Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 12 (15.3.1858)
- Date
- 1858-03-15
- Page
- Seite 161 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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161 werden, Ihres und das allgemeinere Interesse mit dieser Angelegenheit in Anspruch nehmen zu dürfen. Wie in Hamburg männiglich bekannt, hatte man zwar von der Wiederbesetzung „einstweilen" abgestanden, und war sie aus Rücksicht auf die bedrängten Finanzen des Tempels, — deren Zustand sich durch die Handelskrisis nur verschlimmerte,— aufrichtig eigentlich nie gewünscht worden. Der „J."-Corresponbent— nicht Ihr gewöhnlicher — aus Hamburg (im vorigen Jahre der Allg. Ztg. d. Jud.) geht jedoch von der Ansicht aus, daß die Wiederbesetzung neuerdings beabsichtigt werde, oder giebt sich die Miene, als wisse er von einem Zurückstehen gar nichts, und indem wir nun die Vacanz als solche gelten lassen, wollen wir die Sachlage, die wir in der Nachbarstadt Gelegenheit hatten genau kennen zu lernen, von der einseitigen und entstellend schiefen Fassung deS I.-Correspondenten reinigen und sie geben, wie sie ist. Ohne Zweifel ist der J.-Correspondent ein Hamburger. Das sieht man seiner Darstellung in jeder Zeile an. Der vorurtheilsfreie Hamburger, Jude wie Christ, hat immer e i n Vorurtheil, und das ist sein Hamburg. In Hamburg soll immer Alles gut sein, und nur in Hamburgs Das ist der Fluch der Kleinstaaterei. Wer Wahrheit über Hamburg haben will, der frage keinen Hamburger. Da ist der Hamburger stock, im Urtheile inkompetent und lügt und weiß es nicht. Doch zur Sache. Soll der anzustellende Prediger am Tempel dem ersten co- oder subordinirt sein? Der J.-Corresp. meint das Letztere. Wahr ist das Erstere. Wenigstens wurde den Bewerbern ausdrücklich erklärt, daß ihre Stellung nur materiell untergeordnet, d. h. weil der Tempel außer Stande ist, einen zweiten Prediger mit vollem Gehalte zu ernennen, so soll dieser auch weniger zu leisten haben. Er braucht nur etwa 20 Predigten im Jahre zu halten. Geistig hingegen, wo etwa theologische Fragen zu entscheiden wären, oder in Anbetracht der Meinungsäußerung auf der Kanzel, soll er durchaus dem ersten Prediger gleichgeordnet sein. Wir müssen gestehen, nicht begreifen zu können, wie der J.-Corresp. geglaubt hat, mit der falschen Sachschilderung zu Ehren des Tempels zu reden. Wir wenigstens glaubten umgekehrt, gerade zu Ehren des Tempels und zu seinem Nutzen die Wahrheit des Sachbestandes kundgeben -zu sollen. Es wäre eine Forderung an einen Theologen in Israel etwas Unerhörtes, die ihm die Unfreiheit der Aeußerung und die Unterordnung seiner religiösen Meinung unter die Censur eines Andern zumuthete. Der J.-Corresp. scheint nicht gemerkt zu haben, wie er durch seine Erdichtung nicht allein der Ehre der gewesenen Bewerber zu nahe trat, indem er von ihnen glauben machen wollte, daß sie ihrem Gewissen und ihrem Selbstständigkeitsgefühle gar zu ungebührlich viel vergeben hätten; sondern auch Jedermann von Gewissen und Selbstständigkeit für zukünftig von der Bewerbung schlechterdings ausschließt. Warum aber wünscht der J.-Corresp. oder der Tempel, mit dem er sich identificirt, eine solche Subordination? Er befürchtet Entzweiungen zwischen den Predigern. Die Pietät gegen die braven Alten, die Prediger Kley und Salomon, wenn nicht der Respect vor der Wahrheit und der Ehre der gewesenen Bewerber, hätte es dem J.-Corresp. verbieten sollen, einen beleidigenden Rückschluß so nahe zu legen in Beziehung auf jene Gründer und Erhalter des Tempels, die im Charakter der Ebenbürtigkeit über ein Menschenalter zusammengewirkt haben. Hat es nicht den Anschein, als hätte die Erfahrung dem J.-Corresp. seine Besorgniß gelehrt? Wahrheit zugleich und Pietät drängen uns, zu versichern, daß es sich umgekehrt verhalte. Man könnte es dem J.-Corresp. hingehen lassen, daß er der Welt erzählt, wie sich auf den Ruf des Tempels so viele Theologen zur Bewerbung bereit fanden, und wie der Tempel mit einer ganz aparten Sauberkeit auch schon in Absicht auf die Ehre der Zulässigkeit zur Bewerbung umgegangen sei, die er nur Zweien hat zu Theil werden lassen. Milde ausgedrückt, ist es jedoch zum wenigsten eine Tactlosigkeit und eine Anmaßung, daß der J.-Corresp. dies auf Kosten der Reputation der übrigm Canoidaten glaubte der Welt erzählen zu sollen. Die Tempelverwaltung kann aus welchen Skrupeln immer Kandidaten von der Zulässigkeit zur Bewerbung ausschließen; aber cs ist für die Welt unnöthig und für den Wohlanstand ungehörig, NamenS der Tempelverwaltung öffentlich bekannt zu geben, daß die Skrupel in dem Zweifel lagen, die man gegen die gute Moral der Betreffenden gehegt habe. Hat denn die Tempelverwaltung die Aufgabe oder die Befugniß, sittengerichtliche Dekrete oder Jnterdicte über unberücksichtigte Bewerber loszulaffen? Für die Reputation eines der Zurückgewiesenen , der nun Prediger einer würdigen Gemeinde und langjähriger Mitarbeiter der „Allg. Zeit»