Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 6 (1.2.1858)
- Date
- 1858-02-01
- Page
- Seite 80 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226093-3226100--16682-3245547- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
80 netcit Einrichtungen aufgelöst. Diejenigen contractlichen Verpflichtungen, welche die bisherigen CultuS- Verbände ihren Beamten gegenüber in Betreff ihres Einkommens eingegangen sind, gehen auf die Synagogen-Gemeinde über. tz. 101. Die Synagogen-Gemeinde unterhält, ihrem gegenwärtigen Bedürfniß entsprechend, zwei ReligionS-Unterrichts «Anstalten, und ist verpflichtet, dieselben nach Maßgabe deS wachsenden Bedürfnisses angemessen zu vergrößern. Eine jede dieser Anstalten ist der Aufsicht einer der beiden im §. 92. gedachten CultuS- Commissionen unterworfen. §. 102. Die Lehrer der Religions-Unterrichts- Anstalten einschließlich der Direktoren, denen außer der Ertheilung des Unterrichts die technische Leitung der Anstalten obliegt, werden von den aufsichtsführenden CultuS-Commissionen präsentirt und von dem Gemeinde-Vorstand, nach Anhörung der Repräsentanten über die Person, gewählt. . Dieselben sind Gemeinde-Beamten. 8. 103. Eine jede CultuS-Commission hat, bezüglich der ihrer Aufsicht unterworfenen Anstalt, alle den Unterricht in derselben betreffenden inneren Einrichtungen , insbesondere den allgemeinen Lehrplan, nach den Vorschlägen des Dircctors selbstständig zu genehmigen und festzustellen. 8. 104. Jedem Gemeinde-Mitgliede steht es frei, nach seiner Wahl seine Kinder in der einen oder anderen Religions-Schule unterrichten zu lassen. Die Bedingungen für die Benutzung der beiden Anstalten dürfen nicht verschieden festgesetzt werden. Außer diesem führen wir aus dem folgenden Titel auch diese Paragraphen an: 8. 109. Die beiden jetzt wirkenden Rabbiner übernimmt die Synagogen-Gemeinde. Dieselbe hat auch künftig dem Bedürfnisse entsprechend stets für die Anstellung zweier Rabbiner zu sorgen. Die beiden Rabbiner werden in Beziehung auf ihre Functionen, AmtSdauer und Besoldung als solche, einander völlig coordinirt und gleichgestellt. 8. 110. Bei der künftigen Anstellung eines Rabbiners steht derjenigen Cultus-Commission, in die derselbe als Mitglied einzutreten bestimmt ist (8. 93.), daS Recht zu, drei Kandidaten zu präsentiren. 8. 112. Jedem Gemeinde-Mitgliede steht es frei, nach seiner Wahl die geistlichen Amtshandlungen bei Trauungen, Beerdigungen u. s. w. durch den einen oder den andern der beiden Synagogen-Gemeinde- Rabbiner vollziehen zu lassen. Man sieht leicht ein, daß auf diese Weise in meisterlicher Weise die freie Entwickelung jeder Richtung nebeneinander vorgesehen, jedem Mitgliede der Gemeinde die freie Bewegung in seinen Ansichten, die Befriedigung seines religiösen Bedürfengesichert ist, ohne daß damit zugleich die Zukunft weder rechts, noch links gebunden worden. Österreichischer Kaiserstaat. Siklos, im December. (Privatmitth.) Die Gemeinde zu Baja hat einen sehr schmerzlichen Verlust erlitten. In der Nacht vom 24. auf 25sten dieses starb der dortige Unterrabbiner Herr B. A. PerleS in einem Alter von einigen und sechSzig Jahren. Jung und alt betrauert aufrichtig diesen Sterbefall, welches sich am 26. Nachmittags durch die allgemeine Theilnahme am Leichenzuge, wozu auch eine beträchtliche Menge Glaubensgenossen aus der Umgebung herbeiströmte, auf das Untrüglichste kundgab. Der löbliche Vorstand veranstaltete noch an demselben Tage eine Collecte, die durch namhafte Beiträge bald zu einer Summe heranwuchs, die jährlich 100 Fl. Zinsen abwirst, welche dem zu großen Hoffnungen berechtigenden, am Breslauer Seminar studirenden Sohne des verewigten Seelsorgers als Stipendium zufließen werden. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß die unglückliche, sehr achtbare Wittwe so anständig versorgt wird, wie man es einer Gemeinde dieses Ranges bestens zumuthen kann. Ein Institut, welches, nach den oft wiederholten Aeußerungen hochgestellter Schulmänner, der Gemeinde zu Baja zur Ehre gereicht, ist die vierclassige israelitische derttsch-ungarische Hauptschule in Verbindung mit einer Mädchenschule, in welcher circa 300 Kinder beiderlei Geschlechts von 6 Lehrern und 2 Jndustrielehrerinnen unter der Leitung des verdienstvollen LocalschuldirectorS, Herrn Dr. Lemberg, in einem geräumigen , 7 Lehrzimmer umfassenden Schulgebäude Erziehung und Unterricht genießen. 'Von dem unschätzbaren Werthe der zeitgemäßen Schulbildung durchdrungen, beabsichtigt der begeisterte Vorstand, im nächsten Schuljahre dieser Anstalt eine zweiclasstge Unterrealschule anzuschließen. Adolf Schulhof, Stadt-Arzt.