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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-03-15 · Heft 12 (15.3.1858) · p. Seite 165

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 12 (15.3.1858)
Date
1858-03-15
Page
Seite 165 (sequence 11)
Language
German
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16a sucht man principiell den Einfluß des Rabbiners auszuschlicßen, wie außerhalb Preußens die Vorgänge in Frankfurt am Main beweisen. In Preußen unterstützt das allegirte Gesetz die Gemeinden in diesem Streben. Und natürlich! die Grundlagen und Ideen zu diesem vom vereinigten Landtage berathenen Gesetze haben die Gemeinden Preußens geliefert. Wäre es nicht recht und an der Zeit, diesem Streben entgegenzuwirken und den Rabbinen, wenn auch keine Macht, doch den nöthigcn Einfluß zu sichern? Macht sollen sie nicht haben, zumal sie in der Regel allein stehen und nicht collegialisch entscheiden. Aber ihren belehrenden, warnenden, moralischen Einfluß müssen überall sie geltend machen können. Ein diffentirendes Votum des Rabbiners aus religiösen Gründen muß auch die Entscheidung des Vorstandes inhibiren, wenigstens bis andre auswärtige Rabbiner darüber befragt worden sind. Wenn auch nicht Stimme, Sitz muß der Rabbiner bei allen Berathungen haben, natürlich mit Ausschluß derjenigen, die ihn persönlich angehen. Die Ansicht deö Rabbiners müßte immer mit zu Protokoll genommen und in jedem Gutachten, Bescheide k. mit angeführt werden. Denn der Rabbiner ist gleichsam der geistige Träger der Gemeinde. In diesem Sinne müßte eine Ergänzung des Gesetzes vom 23. Juli 1847 gemeinsam nachgesucht werden. Das später beigegebene Berliner Normalstatut ist von demselben Geiste berathen worden, haucht demnach auch den Geist des Gesetzes» Lauenbmg i. P., 2. März. (Privatmitth.) Ueber die am 1. d. M. staltgefundene 50jährige Jubilarfeier deö Herrn Lehrer Löwenstein (siehe No. 9. dieser Ztg.) habe ich Folgendes zu berichten: Am Vorabende schvn wurde dem Jubilar ein Ständchen gebracht, welches die jungen Damen veranstaltet hatten und bewies, wie die Damen sich noch um die Gunst des Jubilars (der, nebenbei bemerkt, noch unverheirathet ist) bewarben. Am Jubeltage selbst wurde der Jubilar wieder durch ein Ständchen geweckt, welches ein Freund demselben gewidmet hatte. Um 9 Uhr begab sich der evangelische Geistliche und Localschulinspector, Herr Prediger Blaurock, zum Jubilar, um demselben in innigen und beredten Worten seinen Glückwunsch darzubringen. Kurz daraus erschienen die Schüler des Jubilars, überreichten ein paffendes Geschenk und einer davon trug ein sehr schönes, auf die Feier des Tages Bezug habendes Gedicht vor, welches hierauf dem Jubilar schriftlich überreicht wurde. Um 11 Uhr erschienen sämmtliche Herren Lehrer der hiesigen Bürgerschule im Local des Herrn Löwenstein, überreichten demselben gemeinschaftlich ein sehr schönes Geschenk und hielt Herr Rector Herhut dem Jubilar eine sehr schöne passende Anrede. Von vielen Bewohnern der Stadt gingen dem Jubilar verschiedene Geschenke zu und hatten namentlich Nichtjuden demselben solche Aufmerksamkeit geschenkt, wie wohl nicht erwartet werden konnte. Ein Tdeil der jüdischen Gemeinde hat gemeinschaftlich dem Jubilar ebenfalls ein Geschenk überreicht; dieselben luden hierauf Letzteren ein, den Abend in ihrer Gesellschaft bei guter Laune und Fröhlichkeit zu verleben und konnte deshalb einer ebensolchen Einladung von Seiten der Herren Lehrer nicht Genüge geleistet werden. Der katholische Geistliche, Herr Dechant Weber, welchen Dienstgeschäfte am Jubeltage vom hiesigen Orte entfernt hielten, vergaß nicht, schriftlich seine Gratulation darzubringen. Ich füge noch hinzu, daß wir uns bis 3 Uhr früh in Gesellschaft unseres würdigen Cantors Herrn Jacoby sehr vergnügt haben und es an trefflichem Witz und guten Anckdotcn bei einem Glase Wein nicht gefehlt hat. Und so schließe ich diesen Bericht mit der Bitte zum Allvater, jedem würdigen Menschen an seinem Lebensabende eine solche Kraft zu verleihen, wie er es an dem Jubilar gethan hat, der auch so gerührt war, daß ihm Worte fehlten, seinen Dank all der empfundenen Theilnahme auszudrücken. Gott erhalte ihn noch lange! Oesterreichischer Kaiserstaat. Pesth, 8. Februar. (Wand.) (Eine Motion zur Erweiterung der Vertretung im Allgemeinen und insbesonderS der Israeliten im Pesther Handels gremium.) Ich bin in der Lage, Ihnen den Wortlaut der von dem Repräsentanten der hiesigen Productenhändler, Herrn Ignaz Leopold, bei der letzten Commissionalversammlung des Pcsther bürgerlichen HandelsstandcS eingebrachten Motion mitzutheilen. Dieselbe lautet wie folgt: „Von der Ueberzcugung durchdrungen, daß die Versammlung aus solchen Ehrenmännern besteht, die jeder Sache Recht willfahren lassen, erlaube ich mir, folgende Motion zur geneigten Annahme einer löbl. Commissionalversammlung zu empfehlen. 12**

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