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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-02-08 · Heft 7 (8.2.1858) · p. Seite 94

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 7 (8.2.1858)
Date
1858-02-08
Page
Seite 94 (sequence 10)
Language
German
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81 öffne ich Ihnen, daß dem Anträge, die im §. tlO. der Rawiczer Strafanstaltö - Reglements wegen Arbeitsbefreiung der jüdischen Zuchthaussträflinge an den jüdischen vier hohen Festtagen der Osterzeit enthaltene Bestimmung, auch auf die übrigen von Ihnen als jüdische Feste bezeichnten Tage ausdehnen zu lassen, nicht stattgegeben werden kann." Dieses Rescript wurde sämmtlichen Strafanstalts- Directionen der preußischen Monarchie zur Kenntnißnahme mitgetheilt. Bei diesem Bescheide kann ich mich, wie eS sich von selbst versteht, nicht beruhigen; und ich erlaube mir, einen Aufruf an alle Rabbinen, Prediger und Religionslehrer, an alle Diejenigen, die ihre Seelsorgerpflege an den Strafanstalten nicht des materiellen Nutzens wegen (denn der ist sehr gering und unbedeutend), sondern deren Herz für unsere heilige Religion noch nicht erkaltet und indifferent geworden ist; also die es treu und aufrichtig mit ihren Berufspflichten meinen: von Neuem gegen den erwähnten Paragraphen beim Minister des Innern (d. h. wenn es da noch Etwas helfen sollte), oder Cultus-Minister zu petitioniren, um auf AuSdehnun g dieser Bestimmung auch auf die übrigen Feste zu beantragen. Unser würdiger Herr Redacteur — der tapfere Kämpfer für Wahrheit und Recht — wird gewiß nicht verfehlen, mit seiner geübten Feder auch sein Scherflein beizutragen, damit DaS mit Gottes Hülfe erzielt werde, wornach Hunderte unsrer Glaubensgenossen so sehnlich st schmachten, nr 'i d?n mobw an-ßiaw -inm b^bs abyc 'n •.bsnto-; Zum Schluffe noch die Bemerkung, daß für die jüdischen Sträflinge auf meinen Antrag bei der Königlichen Regierung zu Gumbinnen außer den erforderlichen a^vro Wn«i und noch Dr. Philippsons Predigt - und Schulmagazin, mehrere Exemplare der Zunz'schen Bibel, mehrere Exemplare von Feitel's HauSpoftille, Meisel's Homilien und Herrheimer's Jesode Hatorah angeschafft worden sind; ein Beweis also, daß unsre Bezirksregierung, wenn es nur von der rechten Seite angeregt wird, zu jedem Opfer gern bereit ist. Und so wolle der Allgütige in Seiner Gnade, daß die Saat, die hiermit auögesäet wird, auf empfänglichen Boden falle, keime und „Früchte gebe zur rechten Zeit!" Kuttner. Nachbemerkung der Redaction. Wir halten den in dieser Correspondenz angeregten Gegenstand auch unsrerseits für wichtig genug, nachdrücklich die Aufmerksamkeit darauf zu lenken. Er hat eine allgemeine und eine besondere Seite. Die letztere betrifft die Sträflinge selbst und wenn es als dringendes Bedürfniß anerkannt wird, gerade den Züchtlingen eine warme, religiös-sittliche Pflege angedeihen zu lassen, und es sorgfältig zu verhüten, daß das Band, welches ihre Seele noch mit der Religion verknüpft, nicht zerrissen werde, so wird Jedermann anerkennen, daß ihnen vor Allem die Feier der höchsten religiösen Feste gesichert werden müsse. Daß dies die Ansicht auch der Regierung ist, ersieht man aus der jenen gestatteten Feier des Peßach. Die allgemeine Seite aber besteht darin, daß auch in diesem wichtigen Momente das Judcnthum beschädigt wird, daß man ihm in Dingen keine Beachtung schenkt, deren Berücksichtigung bei anderen Confessionen sich von selbst versteht. — Wir glauben, daß nach dem abschlägigen Bescheide deS Herrn Ministers deS Innern die richtige Instanz das hohe Skaatsministerium ist. ES versteht sich, daß diese Angelegenheit nur von den jüdischen Geistlichen und Lehrern betrieben werden kann, welche wirklich an Strafanstalten thätig sind, und wir ersuchen diese, sich gefälligst mit uns darüber in Einvernehmen zu setzen. Österreichischer Kaiserftaat. Aus Mähren, im December. (Privatmitth.) Hier in Mähren gewinnt das neue Institut der vom Staate angestellten Religionslehrer immer mehr an Ertensilät, so wie an Intensität. Die Zahl der Lehrer wurde im heurigen Jahre um drei vermehrt. Es wurden nämlich an den Schulen zu Jglau, Ollmütz und Hradisch israelitische Religionslehrer angestellt. Das Schönste und Erfreulichste hierbei ist, daß dieses Städte sind, in denen vor Kurzem noch Juden als kaiserliche Mauth« Pächter wohnen durften und wo noch im Jahre 1853 eine gepflogene Erhebung über die Zahl der israelitischen Studirenden in Ollmütz und Jglau für ersteres die Zahl 18, für letzteres 20 ergab ergab; jetzt beläuft sich die Durchschnittszahl in jedem dieser Orte bis 50. Es ist auch staunenswerth, wie jedes Jahr die Zahl der israelitischen Schüler an den höheren Anstalten zunimmt, und kann dieses nur aus dem jedem Juden

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