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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-03-29 · Heft 14 (29.3.1858) · p. Seite 185

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 14 (29.3.1858)
Date
1858-03-29
Page
Seite 185 (sequence 3)
Language
German
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185 hin zu detaillirt, als daß die beinah? völlige Freilassung > der Staatsverfaffung nicht einen bestimmten Gedanken enthalten sollte. Dieser war eben: daß jede Staatsverfassung an sich nur eine Form ist, die ihre Wesenheit erst durch das wirkliche Leben der Nation erhält, daß es demnach nicht sowohl auf diese Form, als aus den Inhalt und die Richtung des nationalen Lebens ankommt; für die höheren Zwecke des Gesetzgebers, wenn sie über die Aeitverhältniffe und deren Wandel hinausgreifen, kann es daher eher hemmend als befördernd sein, die Staats- Verfassung zu bestimmen, die mit den veränderten Bedürfnissen und mit der fortschreitenden Entwickelung allzu leicht in Conflict gerathen kann. Die Geschichte hat dies auch vollständig bewährt; die Völker sind in den verschiedenartigsten Staatsversaffungen zur Blüthe und zum Verfall gekommen, der Despotismus hat jene nicht verhindern, die Republik diesen nicht aufhalten können. Eine Staatsverfassung an sich kann demnach niemals als ein Symptom, weder des Aufblühens, noch des Verfalls einer Nation angesehen werden. Die Gesetzgebung der Thorah wollte aber das Gesetz über die Zufälligkeiten der Staatsverfassung hinaus und vor der principiellen Feindseligkeit einer solchen sicher stellen. — Von einem höheren Gesichtspunkte aus betrachtet, kann es nicht entgehen, daß der Mensch, wie Herder es ausdrückt, gewissermaßen ein Mittelgeschöpf ist. Wie die Erde an Größe, Dichtigkeit, Schnelligkeit, Abstand von der Sonne, ein mittlerer Planet ist; wie Licht und Schatten, Wärme und Kälte, kurz alle tellurischen Verhältnisse von mittlerer Proportion sind: so ist auch der Mensch in allen körperlichen und geistigen Beziehungen in die Mitte zweier Ertreme gestellt, zwischen denen er immerfort hin und her schwankt, von denen das Eine das Andere bekämpft, der Sieg des Einen wieder gerade zu dem Andern führt, und so Mensch und Menschheit nur in diesem Kampfe vorwärts gelangt. Hieraus folgt Zwiefaches. Zuerst, daß jedes Ertrem, sobald es zur vollen Herrschaft gelangt, Verfall und Untergang bewirkt; zweitens, daß allein die aümählige Entwickelung den wahren Gesundheitszustand für den Menschen enthält und kennzeichnet. Die Stellung des Menschen als Individuum und als Glied der Gesellschaft zugleich erweist, daß der natürliche Streit dieser beiden Beziehungen ebenfalls nur einen mittleren Zustand als den normalen zuläßt. Wo das Recht des Individuums vor der Macht der Gesellschaft gänzlich verschwindet, wie im asiatischen Despotismus oder in der Theorie des SocialismuS, da ist eben so wenig Gesundheit, Tüchtigkeit und Kraft, eben so wenig Sittlichkeit und Bestand wie in der Zügellosigkeit der Anarchie vorhanden, wo das Recht der Gesellschaft vor der maßlosen Geltung des Individuums flüchtig wird. Es giebt unveräußerliche Freiheiten des Individuums; es giebt heilige, unveräußerliche Rechte der Gesellschaft; jene müssen daher durch diese geregelt und abgegrenzt werden; es giebt also keine unbeschränkte Freiheit des Individuums und kein unbegrenztes Recht der Gesellschaft. Die Gesundheit und die Blüthe einer Nation wird demnach allein in der allmähligen Entwickelung zu einem maßvollen Verhältniß zwischen der Freiheit des Individuums und dem Rechte der Gesellschaft bestehen; die wahren Symptome des nationalen Verfalls werden eben sowohl in dauerndem Stillstand, wie in wilden Revolutionsausbrüchen, eben sowohl im unbeschränkten Despotismus, wie in einer zügellosen Freiheit des Individuums erkennbar sein. Dies lehrt uns auch die Geschichte. Die asiatischen Völker find in schneller Aufeinanderfolge durch den Despotismus gefallen, der immer in Serails- und Haremswirthschaften endet; Griechenland und Rom haben in ihren Republiken, als sie zur Ochlokratie, zur anarchischen Herrschaft der Plebs gelangt waren, ihren Untergang gefunden. Wo wir daher bei einer Nation die allmählige Entwickelung auf dem Grunde und mit den Mitteln des Bestehenden innerhalb einer geordneten und sich immerfort regelnden Verfassung erblicken, da können wir sicher sein, daß die Nation in ihrer vollen Kraft zu einem weithin dauernden Bestände eristirt; wo aber revolutionäre Ausbrüche und Gewaltherrschaft mit einander abwechseln, wo jene immer wieder erscheinen und immer wieder in dieser enden; wo in fieberhafter Aufregung bald eine unbegrenzte Freiheit als Ziel und Heil der Gesellschaft erstritten, bald eine gewaltthätige Beschränkung aller natürlichen Rechte als Garantie für den Bestand der Gesellschaft angefordert und bethätigt wird — da ist der Verfall bereits vorhanden und unausbleiblich. Denn diese Symptome beruhen auf dem inneren Grunde der sittlichen und religiösen Entartung, deren nächste Bethätigung in unvernünftigen Gesetzen und in dem Verluste der Achtung vor dem Gesetze liegt. Es ist nun durchaus gleichgültig, ob die allmählige Entwickelung zu einer maßvollen Verfassung aus dem Urzustände des Despotismus oder einer patriarchalischen Anarchie hervorgeht; ihr Vorhandensein genügt, um die Blüthezeit einer Nation zu bezeichnen. 14*

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