Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 15 (5.4.1858)
- Date
- 1858-04-05
- Page
- Seite 205 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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205 den betheiligt wurden. In den Fehn Jahren seines bisherigen Bestehens hat dieser Verein, welcher aus 572 Mitgliedern besteht, an 945 Parteien eine Darlehenssumme von 30,47t Fl. C. M. vorgestreckt. Bor einigen Tagen fand man in dem Jntelligenzblatte der hiesigen Landeszeitung ein Inserat, das vielseitig Aufsehen erregte und von unserm zweiten Oberjuristen, Herrn Samuel Freund, auSging. In demselben gab er öffentlich bekannt, daß Derjenige gegen die Satzungen deS Judenthums handle, welcher den Sabbath durch öffentlichen Handel oder eine Arbeit entweiht, und daß man zu dem bevorstehenden Passahfeste sich enthalten möge, Mehl, Speisen oder Getränke von solchen Männern zu kaufen, welche gegen die Satzungen des JudenthumS handeln. Principiell wird Niemand die Richtigkeit dieser Ansicht bestreiten, ob aber die Warnung in einer LandcSzeitung ihren wahren Platz gefunden, und ob dieselbe nicht von dem gesammten ReligionSvorstande hätte ausgehen sollen, darüber möge der geneigte Leser nach eigener Einsicht urtheilen. Schließlich noch die Notiz, daß seit dem 2. d. M. hier ein „Oesterreichisches Morgenblatt für Kunst, Literatur und geselliges Leben" erscheint, das unter den besten deutschen Schriftstellern Mitarbeiter und einen Israeliten, Herrn Isidor Gaiger, zum Redacteur hat. Die Schweiz. Lber-Endingen, im März. (Privatmitth.) Es muß Demjenigen, der nur einigermaßen mit den Zuständen und Verhältnissen der Israeliten in der Schweiz bekannt ist, auffallend sein, wenn er die Unrichtigkeiten liest, die sowohl in der TageSpresse als auch sonst in Schriften gefunden werden, die sich mit Recht der Anerkennung zu erfreuen haben. So läßt z. B. ein jüdischer Schriftsteller den Herrn Professor Valentin im Jahre 1836 nach Genf berufen werden, während dieses 1834 in Bern geschah. Ein Anderer setzt eine jüdische Gemeinde nach einer schweizerischen Stadt, wo blos eine jüdische Familie wohnt. Auffallend ist aber, wenn ein jüdischer Schriftsteller in Deutschland von „Unterdrückung der Israeliten in der Schweiz" spricht, von Etwas, daS in der Schweiz nicht gekannt wird. Wenn auch in vielen Cantonen den Juden das Recht der Niederlassung noch nicht gestattet wird *), so rührt dieses daher, weil selbst unter der Aegide des neuen Bundes von 1848 die Souverainität der Cantone in vielen Beziehungen noch erhalten wurde, und Diejenigen, welche mit ihrer Gesetzgebung noch so ziemlich am Zopf hängen, auch in Beziehung der Gesetze und, des Verfahrens gegen die Juden sich nicht auf die Höhe der Zeit erheben können. Es läßt sich daher wohl behaupten, daß die Juden in einzelnen Cantonen der Schweiz zurückgesetzt sind; aber unterdrückt werden sie nicht, selbst da nicht, wo die Gesetzgebung im alten Schlendrian fortgeht. Die Juden sind im Gegentheil da, wo sie sich niedergelassen haben, wohlgelitten und erfreuen sich der humansten Behandlung, sogar in Cantonen, wo ihnen das Recht der Niederlassung gesetzlich nicht eingeräumt ist, und selbst da, wo man anfänglich den Gedanken nicht fassen konnte, einen Juden inmitten der Gemeinde niedergelassen zu sehen. Wenn z. B. im Jahre 1849 in einer Gemeinde deS Cantons Aargau die Regierung mit aller Energie gegen die Bürger auftreten mußte, weil die Mehrzahl derselben gegen die Aufnahme eines Juden aufs Entschiedenste demonstrirte, so ist eS die gleiche Gemeinde, die seither eine zweite jüdische Familie bei sich ausgenommen und die mit aller Humanität die daselbst niedergelassenen Juden behandelt. In Basel, daS sich mit aller Macht der Aufnahme von Juden widersetzt, sind die dort niedergelassenen Juden, etwa 12 Familien, in den besten Verhältnissen und in ihrem Handel und Wandel ganz ungestört und so wenig gehemmt, als ein anderer Baseler Bürger. In einem Lande, wo die Juden zur Erbauung von Synagogen und Schulhäusern ermuntert und namhaft unterstützt werden, wo das Schulwesen der Israeliten von der Regierung gehoben, wo für die Besoldung der jüdischen Lehrer gesetzlich stipulirte, namhafte jährliche StaatSbeiträge verabreicht werden, wo sich die jüdischen Armen gleich den christlichen Bürgern der Unterstützung aus dem sehr bedeutenden Staatsarmenfond seit vielen Jahren erfreuen, wo jüdische Jünglinge zum Behufe des Studiums oder der Erlernung anderer nützlicher Beruföarten bedeutende Stipendien erhalten (schon im Jahre 1822 erhielt ein Studiosus ein solches), wo überhaupt die Regierung sich die Hebung und Bildung der Israeliten sehr angelegen sein läßt, da kann von hausen, das dort noch rechtsgültig ist, zeigt doch, daß unser geehrter Herr Corresp. zu nachsichtig urtheilt. Red. 15 *) Das in No. 10. d. Ztg. angeführte Gesetz in Schaff-