Honorar Verzicht leistete, jedem einen silbernen Pokal. Worms, im März. (Privatmitth.) Von Klein'S Schul- und Jugendbibliothek sind die zwei ersten Hefte erschienen. Sie enthalten unter Anderm eine schöngeschriebene Biographie Jost's und eine interessante Arbeit von Heß über die Aufgabe der Eltern bei den häuslichen Schularbeiten ihrer Kinder.*)— Wiener's Emek ha-bacha, vom Literaturverein herausgegeben, dürfte bei dem Mangel der betreffenden Werke zur Lectüre in der Trauerwoche (Schiwa) und am Tische be-Ab sich eignen.**) Bei der Gründlichkeit, mit welcher Herr Wiener bei diesem Bande zu Werke ging, ist eine Fortsetzung der Bibliothek jüdischer Chroniken und Reisewerke wünschenswerth. — Man versichert, berichtet eine Depesche, daß Lord Derby entschlossen sei, eine Bill für die parlamentarische Emancipation der Juden einzubringen. — Der Großherzog von Hessen-Darmstadt hat den seitherigen Hosmusikvirector Louis Schlösser (Israelit) zum Hofcapellmeister ernannt. — Preußen. Magdeburg, 22. März. (Privatmitth.) Um zu erweisen, daß unsere neulichste Bemerkung (No. 9.) über Meyerbeer nicht unstatthaft gewesen, bemerken wir, daß wir in der Beilage der „Allg. Zeit." vom 20. März lesen, wie Meyerbeer zu derselben Zeit, wo er der Wiener israelitischen Cultusgemeinde wegen *) Gelegentlich sei bemerkt, daß ein süddeutsches Blatt dem diesjährigen Klein'schen Jahrbuch den Vorwurf macht, daß es an Umfang abnehme, was auf einem... Jrrthum beruht, da dasselbe gerade um eine ansehnliche Anzahl von Druckseiten seinen Vorgänger übertrifft. **) Referent wird von Herrn Dr. Wiener ersucht, an dieser Stelle folgende Druckfehler in jenem Werke zu berichtigen. Seite 28. letzte Zeile ist Schwiegervater für Schwiegersohn, in Note 117. Oberhaupt der Akademie für Erilfürsten, in der Vorrede S. X. Note Szan. für Jtal. und S. 1. Jsmael für Israel zu lesen.