Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 11 (8.3.1858)
- Date
- 1858-03-08
- Page
- Seite 151 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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151 mung mit dem Gutachten des Senats, dahin sentirt: zur Ergänzung und Erläuterung deS Art. 1286. der Ständeverordnung zu verordnen: Wenn ein Rabbiner sich einer Verletzung seiner Pflichten in Bezug aus die ebräische Religion sLuldig erwiesen, so bestimmt die Gouvernements-Obrigkeit, auf die Klage von Seiten der Gemeinde, Zeit und Ort zur Versammlung von wenigstens 3 Rabdinen desselben Kreises oder der Nächstliegenden Kreise, zur Untersuchung der Klage und Fällung eines Urtheils. Diese Versammlung kann, außer Bemerkungen und Verweisen, den Schuldigen auch zur Amtsenksetzung verurtheilen; ein solches Urtheil wird nach Bestätigung desselben durch die Gouvernements- Regierung vollzogen, und im Fall der Unzufriedenheits-Erklärung mit demselben, oder einer Beschwerde des Jnquisiten wider das Urtheil des Rabbiner-Gerichtes, stellt die Gouvernements-Regierung, ohne dasselbe zu bestätigen, dem Ministerium der innern Angelegenheiten durch das Departement der geistlichen Angelegenheiten fremder Confessionen darüber dar, welches, wenn es solches für nöthig findet, ein Gutachten der Rabbiner-Commission einfordert. Ohne Klagen von Seiten der Gemeinde darf keine Verhandlung über Pflichtverletzung der Rabbiner in Bezug auf ihren Glauben stattfinden; für andere, in den Artikeln 551, 1338, Punkt 9, 1915 und 2071 des Stras-Coder und im Art. 1278 der Ständeversammlung (Codex der Gesetze Band IX.) bezcichnete Amtsvergehen und überhaupt für Verbrechen und Vergehen, werden die Rabbinen in der gewöhnlichen gesetzlich verordneten Weise in der allgemeinen Gerichtsbehörde gerichtet. Ferner enthält der Senats-Ukas vom 23. August 1857 sub No. 41,710 Nachstehendes: Bei dem Ebräer- Coinite ist am 13. Mai desselben JahreS der Allerhöchste Befehl erfolgt: den Ebräer-Gemeinden zu überlassen, von nun an zu Rabbinern nur solche Ebräer zu wählen, die den Cursus in den Rabbinerschulen und in den Krons-Ebräerschulen 2. Classe, so wie in allgemeinen höhern und Mittlern Lehranstalten und in den Kreisschulen beendigt haben; wenn aber solche Personen nicht vorhanden sein sollten, mit Genehmigung und durch Vermittelung des Ministeriums der innern Angelegenheiten gelehrte Ebräer aus Deutschland dazu aufzufordern. Endlich veröffentlicht der Senats-Ukas vom 23sten Juli 1857 No. 36,591, daß der Herr und Kaiser gemäß Verfügung des sibirischen Comites Allerhöchst zu befehlen geruht hat: das unterm 6. November 1856 den Reichsbauern verliehene Recht, die in verschiedenen Fällen zurückgewünschten und zurückgegcbenen Recruten bei der nächsten Aushebung anderweitig ersetzen zu dürfen, auf alle städtische abgabenpflichtige, sowohl christliche als auch ebräische Gemeinden und Privatgütcr auszudchnen. Corresporrdenz. Meine Reise über Galizien nach Deutschland. Von Jsaae Rosenmeyer, Oberlehrer in Homonna. (Siehe No. 3. d. Bl.) II. Obgleich wir von Ducla aus Landstraße hatten und erst seit Mittag hurtig darauf los fuhren, so verlangte doch unser Mordechai für seine Pferde einige Naststunden, welche ich ihm um so bereitwilliger gab, da meine Frau durch das ununterbrochene Hin- und Herschaukeln auf unserm ungarischen Wägelchen eine kleine Erholung benöthigte. Am Ende der Stadt wurde darum eingelenkt und bei einem jüdischen Wirthe eingekehrt. Wir fanden eine freundlichere Aufnahme, als wir erwartet hatten; der hochdeutsche Dialekt, in welchem man uns auredete; die deutsche Tracht der Wirthin, die Reinlichkeit im Gastzimmer mußten uns in einer Gegend, wo wir noch vor wenigen Stunden antigermanische Sitten bemerkt hatten, auffallend erscheinen. Und doch wurde uns von der sonst so freundlich thuenden Wirthin nicht das Gewünschte zu Theil und wiederum war es eine saure Suppe, Borst genannt, welche ein Nachtmahl ersetzte. Erst gegen Abend verließen wir Jaslo. Der immer heftiger werdende Wind, der schnaubend und wild die öden Stoppeln durchblies, der kühle Nebel, welcher sich auf das Gewand legte, das sich immer dunkler unb dunkler gestaltende Himmelsgewölbe machte kaum möglich, vor sich zu schauen und wäre nicht unser Kutscher so vorsichtig gewesen, einige Schellen den Pferden anzuhängen, wir wären gewiß einige Male mit andern Wagen zusammengestoßen. Erst gegen Mitternacht erreichten wir die erste Eisenbahnstation Dembica, eine kleine an 4000 Einwohner zählende Stadt, welche sehr viele Juden hat, die meistens vom Speditionshandel leben. Da Dembica wenige Tage vor unserm Eintreffen ein Raub der Flammen, wenigstens zum Theil, geworden war und das jüdische Wirthshaus so sehy 11**