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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-02-08 · Heft 7 (8.2.1858) · p. Seite 93

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 7 (8.2.1858)
Date
1858-02-08
Page
Seite 93 (sequence 9)
Language
German
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93 scher Lehranstalten nicht begründet, aber eine Erwägung verdient dasselbe gewiß, wo außerdem noch ei-- genthümliche Localverhältnisse zu Gunsten dieses Princips auftreten. DaS oben erwähnte anerkennende amtliche Urtheil gewinnt noch mehr an Bedeutung für Den, welcher vergleichend und abwägend verfährt. Wer den Zustand der israelitischen Jugend in einigen Theilen Oberschlesiens in Rücksicht auf geistige Ausbildung und äußeren Anstand, wie er sich noch vor wenigen Jahren dem Beobachter darstellte, mit dem heutigen vergleicht, wer das bunte Gedränge von Ansprüchen kennt, die von den verschiedenstetl Seiten an das noch im Keime begriffene Institut erhoben wurden, wer daS unbestreitbare nemo äoctus nsseitur in seiner wo möglich noch höheren Wahrheit auf entstehende Bildungsanstalten bezieht, wer endlich erwägt, daß bei Eröffnung der Schule die zur Aufnahme präsentirten 250 Zöglinge sich in Alter, Größe, Körperkrast — kurz in allem Anderen eher unterschieden, als im Wissen, das bei Allen gleich Null war —, der wird bei dem Hinblick auf den jetzigen Zustand der streng nach dem Bildungsgrade getrennten, mit energischer Disciplin und erprobter Unterrichtsfähigkeit verwalteten 10 Claffen dem Geständnisse sich nicht entziehen können, daß in dem für die Entwickelung des SchullebenS so kurzen Zeiträume von zwei Jahren alles irgend Erreichbare auch wirklich erreicht worden ist. ES hat unverkennbar der Segen Gottes über der jungen Pflanze schirmend gewaltet, daß sie aus mannigfachen Schwierigkeiten und Kämpfen siegreich hervorgegangen und auf den Standpunkt der Lebensfähigkeit gelangt ist, wo sie zu den schönsten Hoffnungen sicheren Anhalt bietet. Sie wird dieselben erfüllen unter Gotteö gnädiger Führung, der wohlwollenden Fürsorge der Behörden, dem lebendigen Interesse der Gemeinde, der Berufstreue und Freudigkeit der Lehrer; sie wird Früchte tragen, die der Gesellschaft im Allgemeinen und dem Judenthum insbesondere zu Gute kommen. Breslau, im Januar. (Privatmitth.) DaS jüdisch-theologische Seminar, welches am 27sten d. die vierte Gedächtnißfeier feines Stifters begangen, zählt in der Abtheilung für Rabbiner 33 Hörer, von de« ncn 12 die Universität besuchen; darunter sind 19 Preußen. Seine Abtheilung für Lehrer zählt 8 Hörer, von denen 6 Preußen. DaS Seminar hat im verflossenen Jahre von 2000 Thalern die Zinsen zu Stipendien erhalten. Berlin, 1. Februar. (Privatmitth.) Aus sicherer Quelle können wir Ihnen mittheilen, daß das Statut für die hiesige jüdische Gemeinde bis jetzt die Bestätigung der Staatsbehörden noch nicht erhalten hat, und in Betreff dieser Angelegenheit noch Verhandlungen obschweben, welche erst zu Ende zu führen sind, ehe die Genehmigung der Aufsichtsbehörde wird erfolgen können. Insterburg, 29. Januar. (Privatmitth.) Am Schluffe meines Artikels in der Allgem. Zeitung deS JudenthumS No. 33. v. I. fügte ich die Bemerkung hinzu, daß ich an hiesiger Strafanstalt zur Wahrnehmung der seelsorgerischen Pflege für die jüdischen Sträflinge angestellt bin. Diese Anstellung, so wie die hierzu bewilligte Remuneration erhielt erst vom Herrn Minister des Innern unterm 28. August pr. ihre Bestätigung. Als dieses geschehen war, suchte ich beim Herrn Minister auf Erweiterung der im §. 110. der Rawiczer StrafanstaltS- Reglements enthaltenen Bestimmung hinzuwirken. Daselbst heißt eS nämlich: „Nur an den jüdischen vier hohen Festtagen der Osterzeit sollen die Israeliten mit der Arbeit verschont und eS soll ihnen die Haltung einer besondern Andacht in einem besondern Locale gestattet werden." „Auch soll bei den übrigen Festtagen ihnen am Abend vorher eine Stunde vor Einschluß ebenfalls, wie am Sabbath, die Versammlung zur gottesdienstlichen Andacht nachgelassen werden." Da der Dircctor der hiesigen Strafanstalt sich streng an den Wortlaut deS §. 110. hält, und die jüdischen Sträflinge nöthigt, — Rosch ha-Schanah und Jom Kippur nicht ausgenommen, an den übrigen hohen Festen arbeiten zu lassen: richtete ich mein Gesuch unterm 30. November pr. an den Minister des Innern, indem ich nach der Bibel und den übrigen Quellen meine Vorstellung zu begründen suchte, daß daS Schebouth- und Succothfest dieselbe Wichtigkeit und Heiligkeit, als dgS im §. 110. erwähnte Fest, — haben; und daß in unsrer Synagoge daS Neujahrs- und Versöhnungsfest mehr Berücksichtigung verdienen. Hierauf erhielt ich in diesen Tagen folgenden Bescheid: „Auf Ihre Eingabe vom 30. November pr. er- 7

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