Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 22 (1858)
- Issue
- Heft 3 (11.1.1858)
- Date
- 1858-01-11
- Page
- Seite 38 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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38 gewählt. Der Erste ist ein junger Mann von 22 Jahren, der aber bereits seit längerer Zeit als Can-» tor fungirt. Holland. Amsterdam, im December. Das Weekblad berichtet , daß von 25,000 Israeliten zu Amsterdam 12,000 total arm seien, circa 8000. nähmen weder noch gäben sie Unterstützung und nur 5000 seien wirklich wohlhabend oder sehr reich. Die Schweiz. Genf, im December. (Privatmitth.) Ein Beweis wahrer Toleranz einer gesetzgebenden Behörde gegen Israeliten wird Ihnen ohne Zweifel folgende Verhandlung des hiesigen großen Rathes vom vergangenen Mai geben, wobei das Gesetz vom Mai 1853, daS den hiesigen Israeliten zum Bau einer Synagoge ein Grundstück unentgeltlich gewährte, als Basis den Grund abgab. Buy, nachdem er obgenannteS Gesetz nochmals verlesen, beantragt folgenden Artikel hinzuzufügen: DaS Gesetz vom 14. November 1816, welches den Israeliten den Besitzerwerb im hiesigen Canton untersagt, soll vollkommen abgeschafft werden. Meine Herren, setzte der ehrenwcrthe Redner hinzu, schon in der vorigen Sitzung habe ich den Wunsch ausgedrückt, die Intoleranz, welche eines unserer Cantonalgesetze verbirgt und die nicht mehr unserer Zeit würdig ist, abzuschaffen; was der gesetzgebende Körper wirklich verstanden hat, denn ich wiederhole, wir haben seither in diesem Saale Juden unter unsere Bürger ausgenommen, ohne uns zu bekümmern, ob sie dem israelitischen Culte angehören. Auch finden wir im Gesetze von 1816 einschränkende Maßregeln bezüglich mehrerer Israeliten, die in Carouge gewohnt und auf eine ungerechte Weise ihrer Rechte, welche sie vorher (unter der französischen Herrschaft) besaßen, beraubt wurden. Im Moment, wo es sich um ein Gesetz handelt, worin der Canton Genf den Israeliten einen Platz zur Errichtung eines Tempels unentgeltlich bewilligt, scheint es mir sehr billig, im nämlichen Augenblicke die intolerante und ungerechte GesetzeSverordnung, die ich so eben berührt, abzuschaffen. Dieses war der Zweck meines Vorschlages und ich wiederhole nochmals, es handelt sich darum, eine ungerechte und unduldsame Maßregel verschwinden zu machen, welche durchaus nimmer mit unseren Sitten sich vereinigt. Obschon diese Maßregel keinen großen Werth hat, indem sie sich blos auf einige Individuen bezieht, muß sie jedoch als ungerechtes Princip verschwinden. Ja, beträfe sie blos zwei oder drei Familien, die ihres Rechtes beraubt würden, selbst eine einzige Person, wollte sie davon Gebrauch machen, so würde die gesetzgebende Behörde von Genf dennoch meinem Vorschläge Beifall geben müssen. Die Erwiderung des Herrn Viridet besteht hauptsächlich darin, daß er im Grunde der Sache der nämlichen Meinung sei, blos sehe er den Vorschlag von Herrn Vuy als Ergänzung des Gesetzes vom Mai 1853 an, während der Redner (Viridet) ein besonderes Gesetz daraus machen möchte. Nachdem noch ein anderes Mitglied diese ähnliche Meinung theilt, erwidert Ersterer (Vuy): Mein Antrag hat blos den Zweck, den Weg der Toleranz, in welchen wir mit Recht eingetreten, zu vervollständigen. Die Maßregel, die ich vorschlage, besteht darin, den Juden das Recht einzuräumen, die dessen seit 1816 beraubt waren , wogegen hoffentlich kein anwesendes Mitglied sich sträube'n wird. Schließlich behaupte ich meine Ansicht, daß das Gesetz von 1816, gegen welches ich mich erhoben, so schnell wie möglich abgeschafft werde, so daß keine Spur mehr davon zurückbleibe. Der Präsident zeigt an, daß er die ganze Versammlung berathen wolle, ob man den Antrag in der Form eines hinzuzufügenden Artikels zum berathenden Gesetze, oder ob man ein besonderes Gesetz daraus machen wolle. Mr. Tourte (dazumal Regierungs- und eidgenössischer Nationalrath): Obschon in sittlicher Beziehung ein besonderes Gesetz vielleicht angemessener wäre, lade ich dennoch die Versammlung ein, für den Antrag, wie er vorgeschlagen, zu stimmen, damit man nicht sagen könne, der Canton Genf habe, wie in England, nöthig, für die Juden eine Bill zu machen. Es ist besser, der Antrag sei als Verbesserung eines andern Gesetzes betrachtet, um nicht genölhigt zu sein, es auf die Einberufungskarten zu schreiben, von wo es in allen Zeitungen wiederholt würde (welche Maßregel ein neues Gesetz hier zur Folge hat). Es ist besser, dieser Gegenstand sei nicht in der Form eines besondern Gesetzes mit Pomp ausgeführt. Es ist