Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 7 (8.2.1858)
- Date
- 1858-02-08
- Page
- Seite 90 (sequence 6)
- Language
- German
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90 2. Journallese. 3. Kataloge und Bibliotheksnachrichten. 4. Bevorstehende literarische Erscheinungen und Unternehmungen. 5. Verzeichnisse der Schriften lebender Autoren. 6. Miscellen. II. Vergangenheit: Beiträge zur Geschichte der jüdischen Typographie und des jüdischen Buchhandels, Zusammenstellung oder Beschreibung von unbekannten oder seltenen Druckwerken, Inkunabeln u. s. w., von Produkten einzelner Officinen, von Sammlungen und Verzeichnissen, von Manuskripten in öffentlichen oder Privatbibliotheken, Nachrichten über Preise, Anerbietungen und Gesuche u. s. w. Daß hiermit einem großen Bedürfniß abgeholfen und der älteren und neueren Literatur in der hebräischen Sprache eine Sammelstätte bereitet wird, brauchen wir kaum zu bemerken. Der Preis wird jährlich 1 Thaler sein. Magdeburg, im Januar. So eben kommt uns der Jahresbericht des jüdisch-theologischen Seminars in Breslau zu und enthält dieser eine Abhandlung von vr. H. Grätz: „Die westgothische Gesetzgebung betreffs der Juden", welche von großem Interesse ist. Bekanntlich ist diese westgothische Gesetzgebung eine der härtesten für die Juden gewesen, welche in so früher Zeit entstanden, und die weit über die Härten der im Codex Theodosianus enthaltenen und im christlich-römischen Kaiserreiche geltenden Gesetze hinausging.*) Grätz geht von zwei neuen Voraussetzungen aus, zu denen ihn die inneren Widersprüche dieser Gesetzgebung veranlaßten, nämlich daß die Ueberschriften der einzelnen Gesetze unrichtige Zusätze seien und die Gesetze selbst zumeist nicht die Juden selbst, sondern Diejenigen beträfen, welche der Zwangstaufe nachgegeben, die Uebung der jüdischen Satzungen aber nicht aufgegeben hatten, und immer darnach strebten, zur Religion ihrer Väter zurückzukehren. Den Beweis hierfür führt er in dem zweiten Theile seiner Abhandlung, in welchen wir ihm aber hier nicht folgen können. In der ersten Abtheilung führt er nun auf Grund der obigen Ansichten die Geschichte der Juden im westgothischen Reiche (Spanien) aus, und ist dies eine der interessantesten Episoden unsrer Geschichte. Es war ein hundertjähriger Kampf des Judenthums mit seinem übermächtigen Gegner. Denn *) S. unser: Wie verloren die Juden das Bürgerrecht im west- und oströmischen Reiche? (Ludwig Schragge). Berlin, 1832. nicht die Personen allein, welche, der Gewalt nachgebend, sich hatten taufen lassen, führten diesen Kampf, sondern auch ihre Söhne und Enkel, und das Resultat war der Sieg des Judenthums. Denn sie begrüßten die eindringenden Araber als die Befreier von dem ihnen unerträglichen Joche, und ebneten ihnen die Wege des Sieges, welchem das westgothische Reich unterlag. Da dieser „Jahresbericht" nicht in den Buchhandel kommt, so wird es unsren Lesern willkommen sein, wenn wir hier die Hauptstellen des ersten Theils der Abhandlung von Grätz wiedergeben, die Anmerkungen, welche die Beläge geben, hier weglaffend. „Mit den römischen Rittern, Ackerpächtern und Kaufleuten hatten auch die Juden festen Fuß in Spanien und Südgallien gefaßt. Die dreimalige Niederlage der jüdischen Waffen gegen die Flavier, Trajan und Hadrian hatte die Zahl der Juden in diesen Ländern vermehrt. Die jüdischen Flüchtlinge mit dem Wanderstabe und die Gefangenen mit der Srlavenkette, von ihren glücklicheren Brüdern im gesegneten Hesperien geschützt und losgekauft, gaben ihnen für Schutz und Theilnahme eine Art Bildung und geordnete Gemeindeverfassung. Das Judenthum darf in Südeuropa dem Christenthum gegenüber auf Urbürgerthum pochen. — Die siegenden Gothen mit ihrem Arianismus fanden in den Besiegten Spaniens nach der politischen Seite eine einzige Volksclaffe: Römer, nach der religiösen Seite dagegen dreierlei: Juden, Katholiken und einen Rest von römischen und griechischen Heiden. Die Katholiken, zahlreich in den westgothisch gewordenen Ländern vertreten, standen zu dem herrschenden Volke in einem doppelten Gegensatz, politisch als Römer gegen Barbaren, konfessionell als Rechtgläubige gegen Ketzer. Es gab daher in Spanien vielfache Reibungen, die stets den Doppelcharakter politischer und konfessioneller Antipathie trugen. Diese Reibungen zwischen den beiden christlichen Bekenntnissen kamen den Juden zu statten. Sie blieben unangefochten, genossen unter den westgothisch-arianischen Königen nicht blos Cultussreiheit, sondern auch politisch-bürgerliche Gleichheit. Sie hatten ihren Antheil an den Staatsämtern und mögen den Katholiken sogar vorgezogen worden sein. In staatsbürgerlichen Verhältnissen wurden sie als Römer behandelt und standen unter den römischen Gesetzen. Ehen zwischen Juden und arianischen Christen kamen nicht selten vor. „Mit einem Male verließ Reccared, von den katholischen Geistlichen bearbeitet, das arianische Glaubensbekenntniß und wurde der westgothische Konstantin in man-