Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-01-18 · Heft 4 (18.1.1858) · p. Seite 50

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 4 (18.1.1858)
Date
1858-01-18
Page
Seite 50 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226093-3226098--16650-3245513
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

50 gehören. Der Verwaltungsrath glaubte sich durch diese Clausel berechtigt, bei der Wahl der übrigen Lehrer von allen confessionellen Rücksichten absehen zu dürfen; gleichwohl sind auch die übrigen Lehrer weit überwiegend katholisch; nur, wie schon gemeldet, der Lehrer der Mathematik, Ist. Spitzer, übrigens als solcher bereits bisher am Polytechnikum thätig, ist ein Jude, und der Lehrer der Naturwissenschaften, Dr. Zekeli, ein Siebenbürger Sachse, Protestant. Das Resultat der vollzogenen Wahlen wurde dem Statthalter und von diesem dem Unterrichtsministerium mitgetheilt, die Bestätigung ließ aber auf sich warten, und als inzwischen im Publikum verlautete, daß von klerikaler Seite ein Einspruch erhoben sei, und der Termin heranrückte, an welchem, der Ankündigung zufolge, die Eröffnung der Akademie stattfinden sollte, begab sich eine Deputation des Verwalmngsraths zum Unterrichtsminister. Graf Thun machte kein Hehl daraus, daß er allerdings Bedenken trage, im Hinblick auf Art. 26. des Concordats, die Wahl «katholischer Lehrer zu genehmigen, erklärte sich aber bereit, um in der Eröffnung der Anstalt keine Verzögerung eintreten zu lassen, zunächst auf ein Jahr die gewählten Lehrer zu bestätigen, falls der Verwaltungsrath für die Zukunft den ausschließlich katholischen Charakter der Akademie anerkenne. Die Ansichten des Verwaltungsraths waren getheilt. Ein Theil der Mitglieder war um so mehr geneigt, auf jenen Vorschlag einzugehen, als ohnehin die sämmtlichen Lehrer nur probeweise auf ein Jahr gewählt seien; ein anderer Theil dagegen, und zwar wesentlich der katholische Theil deffelben, darunter sogar ein Mitglied des Severinusvereins, hält es für unabweislich, das Princip abzuweisen, auf welchem die Anschauung des Ministers beruhe. So entschloß sich denn der Verwaltungsraih zunächst zu der öffentlichen Ankündigung, daß „unvorhergesehener Hindernisse wegen" die Eröffnung der Akademie verschoben werden müsse, und es wird jetzt die weitere Entwickelung abzuwarten sein. Art. 26. des Concordats, welchen der Erzbischof von Wien — nach einigen Berichten im Wege eines schriftlichen Protestes — gegen die Wahl «katholischer Lehrer geltend gemacht, enthält die Bestimmung , daß alle Mittelschulen, sollen sie nicht als konfessionelle Schulen, d. h. so fern sie nicht von einer bestehenden «katholischen Cultuögemeinde als akatholische Anstalten gegründet sind, in der Weise den Charakter katholischer Schulen tragen, daß sämmtliche Lehrer an denselben der katholischen Confession angehören müssen. Es wird sich hiernach um die Frage handeln: ob die Handelsakademie als Mittelschule im Sinne des Gesetzes zu betrachten, und diese Frage scheint, da der Begriff einer Mittelschule die Existenz einer höheren Schule, zu welcher sie als Vorbereitung dient, voraussetzen dürfte, zu verneinen, in so fern die Handelsakademie den Beruf hat, die höchste commercielle Bildung zu geben, die überhaupt auf dem Wege theoretischen Unterrichts zu erzielen ist." A«S dem Tokayergebirge, im Januar. (Privatmitth.) Der durch seine Wiener Briefe auch in weiten Kreisen rühmlichst bekannte I)r. Zirndorf in Wien hat einen Ruf als Oberlehrer und Prediger nach Lipto Sct. Miclos in Ungarn erhalten und ist bereits diesem Rufe gefolgt. Herr Zirndorf findet eine eben so gut organisirte Schule, als eine für den Fortschritt beseelte Gemeinde. Die mit der Hauptschule verbundene Unterrealschule kann mit den besten höher» israelitischen Lehranstalten Oesterreichs wetteifern und sind an derselben berufstreue und strebsame Lehrer angestellt. Die Gymnasien in Kaschau, Eperies, Leitschau, KäSmark und SaroS Pattak werden auch in diesem Semester von israelitischen Zöglingen besucht und ist eS insbesondere das Staatsgymnastum in Kaschau, welches von sehr tüchtigen Studirenden israelit. Confession besucht wird. Auffallend ist die Vernachlässigung des israel. Religionsunterrichtes an den meisten dieser Gymnasien und ist es unbegreiflich, wie Gemeinden, welche schon so Manches für die Hebung ihres Cultuswesens gethan haben, einen so wichtigen Unterrichtsgegenstand der isr. studirenden Jugend vernachlässigen können. In Kaschau wird zwar Religionsunterricht vom sfi» der isr. Jugend ertheilt, jedoch ist derselbe keineswegs der studirenden Jugend gewachsen; in Käsmark*) fungirt für die Gymnasialschüler nicht einmal ein angestellter Religionslehrer und verschaffen sich die Schüler ein Religionszeugniß vom Rabbi in UnSdorf. Aehnliches läßt sich von SaroS Pattak, einer größtentheilS von *) Käsmark ist eine erst vor wenigen Jahren neu organisirte Cultusgemeinde und zeichnet sich dieselbe sonst durch einen geregelten Eultuszustand sehr vvrtheilhaft auS.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.