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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-02-22 · Heft 9 (22.2.1858) · p. Seite 117

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 9 (22.2.1858)
Date
1858-02-22
Page
Seite 117 (sequence 5)
Language
German
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117 cilö gegen die apostasirenden Konvertiten und forderte sie auf, dieselben zu maßregeln. Offenbar wollte er sich mit dem gegen seinen Vater erbitterten Klerus durch diese Opfer versöhnen. „Ich klage, sprach er, die Lebensweise und das Verhalten der Juden an, durch deren ansteckende Pest das Land meiner Regierung befleckt ist. Denn während der Allmächtige aus diesem Reiche die Ketzereien von Grund aus vertilgt hat, ist diese Schmach der Kirchenschandung allein zurückgeblieben und soll durch unsere Frömmigkeit gebessert oder durch unsere Strenge ausgemerzt werden. Es haben nämlich Einige von ihnen ihren alten Unglauben beibehalten, Andere, obwohl durch das Bad der Taufe geläutert, sind so sehr wieder in den Jrrthum der Apostasie zurückgefallen, daß an ihnen die Lästerung noch abscheulicher erscheint, als an Denen, welche nicht durch die Taufe die Wiedergeburt erlangt haben." Darauf beschwor Receswinth die Versammlung, daß sie ohne Vergünstigung und Ansehen der Person einen Gott und dem Glauben wohlgefälligen Beschluß gegen die Juden beiderlei Gattung fassen möchten. „Die Väter des Concils faßten indeß keine neuen Beschlüsse in Betreff der Juden, sondern erneuerten die alten des vierten Concils unter Sisenand, daß die getauften Juden im Christenthum verharren müßten, den ungetansten Juden dagegen sollte keinerlei Zwang aufgelegt werden. Den Letzteren wurde nur das Recht des Sclavenbefitzes und der Amtsbekleidung genommen, die Ersteren aber traf die ganze Strenge der Sisenand'schen Gesetze: Losreißen vom Judenthume, Zwang zur Uebung der Kirchenriten und noch dazu Unzulässigkeit zum Zeugnißablegen. Die Konvertiten sahen sich zum zweiten Male gezwungen, die Betheuerung ihrer Anhänglichkeit an die Kirche durch einen Revers kundzugeben, und sie thaten es mit schwerem Herzen (18. Februar 654). Sehen wir uns den Inhalt des für Receswinth ausgestellten placitum Judaeorum genauer an, weil es für unser Thema von gewichtiger Beweiskraft sein dürfte. Die Konvertiten der Stadt Toledo schrieben: „Unserem durchlauchtigsten und gnädigsten Herrn und König (wünschen) wir, sämmtliche Hebräer der Stadt Toletum, die wir unten unterschreiben oder Zeichen machen werden, Heil. Wir haben zwar schon unter Chintila in einem plaeittun versprochen, im katholischen Glauben zu verharren, aber unser Unglaube und der angestammte Jrrrhum unserer Vorfahren haben uns gehindert, Christus als unfern Herrn zu verehren und den katholischen Glauben aufrichtig zu bewahren." Von nun ab aber versprachen sie für ihre Frauen und Kinder freiwillig, daß sie sich nicht mehr mit den alten Riten und den jüdischen Gebräuchen befassen werden. Sie wollen nicht mehr mit ungetansten Juden verdammenswerthen Umgang pflegen, nicht mehr in Blutschande bis zum siebenten Grade der Verwandtschaft heirathen, nicht mehr jüdische Frauen heimsühren, sich nicht mehr beschneiden, nicht mehr Pascha, Sabbat und andere jüdische Feste feiern, nicht mehr die Speisegesetze beobachten, überhaupt nicht mehr, was die Satzung der Juden und die abscheuliche Gewohnheit vorschreibt, üben, sondern mit aufrichtiger Hingebung gemäß den Evangelien und der apostolischen Tradition glauben und bekennen. Sie wollen die christlichen Riten ohne List und Schein beobachten. Da sie aber den Ekel vor Schweinefleisch nicht überwinden könnten, so seien sie zwar nicht im Stande zu versprechen, dasselbe zu genießen, aber was damit gekocht ist, wollen sie ohne Scheu und Entsetzen verzehren. Sie versprachen endlich, daß Derjenige unter ihnen, der sich eine Uebertretung zu Schulden kommen lassen werde, solle von ihnen selbst oder ihren Söhnen durch Feuer oder Steinigung getödtet werden. Es sei denn, daß der König ihm das Leben aus Gnade schenkt, dann soll der Uebertreter vom König als Sclave betrachtet und verkauft werden dürfen, und dieses nicht allein aus königlicher Machtvollkommenheit, sondern laut des im Placilum niedergelegten Versprechens (ex luijus placiti sponsione). Wir werden auf dieses wunderliche, gezwungenfreiwillige Placitum noch zurückkommen müssen. „Die Betheiligung der Juden an der von Childerich aufgepflanzten Empörung unter Receswinth's Nachfolger Wamba (673), welche durch eine alte gute Quelle beurkundet ist, scheint daher mehr von den gequälten jüdischen Convertiten, als von eigentlichen Juden ausgegangen zu sein. Wahrscheinlich hatte ihnen der rebellische Graf von Nimes Freiheit des jüdischen Bekenntnisses verheißen. Die Empörung lief indeß unglücklich ab, die aufständischen Schaaren wurden zersprengt, und die Juden aus der mit Spanien annerirten narbonensischen Provinz vertrieben. Trotz dem findet sich von Wamba keine Maßregel gegen die jüdischen Reophyten. „Erwig, dieser schlaue Grieche, der dem König Wamba im Schlafe die Krone geraubt, dessen Doppelzüngigkeit seinen byzantinischen Ursprung verrieth, mußte die Strenge gegen Juden und jüdische Abkömmlinge als Mittel betrachtet haben, um sich bei dem parlamentarischen Klerus beliebt zu machen und seine Usurpation, die durch seine nichtgothische Abstammung doppelt illegitim erschien, sanctioniren zu lassen. Auf dem zwölften toletanischen Concil,

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