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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-03-15 · Heft 12 (15.3.1858) · p. Seite 164

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 12 (15.3.1858)
Date
1858-03-15
Page
Seite 164 (sequence 10)
Language
German
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184 zusaubern Kaftan des sich Rabbiner nennenden Schächters Lewin aus Landsberg und sein altes Ritterschwert hat mit dem Schlächtermesser er vertauscht. — Der Lewin aus Landsberg kann weder schreiben noch lesen; ihm ist eben so wenig die Abfassung einer Stylarbeit zuzuschreibcn, wie ihm die Verständniß einer solchen zuzumuthen ist; ja, ich möchte säst zu seiner eigenen Entschuldigung behaupten, daß die so sehr unrichtigen Angaben über seine würdige Persönlichkeit, über seine gesegnete Wirksamkeit alö Rabbiner und Kanzelredner ohne sein Wissen und Wollen in die Oeffentlichkeit gekommen sind, denn was daran Wahres ist, bin ich auf Begehren eines Jeglichen zu erzählen bereit. — Mit den individuellen und localen Verhältnissen des k. Lewin also bekannt, schien es mir Pflicht, dem lesenden Publikum zur Würdigung jenes säubern Aufsatzes auf die Spur des wirklichen Verfassers zu helfen, und daß in Folge dessen das Judenthum die Beruhigung gewinnt, daß doch wohl nicht direct aus seiner eigenen Mitte eine so empörende Anklage sich erhoben und daß andererseits die in dem Artikel persönlich angegriffenen Männer zu der Ueberzeugung gelangen, daß sie es hier mit keinem Parteiführer irgend eines religiösen Bekenntnisses, daß sie es vielmehr mit einem alten Bekannten zu thun haben, der unter der Aegide eines B o l i s l a w z e r Frommen seine feindlichen Angriffe gegen das Judenthum in der Presse und auf der Tribüne mit Nächstem wieder erneuern wird. Darum seid gewaffnct auf jeden Angriff, wenn der Ritter in Helm und Panzer öffentlich sich zeigt; doch den Lewin, den lasset laufen» Schade um jeden Federstrich, Ihr könnt ihn besser und nützlicher verwerlhen im Bereiche Eures Berufs. Julius Landsberger in Berlin, Jägerstraße 10. AuS Preußen, 22. Februar. (Privatmitth.) Bei der jüngsten Reise des fürstlichen jungen Ehepaars (Prinz und Prinzessin Friedrich Wilhelm von Preußen) haben aller Orten neben den christlichen Geistlichen beider Confessionen die Rabbinen, selbst als Vertreter der Corporationen die Vorstände, gefehlt. Auch bei den früheren Vorstellungen bei Gelegenheit der Anwesenheit einer fürstlichen Person habe ich diese Zurücksetzungen schmerzlich empfunden. Ich möchte zumal den jungen Prinzen, welcher bestimmt ist, dereinst Preußens König zu werden, ungern an eine solche Ausnahmestellung und Ausschließung der Juden gewöhnen. Unsre Verfassung berechtigt uns grundsätzlich, eine gleiche Stellung mit den Andersgläubigen zu fordern. Die Gesinnung des zur Zeit regierenden Prinzen von Preußen, wie des jungen Prinzen, ist vielleicht auch einer veränderten Praxis nicht abhold. Gemeinsame Vorstellungen und Petitionen der Rabbiner wie der Vorsteher wären wohl daS Mittel, eine solche zu bewirken. Ein andrer Gegenstand noch. Das Gesetz vom 23. Juli 1847 ist von Mängeln durchaus nicht frei. Zu denselben gehört auch die Jgnorirung der Rabbiner. Anstellung, Wahl und Stellung der Rabbiner ist den Bestimmungen des Statuts überlassen. Das jüdische Gesetz umkleidet die Rabbiner mit Autorität, und man wird's nicht läugnen, daß .auf die große Masse des Volks oft eben so sehr durch fremde Autorität, als durch die Kraft eigener Ucberzeugung gewirkt werden muß, zumal in Sachen der Religion, deren Gebote ausgeübt, deren Verbote.nicht übertreten werden dürfen, und in Werken der Liebe, deren Vollführung oft nicht unterbleiben darf, auch wenn die eigene Ucberzeugung ihre Wahrheit und Nothwendigkeit noch nicht erkannt hat. Da muß eben die Kraft fremder Autorität zu Hülfe kommen. Die Gemeinden früherer Zeit umkleideten deshalb die Rabbiner mit Autorität. Jetzt wittert man hinter der Autorität der Rabbiner sofort und immerwährend hierarchische Gelüste. Und abgesehen davon, — man will freie Hand, um sich die Gesetze und Formen der Religion ungehindert selbst bilden zu können. Ich meine, dem müßte ent, gegengearbeilet werden können. Selbst wenn die rein religiösen Fragen immer noch mit Hinzuziehung der Rabbiner entschieden werden, wie wäre es, wenn man mit Bewußtsein und Absicht den Bestimmungen der traditionellen Lehre entgegen entscheidet und handelt? Auch wissen wir, daß bas Judenthum seinen Einfluß überall hinlrägt. Selbst bei rein administrativen Fragen können sich irreligiöse, unjüdische Grundsätze geltend machen, und selbst in rein finanziellen Fragen können religiöse, jüdische Grundsätze die Entscheidung abgeben müssen. Wer will also da irgendwo die Grenze ziehen, wo der Einfluß des Rabbiners aufhöre und nicht mitzuwirkcn habe? Und doch wissen wir, daß sich die Gemeinden, und unsre Zeit überhaupt, immer mehr davon befreien wollen. Sogar von der Schule

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