Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-03-01 · Heft 10 (1.3.1858) · p. Seite 135

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 10 (1.3.1858)
Date
1858-03-01
Page
Seite 135 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3226093-3226104--16741-3245610
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

135 daß ein solches Zeitalter an den Abgeschmacktheiten und Gemeinheiten einer Kladderadatsch-Literatur Geschmack finden konnte. — Allerdings gehört kein großer Fond von Scharfsinn und Bildung dazu, um „Müller und Schultze" und „Strudelwitz und Prudelwitz" zu verstehen, daher die Anerkennung der ungebilveten Massen" —; daß aber auch Männer von Bildung und Geschmack einer solchen Richtung huldigen können — das ist wahrhaft betrübend. Mögen die 28 oder 30,000 Abonnenten, mit denen der Verleger prahlt, auch zur Hälfte übertrieben sein — immer bleibt noch genug übrig, um geschmack- und gemülhverderbend zu wirken! — Und was ist der Kern der Frucht? — Alte abgestandene Bonmots, ängstliches Anklammern an Ereignisse, die in der Regel nur ein locales, häufig sogar nur ein privatives Interesse haben, um darüber eine fade Bemerkung machen zu können, und endlich irgend ein alter Witz aus ■ama und rsism N28L oder von einem fahrenden *)am — daS ist es, was man dem deutschen Volke als „humoristische Literatur" anzubieten wagt, und was dieses leider auch annimmt. — Gleicherweise verhält es sich mit komischer und dramatischer Literatur in Berlin. — Hier zwingt die Armuth der eigenen Phantasie, sich ein Sujet aus Frankreich oder Wien zu holen, das wird mit einer Brühe bekannter Localbeziehungen übergossen, einige Obscönitäten und Persönlichkeiten hinzugesetzt, und dann der Brei dem Publikum vorgesetzt; — die Stadt der Intelligenz, Spree-Athen, nimmt solches als Ambrosia auf, und erlabt sich weidlich daran! — Daß viele Juden hierbei eine Hauptrolle spielen, ist wahr, und für uns betrübend. — Mit Recht führten Sie, Herr Redakteur, an, daß.einst die deutschen Juden Gemeinsinn und Tact genug besaßen, um gegen die niedrige Posse „Unser Verkehr" und andere judenfeindliche Bestrebungen aufzutreten; — jetzt arbeiten Juden selbst an der Erniedrigung und Bespöttelung des Judenthums. Und leider geschieht dies im Schoße einer der größten und gebildetsten deutschen Gemeinden, die einst MoseS Mendelssohn, David Friedländer, Marcus Hertz u. s. w. die Ihrigen nannte, die stets und auch gegenwärtig Männer, ausgezeichnet in Kunst und Wissenschaft, zu ihren Mitgliedern zählte! — So lange nicht von hier auS selbst Etwas geschieht, um diesen Schandfleck zu vertilgen — so lange ist auch keine Besserung abzusehen. Mögen Männer von Gemüth, Geist und Herz unablässig auf dieses Ziel hinstreben, möge jedes Blatt dieser Schundliteratur nach allen Richtungen hin verfehmt werden, so daß es nie über die Schwelle eines anständigen HauseS, und in den Kreis einer biedern Familie zu dringen vermöge — möge auch die Stimme der Entrüstung über unanständige, die Sittlichkeit beleidigende und daö Judenthum verhöhnende Theaterstücke sich immer vernehmen lassen — dann — aber auch nur dann wird es besser werden. I. L. Pr. Stargardt, im Februar. (Privatmitth.) Die „Zeit" bringt in einer Beilage zu No. 67. d. I. ein vom Archiv für Strafrecht im neuesten Heft mitgetheiltes Urtel deS Ober-Tribunals, daß „die Vorsteher und Repräsentanten der Synagogen- Gemeinden, gleich den Magisträten und Stadtverordneten, als öffentliche Beamte zu betrachten sind, mithin den Charakter mittelbarer Staatsbeamten haben." — Wenn dies Urtel einen jeden friedliebenden Israeliten Preußens — der die Parteikämpfe, Willkürherrschaft und Gesetzlosigkeit vor der Einführung des Gesetzes vom 23. Juli 1847 genau kannte — erfreuen muß, welche freudige Genugthuung muß es erst Ihnen, würdiger Herr Redacteur — langjähriger Kämpfer für Wahrheit und Recht — gewähren, der so oft und besonders in der „Ansprache an die israel. Gemeinden PreußenS" (Magdeburg 1847) all die Segnungen voraussagte, die aus dem neuen Gesetze hervorgehen werden! — Mögen nur die Israeliten Preußens Ihre so weise Mahnungen am Schlüsse jener Ansprache beherzigen, daß „nur die rechte Benutzung den Werth einer hohen Gabe feststellen kann — und daß jetzt erst sich zeigen wird, welche Lebenskraft das Judenthum habe, und von den Wegen, welche auf Grundlage des neuen Gesetzes wir einschlagen werden, unsere Zukunft, die Zukunft unserer Kinder ab hängt."-Auch das Statut der hiesigen Synagogen-Gemeinde hat durch daS eifrige Streben unseres wackcrn Vorstandes schon unter dem 18. Januar 1857 die höhere Bestätigung erhalten, die Verhältnisse der Gemeinde werden jetzt auf gesetzlichem Wege geordnet und sind in regelmäßiger Entwickelung begriffen. Auch der Bestand der Religionsschule ist jetzt für immer gesichert, da die Ausgaben für dieselbe nach §. 65. deö Statuts in den Grenzen des Etats liegen, zu welchem auch kin- 10

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.