Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 8 (15.2.1858)
- Date
- 1858-02-15
- Page
- Seite 104 (sequence 6)
- Language
- German
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104 ten der Juden unter Sisebut's Vorgängern Liuva, Wicterich und Gundemar etwas vorgegangen sein, das den Zorn und den Fanatismus dieses sonst als milde und gebildet geschilderten Königs in einem so hohen Grade erregt hat. Die Veranlassung dazu kann aber beim Mangel an geschichtlichen Nachrichten nur aus den Gesetzen erschlossen werden, die kritisch gesichert Sisebut vindicirt werden können. Nicht zu übersehen ist aber dabei, daß die Geistlichkeit, weit entfernt, die Verfolgung der Juden aufgestachelt zu haben, sie vielmehr gemißbilligt hat. Ihr Hauptvertreter, der heiliggesprochene Isidor von Hispalis, sprach nicht nur seinen Tadel über diese Zwangstaufe privatim aus mit den Worten: ,,der König Sisebut hat zwar Eifer gezeigt, aber nicht nach Gewissen", sondern formulirte sein Tadelsvotum in ein Gesetz, das er von achtundsechszig Geistlichen unterzeichnen ließ. Aber das änderte an der Thatsache nichts. Wenn auch viele Tausend Juden sich dem Taufzwange durch Auswanderung nach Gallien (und wahrscheinlich auch nach Afrika) entzogen hatten, so fügte sich doch ein großer Theil aus Liebe zum Vaterlande und Besitzstände, sicherlich mit dem Hintergedanken, daß es mit dem aufgezwungenen Christenthume nicht so ganz ernst sein werde. „Es ist ein Zrrthum, wenn man glaubt, daß die Christen in den ersten Jahrhunderten durchweg mit der Taufe und dem Bekenntnisse eine völlige Wiedergeburt an sich vollzogen und ihre ehemalige heidnische Lebens- und Denkweise perhorrescirt hätten. Viele aus dem Heidenthume bekehrte Römer fuhren fort, ihre heidnischen Gebräuche zu beobachten und sogar den Donnerstag als Jovistag nicht gerade heimlich zu feiern. Das Narbonensische Concil (vom Jahre 589) mußte eine Verfügung dagegen erlassen und verurtheilte die Freien, die sich Solches zu Schulden kommen ließen, zu schwerer Kirchenbuße und die Sclaven zur Geißelstrafe. Die westgothischen Christen verharrten zum Theil nicht minder bei ihren heidnischen Sitten, verehrten Quellen und Haine, zündeten geweihte Fackeln an, und die Concilien konnten nicht genug gegen diese heidnischen Reminiscenzen einschreiten. Die Sonntagsfeier war so wenig allgemein geheiligt, daß Christen öffentlich an diesem Tage Gewerbe und Feldarbeit betrieben. War das Bekenntniß der seit Jahrhunderten im Christenthum Erzogenen nur oberflächlich, und durften sie ihrem Hange nach dem Cultus oder den Sitten ihrer Urahnen ungescheut folgen, so konnten die unter Sisebut gezwungener Weise getauften Juden diesen Schritt vor ihrem Gewissen damit entschuldigen, daß sie mit der empfangenen Taufe nicht das Judenthum zu verläugnen und aufzugebcn brauchten. Die oberflächliche Bekehrung brachte daher keinerlei Veränderung in ihrem religiösen Verhalten hervor. Die convertirten Juden fuhren fort, das Judenthum als religiöse Norm zu betrachten, beobachteten den Sabbath, wie die Stockrömer den Jovistag, übten Beschneidung an ihren neugebornen Söhnen und Sclaven und brauchten nicht einmal heimlich damit zu thun, da das Christenthum damals noch nicht in das Alter der Eifersucht getreten war. Was ein spanisches Sprüchwort von den Juden späterer Zeit sagt: „Dreierlei Wasser fällt vergeblich: Trinkwasser in Wein, Regenwaffer ins Meer und Taufwaffer auf einen Juden", das war sicherlich eine treffende Wahrheit in der westgothischen Zeit. Man darf nicht den Begriff Scheinchristen aus der trübseligen Zeit der Inquisition auf die jüdischen Konvertiten unter Sisebut übertragen. Jene waren allerdings gezwungen, im öffentlichen Erscheinen die Maske des Christenthums zu tragen und konnten die jüdischen Riten nur im geheimsten Versteck unter Beobachtung peinlicher Vorsicht beobachten. Diese dagegen brauchten keinesweges mit der Beobachtung ihrer religiösen Bräuche das Sonnenlicht zu scheuen. Die Kirche hatte noch kein kanonisches Evict, der Staat noch kein Strafgesetz dagegen erlassen, und die Inquisition war noch nicht erfunden. Das ^uclrürrare gehörte noch nicht zu den Capitalverbrechen. „Mögen auch die jüdischen Konvertiten bei Sisebut's Leben ein wenig zurückhaltend mit dem Beibehalten der jüdischen Riten gewesen sein, unter seinem zweiten Nachfolger Swintila (der erste regierte nur eine sehr kurze Zeit) konnten sie den Zwang ablegen. Swintila, der Sage nach Reccared's Sohn, eben so milde wie stark und vom Volke Vater der Armen genannt, war auch gegen die Juden gerecht. Er kehrte sich wenig an Sisebut's Decrete und gestattete den Konvertiten, das Juventhum offen zu bekennen und sich vom Judenthum völlig loszusagen, so wie den ausgewanderten Juden, in ihr Vaterland zurückzukehren. Selbst das Recht der Amtsbekleidung wurde ihnen wieder wie vor der Reccared'schen Zeit eingeräumt. Zehn Jahre (621 — 631) genossen die ehemals convertirten Juden ungestörte Ruhe und konnten sich dem Gedanken hingeben, daß ihre vorübergehende Zugehörigkeit zum Christenthum in Vergessenheit gerathen sein werde. Bald sollten sie aber unangenehm aus diesem Traume geweckt werden. Sisenand, der mit Hülfe des Clerus Swintila entthront hatte, mußte den Vertretern der Kirche Concessionen machen und die Krone, als von ihren Händen ge-