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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-03-29 · Heft 14 (29.3.1858) · p. Seite 189

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 14 (29.3.1858)
Date
1858-03-29
Page
Seite 189 (sequence 7)
Language
German
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189 in acht Paragraphen von den Beamten der Synagogen-Gemeinde. Der letzte Abschnitt spricht über die Aenderungen des Statuts. Allein trotz der Anzahl von 80 Paragraphen enthält dies Statut nur in kurzen Umrissen die Bestimmungen über die Verwaltungen unsrer Gemeinde-Angelegenheiten; die nähern Declarationen und Instructionen befinden sich zur Zeit in einem 240 Paragraphen umfassenden sogenannten Nebenstarut. Bei der stattgesundenen Ergänzungswahl des Vorstandes und der Repräsentanten wurden die ausscheidenben Mitglieder deS Vorstandes wieder gewählt; in daS Repräsentanten-Collegium traten zwei neue Mitglieder. Am Freitag, den 26. December v. I. brannten zum ersten Male beim AbendgotteSdienste in unsrer herrlichen Synagoge statt der Wachskerzen Gasflammen. Die Erleuchtung, welche vorläufig nur durch eine Krone von 36 Flammen und 10 Wandarme zu 2 Flammen bewirkt wird, gewährte einen imposanten Anblick. Die Capitalien zur Einrichtung der Gasbeleuchtung sind nicht aus der Gemeindekasse geflossen, sondern die hier lebende Wittwe Levin hat zu diesem Behufe 300 Thaler und der Vater des Gemeinde-Rendanten, Herr Joseph Wertheim, eine in Berlin angefertigte, werthvolle Krone der Gemeinde geschenkt. — Bei der ersten Wahl der Repräsentanten vor nunmehr drei Jahren wurden zwei Brüder in dieses Collegium gewählt, und die König!. Regierung bestätigte, selbst auf den dagegen erhobenen Protest, diese Wahl. Bei der Ergänzungswahl wurden die beiden Brüder nicht ausgeloost, allein die gedachte Behörde verfügte auf erhobenen Protest den Austritt des einen Bruders aus dem Collegium. Dieser rief die Vermittelung des Vorstandes an, welcher der Regierung daS Sachverhältniß mittheilte und den Antrag stellte, den R. N., da sein Verbleiben im Repräsentanten-Collegio den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Juli 1847 nicht widerspricht, die Gemeinde zur Zeit noch eines bestätigten Statuts entbehrt, wiederum als Repräsentanten zu bestätigen, event. ihm wenigstens die Genuglhuung zu gewähren, daß die Entscheidung über seinen oder seines Bruders Austritt aus dem Collegio vor den versammelten wahlberechtigten Mitgliedern der Gemeinde im Wahltermine durch Loos geschehe. Die König!. Regierung verharrte bei ihrer getroffenen Entscheidung und motivirte sie durch die Berufung auf „daS Normalstatut, welches vorläufig zur Richtschnur dient für die dortige Synagogen-Gemeinde." Die Regierung hätte nach unserm Dafürhalten ihre Willensmeinung vor dem Wahltermine bekannt machen müssen, und insbesondere, daß das Normalstatut bei der Wahl zur Richtschnur dienen solle. „Wir haben", fährt sie fort, „nach Erörterung des Sachverhältnisses und in Betracht, daß der N. N. der zuletzt Gewählte ist*), angenommen, daß dieser aus der Repräsentanten-Versammlung ausschelden, und eine Neuwahl vorgenommen werden solle. Hierbei muß es sein Bewenden behalten und liegt darin, daß der N. N. von der Repräsentanten-Versammlung ausgeschlossen ist, durchaus nicht für ihn, wie er anzunehmen scheint, eine Kränkung." vr. Kirsch st ein. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 11. März. (Privatmitth.) Herr Dr. S. Hirsch, bisher k. k. Regimentsarzt, stationirt in Verona, ist zum Stabsarzte avancirt. Es ist das der erste Fall, daß ein Jude diese Charge bekleidet. Seit lange bereits zum Aoanciren bestimmt, gab es doch die mannigfachsten Hindernisse. Endlich hat der Geist der Humanität den Sieg davon getragen. — ES ist übrigens bekannt, daß die Stellung der jüdischen Soldaten im österreichischen Heere weit besser ist, als in manchen andern Staaten des großen deutschen Reiches und hat das Wertheimer'sche Jahrbuch die beredeten Beweise gebracht. Die Armenanstalt hat den Bericht über das vergangene Jahr auSgegeben. Daraus entnehmen wir, daß dieselbe 20,568 Fl. 30 Lr. vertheilt hat. Jedenfalls ein sehr hübsches Sümmchen. Dabei darf man nicht vergessen, daß die Privatwohlthätigkeit hier ebenfalls sehr thälig ist. Zwei Vorstandsmitglieder des Taubstummeninsti» tuteS sind ausgeschieden und an die Stelle derselben traten die Herren Goetsch und Friedr. Boschan. Der Gründer der Anstalt, Herr Kolisch, gedenkt sich seines vorgerückten Alters wegen von derselben gänzlich zurückzuziehen. *) Bei der ersten Repräsentantenwahl vor drei Zähren. Anmerk. d. Refer.

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