Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 15 (5.4.1858)
- Date
- 1858-04-05
- Page
- Seite 207 (sequence 11)
- Language
- German
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207 in diese Schulen zu schicken. 1824 wurde den Gemeinden eine gesetzliche Organisation gegeben, die Wahl der Vorsteherschaften, das Rabbinat und Gemeindewesen der Aufsicht der Regierung unterstellt. 1831 wurden neue Schulen organistrt und die Chedarim aufgehoben. 1845 wurden die israelitischen Schulen den übrigen im Lande gleichgestellt und abermals neu organisirt. 1846 wurden den Israeliten im Aargau Freiheiten in Hinsicht auf Niederlassung eingeräumt. 1848 bewarb sich der Canton Aargau für seine Juden um Gleichstellung in der damals neu creirten Bundesverfassung. 1852 wurden die aargauischen Juden zum persönlichen Militairdienst verpflichtet, statt daß sie bis anher sich dafür mit einem jährlichen Geldbeitrag an den Staat abfinden mußten. In den fünfziger Jahren überhaupt wirkte die aargauische Regierung sehr viel für ihre Juden. 1856 schon begann sie den Kampf mit Luzern wegen Verkehrs der Juden in jenem Cantone und halten sie sowohl dort als in andern Cantonen den Sieg davon getragen, und endlich den bekannten Bundesbeschluß im Jahre 1855 zu Stande gebracht. Auch in dem innern Haushalte, in Cultus und Gemeindewesen wirkte sie sehr wohlthätig durch heilsame Verordnungen. — Es darf mit Recht das aargauische Israel hoffen, daß die Regierung endlich an die vielen Bausteine den Schlußstein setzen wird, indem sie die bürgerliche Gleichstellung durch den Großen Rath zum Gesetze werden läßt, was bis anhin noch immer nicht geschehen ist. Markus G. Dreifus, Lehrer. Bern, 14. März. Die Frage der ungehinderten Niederlassung von Juden, welche von den Vereinigten Staaten in Folge des Vertrags mit der Schweiz angeregt wurde, scheint neuerdings wieder zur Sprache zu kommen. Die Gesandtschaft der Vereinigten Staaten hat in Bern um Auskunft über folgende Punkte nachgesucht: 1) Welches sind diejenigen Cantone, in denen die Einschränkungsgesetze gegen die Israeliten nicht abgeschafft worden sind? 2) welches ist die eigentliche Natur jener Gesetze, sofern sie auf amerikanische Israeliten angewendet werden können? 3) ist irgend ein genügender Grund vorhanden, um Tausenden von achtbaren amerikanischen Bürgern die nach dem Geist des Vertrags geforderte und jedem Schweizer in jedem Theil des Gebiets der Vereinigten Staaten gewährte wechselseitige Gleichheit zu verweigern? Mit Kreisschreiben vom 10. d. hat der Bundesrath den Ständen diese Angelegenheit zur Kenntniß gebracht, und sie ersucht, mit thunlicher Beförderung ihre Beantwortung obiger Fragen dem Bundesrath zukommen zu lassen. (Eidg. Ztg.) Schweden. Stockholm, März, „hrtttn niua» nbss" Am 26. November, in seinem 54. Lebensjahre, verschied nach einer sechswöchentlichen Krankheit unser geschätzter Rabbiner und Religionslehrer Dr. L. Seligm a n n, nach einer 25jährigen treuen und gewissenhaften Amtsverwaltung. Wenn wahre Frömmigkeit, gepaart mit tiefem talmudischen Wissen, geschmückt mit einer lebhaften Beredlsamkeit, einer ungesuchten Freundlichkeit sich die Achtung Aller erwerben mußte, so besaß diese gewiß der selig Dahingeschiedene. Arm oder Reich, Vornehm oder Gering, Alle wurden von ihm gleich gütig und zuvorkommend empfangen; den Dürftigen war er ein liebevoller Tröster und ein schützender Helfer; sein einflußreiches Wort trocknete oft die Thränen des Kummers, und linderte die Schmerzen des Bedrückten. Als Religionslehrer und Prediger stand er schon deshalb hoch, weil die Lehren, welche er verkündete, nicht in einem leeren Wortschwall bestanden, sondern er bestätigte sie durch die That, er rief nicht nur sondern auch nwn!— Obgleich er gewissen Ansprüchen seine Ueberzeugung nicht opferte, kann man ihm keineswegs starres Festhalten an veralteten Mißbräuchen zur Last legen; Predigt, Confirmation, Chorgesang, Abschaffung eines großen TheilS der v'Li-D, geregelter Religionsunterricht, sind Beweise seiner Anerkennung der Zeitbedürfnisse, denn dieses Alles hat er während seiner Amtsthätigkeit in unsere Gemeinde eingeführt. Den hiesigen israelitischen Schulen widmete er mit allem Eifer seine Thätigkeit und Anstrengungen; als schon Krankheit und Körperschwäche seine Gesundheit untergruben, widmete er noch den Lehranstalten und der Kanzel seine erlöschende Kraft. Die Liebe seiner Gemeinde bethätigte sich bei seinem 25jährigen Amtsjubiläum, welches er zwei Monate vor seinem, leider so frühen Tode feierte. Von der zarten Schuljugend bis zum greisen Gemeindemit- 15**