Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 11 (8.3.1858)
- Date
- 1858-03-08
- Page
- Seite 149 (sequence 9)
- Language
- German
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149 verfahret, und auch den Rabbi in die Rubrik der „Domestiken" stellet, welchen Begriff habet Ihr von diesem hohen Beruft? Bekundet Ihr nicht gleich im Vorhinein dadurch das Mißtrauen gegen Euern Erwählten? Und welches Heil könnet Ihr von dem Wirken desselben erwarten, wenn ihm ein solch kurzes Ziel und solch enge Schranken gesetzt werden?! Der Beruf des Rabbiners, wenn dieser wirklich zum Heil und Frommen werden soll, erstreckt sich nicht nur auf daö Rituale und die Kanzel, sondern er muß seinen Einfluß auf daS ganze Gemeindeleben, auf alle ihre Institutionen, auf die Gesammtheit und auf jeden Einzelnen auöüben; er muß darum genau die Gemüther und Charaktere seiner geistlichen Pflegekinder kennen, um auf sie diesen Einfluß ausüben zu können. DaS aber erfordert eine geraume Zeit, erfordert eine ungebundene, möglichst sichere Stellung. Und Ihr wollet, daß er in 2 — 3 Jahren aus dem chaotischen Gewirre, welches in den meisten Gemeinden Ungarns herrscht, eine Schöpfung voll der nützlichsten Einrichtungen, voll des Guten und Schönen ins Leben rufe? Wollet, daß er auf einem unbearbeiteten, sterilen Boden in kürzester Zeit den Baum der Erkenntyiß zur schönsten Blüthe bringe?!... Noch ein Umstand der in der Folge ausbrechenden Unzufriedenheit der Gemeinde gegen den Rabbiner sind die hohen Ansprüche, welche Elftere — selbst die kleinen — an den Letztem stellen. „Tiefe, ausgebreitete talmudische Kenntniß", „akademische, allseitige Bildung", „tüchtige Kanzelberedsamkeit", „schulmännische Fachgelehrsamkeit" u. s. w., das sind die Forderungen und Bedingnisse fast jeder Concursausschreibung (hat doch voriges Jahr eine sehr ansehnliche Gemeinde, um nur recht viele Bedingnisse zu machen, auch Kenntniß der hebräischen Sprache (?!) gefordert), die an junge Männer meist im Alter zwischen 24 und 30 Jahren gestellt werden. Nachdem eine bedeutende Anzahl von Theologen zuerst schriftlich, dann persönlich concurrirt, und entweder durch Zufall oder Umtriebe endlich die Wahl auf Einen gefallen, wird er als das gesuchte und gefundene große Lumen sreudigst begrüßt und belobt (freilich ist es in manchen Gemeinden so finster, daß ein Sternlein unterster Bedeutung den blöden Augen als hellstrahlende Sonne erscheint); aber nach einiger Zeit, da wird die Gemeinde enttäuscht, und nun werden dem armen Seelsorger selbst die ihm wirklich eigen seienden Vorzüge bestritten, und so hoch die Lobeserhebung früher war, so tief ist jetzt die Schmähung und Erniedrigung desselben. Darum ermäßiget, Gemeinden! Eure Ansprüche und Ihr werdet sie für die Dauer eher befriedigt finden; gehet mit Würde, Ernst, Aufrichtigkeit, Unparteilichkeit und Ueberlegung bei Eurer Wahl zu Werke und Ihr werdet sie nie zu bereuen brauchen!.. Möge mein Wort nicht gleich dem Ruft in der Wüste verhallen, möge sowohl von Seite der Gemeinden, als der der Rabbinen diesem Gegenstände die gebührende Aufmerksamkeit gewidmet werden, mögen gleiche Stimmen sich erheben zur Abschaffung dieses Uebels, das nur Blößen und Schattenseiten unseres Volkes vor den Augen der andern Nationen und Confessionen aufdeckt. Mir genügt daö Bewußtsein, ohne den mindesten Parteieiftr die volle Wahrheit leider! gesprochen und geschildert zu haben, baba 'n'nswa -iawi rwia ©so "oba fpirt bans sbi. Dixi et salvavi animam meam. Bezirks-Rabb. D. L. Straffer. Pesth, im Februar. (Privatmitth.) Ein anerkennenswerther Act der Pietät, auf Veranlassung des geschätzten Vorstandes beschlossen und ausgeführt von einer Versammlung der achtbarsten Mitglieder der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde, darf in diesen Blättern nicht unerwähnt bleiben. Um nämlich die Zukunft der Wittwe und Waisen des seligen, am 3. April 1857 in die Ewigkeit eingegangenen Oberrabbiners, Herrn Löw Schwab, materiell zu sichern, wurde verfügt, daß die Fortsetzung des Rabbinatsgehaltes für die Wittwe, so wie eine Aussteuer für die unmündigen Töchter theilS aus dem in dieser Gemeinde gebildeten Gemeinde-Beamten-PensionSfonde, theils aus dem Fonde derChewra kadischa, theils auch aus der Gemeindekaffe zu bestreiten sein wird. — Außerdem wurde die Vornahme einer Sammlung veranstaltet zu dem edlen Zwecke: für die unversorgten fünf minorennen Waisen ein Eigenthum zu begründen. Daö Resultat dieser Sammlung war ein Totalbetrag von 8700 Fl. C. M. Rominalwerthes in ungarischen und siebenbürgischen Grundentlastungsobligationen. Möge dieser die Veranlasser eben so als das Andenken deS unvergeßlichen, religiösen Oberhauptes ehrende Act hochherziger Gesinnung auch anderseits anregend wirken! — Die Schweiz. Bern, 21« Februar. (Privatmitth.) In welcher schmählichen Weise die deutschen Zeitungen — aller- 11