Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 10 (1.3.1858)
- Date
- 1858-03-01
- Page
- Seite 136 (sequence 10)
- Language
- German
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136 derlose oder unverheirathete Mitglieder der Gemeinde beitragen müssen. — Früher, als noch jedes Kind Schulgeld zu zahlen hatte, mußten verschiedene Mittel angcwendet werden, um die Kinder zum Schulbesuche aiizuhalten. So hat der hiesige Magistrat auf Anregung unseres Rabbinen Herrn Lesser am 12. November 1856 folgende Bekanntmachung erlassen: „Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen „sämmtliche jüdische Kinder während des schul- „pflichtigen Alters Religionsunterricht erhalten, „und da am hiesigen Orte eine jüdische Reli- „gionsschule besteht, so sind die sämmtlichen jü- „dischen Eltern verpflichtet, in derselben ihren „schulpflichtigen Kindern jüdischen Religionsun- „terricht ertheilcn zu lassen, oder uns nachzu- „weisen, daß der Religionsunterricht durch an- „dere qualificirte Lehrer ertheilt wird. Da nun „viele schulpflichtige jüdische Kinder die hiesige „jüdische Religionsschule noch nicht besuchen, so „werden die säumigen Eltern hierdurch aufge- „fordert, bei Vermeidung einer im Wege des „polizeilichen Zwanges sestzusetzenden Straft von „Einem Thaler, entweder die Kinder in die jü- „dische Schule zu schicken, oder nachzuweiftn, „daß ihren Kindern der Religionsunterricht an- „derweit von qualificirten Lehrern ertheilt wird. Pr. Stargardt, den 12. November 1856. Der Magistrat." ES kann aber nicht unerwähnt bleiben, daß der hiesige Magistrat einen edlen, humanen und friedliebenden Bürgermeister an der Spitze hat, der lediglich daS allgemeine Beste und die Förderung des städtischen Wohls im Auge hat, und der auch der unermüdliche Schöpfer, Beförderer und Verbesserer der hiesigen Schulen ist. In allen seinen Handlungen erblickt man die größte Unparteilichkeit und Toleranz. In einer jüngst an den Regierungspräsidenten Herrn v. Blumenthal in der ihm eigenen treffenden und gemüthergreifenden Art gehaltenen Ansprache bei Gelegenheit der Grundsteinlegung eines neuen städtischen Schulgebäudes — in welchem auch Zimmer für die israelitische Religionsschule eingerichtet sein werden — heißt eS unter Anderm: „Dies wird unter Gottes Beistand eine Pflanz- Anstalt geistiger und sittlicher Bildung aller „Bewohner unserer lieben Stadt sein, ohne Un- „terschied deS Standes, der Geburt, vor Allem „des Glaubens und der Religion. — Hier soll „die Saat ausgestreut werden für Gottesfurcht, „Tugend, Mäßigkeit, Biederkeit und Rechtlichkeit „und vor Allem für ein gemeinnütziges, ächt „vaterländisches Streben, ja, hier soll schon früh- „zeitig die Jugend verschiedenen Bekenntnisses „sich als Menschen einig füblen und als treue, „dankbare Unterthanen eines und desselben Va- „terlandes und geliebten Landesvaters sich ach- „ten und lieben lernen."!! Daß aber in der hiesigen Stadt überhaupt die verschiedenen Confessionen in Frieden und Eintracht zusammenleben, die Vorurtheile gegen die Juden täglich schwinden und der hier und da noch spukende Fanatismus hier kein Gehör mehr findet, beweist die Anzahl Israeliten, die unter Stadtverordneten und städtischen Commissionen anzutreffen sind und ist erst jüngst bei der stattgehabten Stadtverordnetenwahl der Vorsteher der hiesigen Synagogen-Gemeinde, Herr Jsac Goldfarb, durch Stimmenmajorität zu diesem Ehrenamte ernannt worden. Es ist dieses ein sicherer Beweis von der liberalen Gesinnung unserer Mitbürger. — Neulich trat hier ein katholisches Mädchen aus Schönek zum Judenthum über. Die Aufnahme geschah durch den hiesigen Rabbiner, der solches zwar seit zwei Jahren zu verhindern suchte, da er nicht die Ueberzeugung gewinnen konnte, daß nur lautere Motive diesen Schritt veranlaßt (vide Jore Dea 268, 5, 2, 12.); als aber -o sw" „rpbN trotz aller Verfolgungen, Versprechungen, ja Jntriguen von verschiedenen Seiten, sie dennoch bei ihrem Entschlüsse standfest beharrte, ja die israelitische Glaubens- und Sittenlehre eifrig zu lernen bestrebt war, und auch die jüdischen Speiftgefttze streng beobachtete, so ist endlich ihre Aufnahme, in Folge einer Anzeige der Königl. Kreis-Gerichts-Commission zu Schönek, daß ihr Ausritt aus der katholischen Kirche unter Beobachtung der im tz. 17. der Verordnung vom 30. März 1847 vorgeschriebenen Form bereits geschehen ist — bewerkstelligt worden. Rußland. Mitau, im Januar. (Privatmitth.) In Gemäßheit der Circulair-Vorschrift deS Herrn Ministers des Innern vom 5. April 1857 No. 51. bringt der Chef