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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-02-15 · Heft 8 (15.2.1858) · p. Seite 103

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 8 (15.2.1858)
Date
1858-02-15
Page
Seite 103 (sequence 5)
Language
German
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103 Martin gegenüber, demzufolge die religiöse Toleranz, welche er als Tolerantismus bezeichnet, eine Frucht des Atheismus der bürgerlichen und politischen Institutionen, die nothwendige Folge der Cultusfreiheit ist. Er schließt daraus, daß die Kirche gegenüber der ungestraften Verletzung der göttlichen Gesetze nicht gleichgültig bleiben dürfe, daß sie sich nicht einschüchtern lassen müsse von Denen, die über Intoleranz schreien, sobald sie sich beklagt, daß feindliche Culte ihre Altäre neben den ihrigen errichteten. Er proclamirt als Ketzer selbst die lauen Katholiken; er bezeichnet als Mission der Kirche die Vernichtung des Götzendienstes und die Verfolgung der Ketzerei, indem er diese Verfolgung nicht nur zum Recht, sondern zur Pflicht jedes guten Katholiken macht; er stellt der Kirche als nachahmungswürdige Beispiele „die Ermordungen ganzer Bevölkerungen" hin, die in seiner Meinung ehedem vollzogen wurden, um den Zorn der Gottheit zu sühnen; er beruft sich auf das Gesetz des Theodosius, welches jedem Rückfälligen die Todesstrafe drohte; er lobt die Inquisition, die Scheiterhaufen, die Autodafes, die Ermordung der Juden vor dem Abzug der Kreuzfahrer; er citirt das Beispiel eines Fürsten, der eine große Anzahl von Ketzern dem Flammentode überlieferte und behauptet, „daß der gewohnte Anblick dieser Hinrichtungen als untrügliches Resultat hatte, tief in die Herzen der Beiwohnenden den Glauben und Schrecken zu senken"; er greift eben so die Cultusfreiheit, die Rechte des Protestantismus, die Freiheiten der gallicanischen Kirche an u. s. w.... „Aus allen diesen Doctrinen hat der Gerichtshof geschlossen, daß der Angeklagte die Kirche beleidigt hat, indem er ihr seine Meinungen unterschob, und daß es Pflicht der Justiz sei, die Verneinung „der gemäßigten und heilsamen Grundsätze, welche durch das Gesetz festgestellt und geheiligt sind", zu bestrafen, daß die Schranken der Freiheit der Discussion überschritten worden sind; er hat demzufolge Herrn Martin zu sechs Monaten Gesängniß und einer Geldstrafe von 2000 Francs, seinen Drucker zur Hälfte dieser Geldstrafe verurtheilt. „Was uns betrifft, so empfinden wir für Solche, die dergleichen Ungesetzlichkeiten veröffentlichen, mehr Mitleid als Unwillen; nichts desto weniger aber glauben wir, daß man das Gift, welches sie bereiten, nicht ungestraft circuliren lassen darf und ein richterliches Urtheil, welches sie förmlich verurtheilt und streng bestraft, scheint uns eine sociale Wohlthat." — Wir halten es für sehr wichtig, immer und überall auf die Consequenzen von Doctrinen hinzuweisen, welche oft Anfangs mit viel größerer Milde und noch den Schein der Billigkeit und Duldung vor sich tragend, auftreten, auf diesem Punkte die Sympathien religiöser Herzen in Anspruch nehmen, dann aber, sobald sie zum Gefühle der Macht gekommen, ihre schärfsten Folgerungen nicht zurückhalten, und eine Bahn verfolgen, welche die Gesellschaft ins Verderben führen müßte. Es ist gut, wenn die erhitzten Jünger jener bei Zeiten mit ihren ausschweifendsten Theorien ans Licht treten, um so das Gift erkennen zu machen, in welches sie die Schärfen und Spitzen ihrer Schwerter getaucht haben. Doch noch eine Bemerkung müssen wir hinzufügen. Wenn wir die Massen in den finstersten Zeiten des Mittelalters auf den furchtbarsten Abwegen erblicken, so haben sie immer noch für sich, daß der Dämon des Fanatismus sie in Wirklichkeit besaß, so daß sie ihre greuelhaften Thaten aus einer gewissen Überzeugung heraus vollbrachten, daß sie in der That glaubten, Gott ein Opfer zu bringen. Die Fanatiker unsrer Zeit können eine solche Ueberzeugung nicht haben, sonst müßte man sie direct aus den Irrenhäusern entsprungen glauben; wir können annehmen, daß auch gegenwärtig Männer auf Bevorrechtigung ihrer Kirche, auf Emschränkungen der Cultusfreiheit hinarbeiten können; aber Diejenigen, welche in unserer Zeit Scheiterhaufen und Dragonaden verlangen, können nur von den unlautersten Motiven getrieben sein, und wir müssen ihnen den Charakter der teufelischesten Heuchelei zusprechen. Jndeß ist dies auch in Deutschland schon weit genug gediehen; hat doch in diesen Tagen die „Augsburger Postzeitung" bereits die Wiedereinführung der Tortur verlangt und diese Forderung im Namen der „christlichen Humanität" gestellt; wobei freilich nicht zu vergessen, daß im Falle dieser Wiedereinführung die Nedacteure der A. P. Z., die Herren Martin, Veuillot und ihre deutschen Genossen allein zu Richtern zu verwenden sein würden, da sich schwerlich hierzu deutsche Richter gebrauchen lassen würden. Literarischer Wochenbericht. Magdeburg, im Januar. (Jahresbericht des jüdisch-theologischen Seminars in Breslau, enthaltend eine Abhandlung von vr. H. Grätz: „Die westgothische Gesetzgebung betreffs der Juden." Fortsetzung.) „Zwischen Reccared's Tode und Sisebut's Decret, den Juden bei Strafe des Erils das Cbristenthum aufzuzwingen, liegen nur eilf Jahre. In diesem Zwischenraum muß von Sei-

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