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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-02-22 · Heft 9 (22.2.1858) · p. Seite 116

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 9 (22.2.1858)
Date
1858-02-22
Page
Seite 116 (sequence 4)
Language
German
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116 besondere Begünstigungen und Vorrechte und schützte namentlich ihren eigenthümlichen Cult gegen die römischen wie gegen die griechischen Localpfaffen. Die beiden großen Männer dachten natürlich nicht daran, der hellenischen oder italisch-hellenischen Nationalität die jüdische ebenbürtig zur Seite zu stellen. Aber der Jude, der nicht wie der Occidentale die Pandoragabe politischer Organisation empfangen hat und gegen den Staat sich wesentlich gleichgültig verhält; der ferner eben so schwer den Kern seiner nationalen Eigentümlichkeit aufgiebt, als bereitwillig denselben mit jeder beliebigen Nationalität umhüllt und bis zu einem gewissen Grad die fremde Volksthümlichkeit sich aneignet — der Jude war eben darum wie geschaffen für einen Staat, welcher auf den Trümmern von hundert lebendigen Politien erbaut und mit einer gewissermaßen abstracten und von vorn herein verschlissenen Nationalität ausgestattet werden sollte. Auch in der alten Welt war das Judenthum ein wirksames Ferment des Kosmopolitismus und der nationalen Decomposition, und in so fern ein vorzugsweise berechtigtes Mitglied in dem cäsarischen Staate, dessen Politik doch eigentlich nichts als Weltbürgerthum, dessen Volksthümlichkeit eigentlich nichts als Humanität war. —" Es ist uns nicht darum zu tbun, einzelne Aussprüche in dieser Auslassung Momsen's zu bestreiten, da sie sich in dieser Hinsicht genugsam charakteristrt. Hinzusügen wollen wir nur die Bemerkung, daß bekanntlich in Rom außerordentlich viele Bekehrungen zum Judenthume, selbst von Gliedern der kaiserlichen Familie stattgefunden, daß nicht blos dem Glauben nach, sondern auch zur Uebung der jüdischen Gesetze und Sitten, durch Beschneidung und Taufe, diese beiden vom Judenthume damals schon streng geforderten Einweihemittel zum Judenthume, Viele sich ihm zuwandten, so daß nicht blos die Satyriker ihre Pfeile dagegen losließen, sondern unter Domitian desfallsige Hinrichtungen vollzogen wurden. Im Allgemeinen läßt es sich erweisen, daß die Judengemeinden in Rom und anderen Städten des römischen Reiches durch ihre Friedensliebe und hohe Sittlichkeit zu großem Ansehen gelangten. Für uns ist es hier nur von Wichtigkeit, von dem meisterhaften Geschichtschreiber der Römer constatirt zu sehen, daß die Juden vermocht hatten, in dem weltbeherrschenden römischen Staate, trotz dem nahenden Untergang ihres kleinen Reiches, ihre Nationalität neben der griechischen und römischen aufzurichten und vollgültig zu machen. Keine andere Nation, selbst mit den mächtigsten materiellen Mitteln ausgerüstet, hatte dies vermocht ondern Alle hatten sich vor dem Joche jener beiden occidentalischen Volksgenien beugen müssen. Noch mehr tritt dies ins Licht, wenn man erwägt, daß die Griechen nur durch das Aufgeben aller Selbstständigkeit, nur durch ein heuchlerisches und kriechendes Verhalten gegen das Herrschervolk einen Einfluß sich zu bewahren vermochten, während die Juden nicht nur ihr ganzes Glaubensbekenntniß in seiner scharfen Gegensätzlichkeit, sondern auch ihr Gesetz und ihre Sitte sich bewahrten, ja in dieser Zeit sich eben anschickten, in einem großen Verjüngungsprocesse dieses Gesetz von Neuem durchzuarbeiten. Wir haben also hiermit ein Zeugniß mehr, daß der jüdische Stamm nur dann von einer kräftigen Theilnahme und Wirksamkeit im Weltleben sich zurückgezogen hat, wenn er durch alle möglichen Gewaltmaßregeln zurückgedrängt und zurückgehalten wurde und daß er zu aller Zeit Lebenskraft genug besessen, in die allgemeinen Verhältnisse mit Energie einzutreten, sobald ihm die Thore dazu geöffnet und die Dämme, die man um ihn gezogen, durchbrochen wurden. Vom Institute ^ur Förderung der israelitischen Literatur. In diesem Augenblicke ist die Expedition der I. Sendung der diesjährigen Schriften vollendet. Für die H. Sendung ist bereits der II. Theil des Jost'fchen Geschichtswerkes im Druck vollendet, und die Reisebeschreibung deS vr. Frankl nach Palästina unter der Presse. Literarischer Wochenbericht. Magdeburg, im Januar. (Jahresbericht des jüdisch-theologischen Seminars in Breslau, enthaltend eine Abhandlung von vr. H. Grätz: „Die westgothische Gesetzgebung betreffs der Juden." (Schluß.) „Es ist bezeichnend für Chindaswind's freundliches Verhalten gegen die Juden, daß sein Sohn Receswinth, dem der Vater beim Leben den Thron überlassen hatte (649), erst nach dessen Tod die feindselige Gesetzgebung gegen die Zwangstauflinge wieder aufnahm. Cbindaswind starb als neunzigjähriger Greis im Laufe des Jahres 652, und kurz darauf, zu Ende des Jahres, am siebzehnten der januarischen Kalenden (26. December) hielt Receswinth eine lange Rede an die Mitglieder des achten toletanischen Eon-

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