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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-02-15 · Heft 8 (15.2.1858) · p. Seite 106

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 8 (15.2.1858)
Date
1858-02-15
Page
Seite 106 (sequence 8)
Language
German
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106 westgothischen Wahlkönigthums gab ihnen Gelegenheit, sich unter das Patronat eines selbstständigen Großen oder Gardingen zu begeben und dadurch vor Verfolgung geschützt zu sein. Wenn sie sich aber der Hoffnung Hingaben, daß nach Sisenand's Tode für sie eine günstigere Wendung unter einem Könige gleich Swintila einireten werde, und sie die Freiheit erlangen würden, mit dem Christenthum völlig zu brechen und sich ohne Gefahr dem Judenthum hinzugeben, so sahen sie sich durch Chimila's Thronbesteigung (636) darin getäuscht. Dieser König, der mehr Sisebut ähnelte, ließ von der zusammenberufenen großen Kirchenversammlung (638) sämmtliche Gesetze gegen sie bestätigen und ging noch viel weiter, sämmtliche ungetanste Juden aus dem Lande zu weisen. Der Klerus jubelte, „daß endlich der unbeugsame Unglaube der Juden durch die Frömmigkeit des Königs und die höhere Macht gebrochen scheine" (inflexibilis Judaeorum perfidia deflexa Landern videlur pietate et potentia superna). Die Synode adoptirte nicht nur Chintila's Evicte gegen die Juden, sondern erließ auch den Beschluß, daß künftighin kein gewählter König den westgothischen Thron besteigen sollte, ohne vorher ewlich betbeuert zu haben, daß er die Verletzung des katholischen Glaubens von Seilen der getauften Juden nicht zugeben, ihren Unglauben nicht begünstigen, sondern die Beschlüsse gegen dieselben unverbrüchlich erhalten werde. Das war ein zweiter herber Schlag für die Betroffenen, die noch immer mit ganzer Seele dem Judemhum zugethan waren. Die Auswanderung der treugebliebenen Stammgenossen benahm ihnen die Möglichkeit, ihrer Religion zu leben, da sie weder Synagogen, noch Religionslehrer, noch Gelegenheit hatten, Religionsübungen außerhalb ihrer überwachten Häuser vorzunehmen, endlich keine jüdischen Ehegatten für ihre Töchter und keine jüdischen Frauen für ihre Söhne mehr fanden. Denn innerhalb ihrer Familien sich zu verheirathen, verboten .ihnen die kanonischen vom der westgothischen Gesetzgebung ausgenommenen Ehegesetze, welche die Ehen zwischen den Descendenten von Geschwistern bis zum fünften absteigenden Grade als Blutschande betrachteten (vergl. über die Gesetze der sieben Jncest-Grade lex Visigolh. 1. IV. 1.1.). Außerdem wurden die jüdischen Convertiten vom König Chintila aufgefordert, einen Revers (plaeitum) auszustellen, daß sie das Judenthum völlig abschwören, dessen Religionsgebräuche nicht mehr beobachten und den katholischen Glauben aufrichtig bekennen wollen. Sonderbare Verblendung jener Zeit, daß ein geschriebenes Wort, mit Widerwillen gegeben, zuverlässiger und bindender sein werde, als ein mündliches Versprechen! Natürlich hielten sich die Zwangstäuflinge durch das geschriebene plaeitum eben so wenig in ihrem Gewissen gebunden, wie durch das mündlich abgelegte Glaubensbekenntniß. Sobald Chintila die Augen geschloffen und sein Sohn Tulga gewaltsam mit Tonsur und Mönchsgewand ins Kloster gesteckt worden war, dursten sie unter Chindaswind's starker und antiklerikaler ^Regierung (642 — 49) wieder das Haupt erheben und Bekenntniß wie plaeitum völlig vergessen. „Chindaswind's Strenge zwang die wühlerischen Geistlichen, welche das Scepter dem Krummstab unterordnen wollten, ins Eril zu gehen und ein Asyl in denjenigen Gegenden zu suchen, wo es die geflüchteten Juden gefunden hatten. Gallien und Afrika nahmen jetzt adlige und geistliche Emigranten auf, wie früher.jüdische. Chindaswind's Milde gestattete nicht nur den jüdischen Emigrirten die Rückkehr ins Vaterland, sondern auch den getauften Juden Rückkehr zu ihrem angestammten Cultus. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt, 30. Januar. (Fr. P. Z>) Den Antrag des l)r. Friedlebrn, die Erweiterung der staatsbürg erlichen Rechte der Israeliten, und den deö Dr. Tertor, die Aenderung der Art. 14. und 16. der Constitutioiisergänzungsacle betreffend, erklärt der Senat in Erwägung und Bcrathung gezogen zu haben und bedauert, daß sich bei der Abstimmung die für Verfassungsänderungen erforderliche Majorität von -/» der Stimmen nicht gefunden habe. Frankfurt, 3. Februar. (Privatmikth.) Der Entwurf zu einem neuen hebräischen Gebetbuch von einer in nächtlicher Stille bcrathenden Rabbiner-Conferenz liegt uns nunmehr vor. Das Judenthum erfreut sich daher jetzt eines emendirten Pentateuchs von Geiger und des erwähnten emendirten Gebetbuchs; dieses verhält sich aber zu jenem wie Nürnberger Spielwaarcn zu einer sinnreich construirlen Hebemaschine, um fest eingerammte Pfähle herauszuziehen und hohe Dämme niederzureißen; hier muß eine k>-rdige Meisterhand die Tragkraft der Maschine ermittem, jede Schraube, jeden Zahn des künstlichen Räderwerks prüfen; bei jenem leichten Fabrikat aber genügt schon ein obcrfläch-

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