Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 10 (1.3.1858)
- Date
- 1858-03-01
- Page
- Seite 137 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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187 deö kurländischen Gouvernements Nachstehendes zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung, insbesondere den Magisträten: Nach Punkt 3. des Art. 273. Paß-Reglement Ton, XIV. des Codex der Reichsgesetze, Fortsetzung XI., ist eS nur den hebräischen Kaufleuten gestattet, ihre PrikäschtschikS in Handelsangelegenheiten nach den Residenzstädten und den innern Gouvernements zu senden, auf die für jede Gilde bestimmte Zeitdauer, und nach Punkt 7. desselben Artikels und der 2. Anmerkung zu demselben, im l. Theilc der Fortsetzung XV., dürfen hebräische Bürger sich lediglich nach denjenigen Gouvernements begeben, welche mit ihrem bleibenden Domicile benachbart sind, um Verpflegungsvorräthe anzukaufen. Daher dürfen die Magistrale Vollmachten für Ebräer, welche als PrikäschtschikS lCommis) russischer Kaufleure nach den Residenzen und den innern Gouvernements reisen wollen, nicht beglaubigen und auch solchen Ebräern keine Placat-Pässe ertheilen. Die Contravenienten unterliegen der gesetzlichen Verantwortung; die erwähnten Ebräer aber werden sofort auS den Residenzstädten und den innern Gouvernements, wohin sie sich ungesetzlicher Weise begeben haben, auSgewiesen. (Gouvernem.-Ztg. No. 34., 1857.) — In Beziehung der von der kurländischen Gouvernemenrö-Regierung ausgestellten Frage, wie mit Personen zu verfahren sei, die aus Arrestanten- Compagnien entlassen werden rmd über welche kein Gemeindebeschluß wegen Nichterscheinens der Gemeindeglteder in der Versammlung zu Stande gekommen; ferner, ob die dem Ukase des dirigircnden Senats vom 17. Februar 1853 über die von Gemeindegliedern wegen Nichterscheinens in der Gemeindeversammlung beizutreibenden Geldstrafen beigefügten Regeln auch auf die Ebräcrgemeinden in Anwendung zu bringen seien, hat der dirigirende Senat verfügt: 1) daß, wo in solcher Veranlassung kein Gemeindebeschluß stattgefunden, anzunehmen sein soll, daß die Gemeinde in die Aufnahme der Arrestanten stillschweigend willige, daher auch dieselben in solchem Falle den Gemeinden zuzuzählen seien; 2) daß jene Bestimmungen über die Geldstrafen wegen Nichterscheinens zur Gemeindeversammlung a u ch a u f d i e E b r ä e r.- G e m e i n d c n anzuwenden seien. — Für den Flecken Zabeln im kurländischen Gouvernement ist Herr Behr Heiman Liebschütz zum Rabbiner der dortigen Ebräergemeinde erwählt und von der Gouvernements-Regierung als solcher bestätigt worden. — Am verflossenen Simchat-Tora haben mehrere Kaufleute der Mitau'schcn Ebräergemeinde namhafte Summen, bis zum Gesammtbetrage von circa 2500 Rubel Silber, zum Baue eines Beth-hamidrasch bestimmt. — Der Physiker und Optiker des Haupkstabes für die Militair-Lehranstalten Sr. Majestät d e S Kaisers, Herr Michel T i e tz n e r, Mitglied und Kochalömann der Riga'schrn Ebräergemeinde, ist zum Ehrenbürger Allerhöchst ernannt worden. — Herr R. I. Wunderbar hierselbft hat von der kaiserlichen Akademie der Wissenschaft zu St. Petersburg in Folge des von Sr. Ercellenz, dem Herrn Akademiker, wirklichem Staatsrath und Ritter 1>r. v. Dorn, dieser Akademie officiell erstatteten günstigen Berichts über das vom Erstem herausgegebene Werk „Biblis ch - l a l m u d i sch e M e d i c i n " — ein sehr ehrenhaftes Rescript, <1. d. St. Petersburg den 13. September 1857 No. 1557., erhalten, und worüber ein Näheres im „Bulletin de l’Acaddmie Imperiale des Sciences de St. Petersbourg“ abgedruckl ist. Anzeige n. Ein jüdischer Lehrer, der neben hebräischen und allgemeinen Kenntnissen auch die Fähigkeit besitzt, Unterricht im Schönschreiben (allenfalls Zeichnen) und Buchhallen zu ertheilen, findet zu Ostern eine vortheilhafre Stelle am israelitischen Institute zu P fungstadt bei Darmstadt. Qualificationszeugnisse wolle man franco einsenden an I>r. Lob. Pfungstadt, den 15. Februar 1858. An der hiesigen israelitischen Gemeindeschule wird zum Isten April d. I. die Stelle eines Lehrers für die oberen Classen vacant, welche mit einem jährlichen Gehalte von 40V Thlrn. dotirt ist. Bewerber, welche ein akademisches Triennium absolvirt, und das Eramen pro Facultate bestanden haben, wollen ihre diesfallsigen Zeugnisse nebst einem eurnculum vitae bis zum 8. März e. an den Unterzeichneten einsenden. Gl ei witz, im Februar 1858. Der Schulvorstand. L« Hahn. Es wird ein Hauslehrer gesucht zur Erziehung zweier Knaben im Alter von 6 und 9 Jahren. Reflectirende, mit guten Kenntnissen und hinreichenden Referenzen versehen, wollen sich portofrei an B. 21. Simon, Hamburg, Alrmarkt No. 54. wenden. ly**