Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 9 (22.2.1858)
- Date
- 1858-02-22
- Page
- Seite 118 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3224737-3226093-3226103--16723-3245591- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
118 daS ihn als Thronberechtigten anerkennen sollte, entflammte er in einer Art Thronrede die Mitglieder zur Annahme der härtesten Gesetze gegen jüdische Konvertiten (und zum Theil auch gegen Juden), als gelte es, die größte Gefahr von der Kirche abzuwenden. Mit jener, den entarteten Griechen von ihrer ehemaligen Herrlichkeit gebliebenen eigenen Zungenfertigkeit und erlogenem Pathos redete er die versammelten Bischöfe und Kirchenwürdenträger an. Erwig beabsichtigte eigentlich die gegen die jüdischen Konvertiten bestehenden Gesetze zu erleichtern, namentlich die schweren Strafen von Steinigung und Feuertod in mildere zu umwandeln und nicht sämmtliche Vergehungen mit demselben Strafmaß ahnden zu lassen. „Denn, der Herr sprach im Gesetze: „nach dem Maße der Sünde sei auch die Strafe" „und Gott will auch nicht den Tod des Sünders". Die Milderung bestand aber in Güterconfiscation, Geißelhieben, Deealvation und Eril. Dieses Strafmaß setzte Erwig für sämmtliche apostastrende Uebertretungen der jüdischen Neophyten mit Ausnahme der Beschneidung, für welche er auch das Nasenabschneiden hinzufügte. Noch härter wurden die Erwig'schen Gesetze dadurch, daß fie die getauften Juden unter die beständige Aufsicht der Geistlichen stellten und eine Art Paßwesen für sie einführten. Sie durften ohne das Visum eines Geistlichen mit dem Vermerk aufrichtigen katholischen Glaubens keine Reisen im Lande machen. Das Sclavenbefitzgesetz der Juden verschärfte Erwig, daß es ihnen nicht einmal gestattet sei, ihre christlichen Sclaven freizulassen; „denn es sei unwürdig, daß Diejenigen, welche mir der unfläthigen Knechtschaft des Unglaubens behaftet sind, den Christen den Titel der Freiheit verleihen sollten". „Am 25. Januar (681) war das zwölfte toletanische Concil geschloffen, und zwei Tage darauf wurden die Erwig'schen Gesetze den Juden in der Kirche Sancta Maria zu Toledo vorgelesen und zur strengen Nachachtung eingeschärft. — Obwohl in diesen Gesetzen auch eine Verfügung enthalten war, daß die noch nicht getauften Juden sich binnen Jahresfrist der Taufe unterwerfen müßten, wenn sie nicht den Strafen von hundert Geißelhieben, Stirnhautabschinden, Güterconfiscation und Eril verfallen wollten, so wurde diese Verfügung doch nicht ausgeführt. Wohl wurden sämmtliche Synagogen im westgothischen Spanien zerstört, aber ausgewiesen wurden die treu am Judenthum Hangenden nicht, als wenn der weftgothische Staat die Unentbehrlichkeit der Juden empfunden hätte. Julian von Toledo selbst, der Präsident der Synode, welche jenen Paragraphen genehmigte, daß die noch nicht getauften Juden es binnen Jahresfrist zu vollziehen hätten, hatte eine intime Beziehung zu einem Juden, Namens Restitutus, durch den er seinem Freunde Jdalus, Bischof von Barcelona, sein Buch von „der Vorkunde der Zukunft" (pro§n08tieon Muri saeculi) zukommen ließ (687). Freilich 'wunderte sich Jdalus Anfangs nicht wenig darüber, wie der heilige Julian eine Schrift geistlichen Inhalts einem „ungläubigen und gottlosen Juden" anvertrauen und gewissermaßen „ein Thier zum Lichtträger" machen konnte. Julian schrieb zwar auch ein Buch gegen die Juden auf Geheiß des Königs Erwig, das aber den convertirten Juden gegolten haben mochte, und also weniger das Vorhandensein der Juden im westgothischen Spanien zu Julian's Zeit beweist, als eben dessen Verhältniß zu Restitutus. Da aber die Juden unter Erwig's Nachfolger wieder Gegenstand synodaler Gesetzgebung waren, so ist kein Zweifel, daß der Taufzwang nicht an ihnen vollzogen worden war. „Egica, Erwig's Nachfolger und geschworner Feind, obwohl sein Schwiegersohn, der dessen Arglist gegen Wamba an Erwig's Nachkommen rächen wollte, scheint geflissentlich von dem System der Strenge abgewichen zu sein. Dem veratorischen Gesetze Erwig's gegen die jüdischen Neophyten setzte er Anfangs ein freundliches, gewinnendes Zureden entgegen, um fie zum aufrichtigen Anschluß an das Christenthum zu bewegen. Er gestattete ihnen sogar, christliche Sclaven zu besitzen, was ihnen nach der Erwig'schen Gesetzgebung untersagt war. Indessen scheint diese Milde eben so wenig als die frühere Strenge die jüdischen Convertiten zu einer andern Ueberzeugung gebracht zu haben. Es ist eine nicht genug zu beherzigende Thatsache, daß, obwohl zwischen Sisebut's Taufzwange und dem drittletzten westgothischen König beinahe ein Jahrhundert lag, die Väter und Söhne, welche damals die Unbill erfuhren, bereits ausgestorben waren, ihre Enkel noch eben so eifrig am Judenthum hingen, wie ihre Vorfahren. Egica sah ein, daß er auf dem Wege der Milde allein nicht zum Ziele gelangen könnte und schlug einen neuen Weg ein, die jüdischen Neophyten dem Christenthum näher zu bringen. Er forderte die Väter des sechszehnten toletanischen Concils auf, mit Eifer den Unglauben der Juden auszurotten, und legte ihnen theils ältere, theils neu erlassene Gesetze zur Bestätigung vor. Ein neues Egicanisches Gesetz enthielt die Beschränkung des Verkehrs für Juden und judaisirende Converriten. Diese sollten keine Schifffahrt ins Ausland und kein Geschäft mit Christen betreiben dürfen. Nur Diejenigen, welche mit aufrichtigem Her-