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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-01-04 · Heft 2 (4.1.1858) · p. Seite 27

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 2 (4.1.1858)
Date
1858-01-04
Page
Seite 27 (sequence 11)
Language
German
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27 niß machen. Wenn erst die Bundesbehörden sich überzeugt haben, daß die positiven Bestimmungen der Bundesverfassung ihnen auch im vorliegenden Falle nicht verbieten, die Grundsätze der Humanität und Gerechtigkeit anzuwenden, ihnen nicht gebieten, eine Classe von Bürgern ihrer Religion halber zu kränken — wir sind sicher, dieselben werden alsdann selbst das Fallenlassen jener ausschließenden Clausel nicht als die Würde der Eidgenossenschaft gefährdend betrachten, sondern mit Freuden auf die genannte Clausel verzichten. Möge die Presse diesen Gegenständ sine irs so studio, vorurtheilslos nach jeder Seite prüfen und erwägen. Wenn die Bundesverfassung die Nothwendigkeit einer solchen ausschließenden Clausel äuflegt, so möchten wir selbst nicht rathen, daß im Widerspruch mit Gesetz und Verfassung auf jene Clausel verzichtet würde. Es wäre ein schlimmer und gefährlicher Schritt, Gewissensfreiheit auf Verletzung von Gesetz und Verfassung zu gründen. Ein noch so edles Ziel kann schlechte Mittel nicht entschuldigen. Aber einer Prüfung, ob die Durchführung des Grundsatzes der Gewissensfreiheit und Gerechtigkeit im gegebenen Falle ohne Verletzung der Bundesverfassung möglich fei, und der Verfechtung derselben im bejahenden Falle darf sich die liberale Presse nicht entziehen. In diesem Augenblicke namentlich, wo in vielen Theilen des Vaterlandes die rcactionäre Partei den confessionellen Frieden zu stören sucht, und den Principien der Unfreiheit und Intoleranz in Staat und Kirche mit Aufbietung aller Kräfte die Herrschaft zu bereiten strebt, und zum Thcil schon Boden gewonnen hat, da muß die liberale Partei, will sie die eigenen Interessen Lauernd wahren, den Grundsatz der Freiheit und Gerechtigkeit allenthalben verfechten; da darf sie, wo der Anlaß sich bietet, diesen Grundsatz in Uebereinstimmung mit der Bundesverfassung vollständig durchzuführen, nicht durch Rücksichten, durch Furcht, gegen alte Voructheile anzustoßen, sich verleiten lassen, diesen Anlaß zu ignoriren; sonst öffnet sie dem Gegner eine Bresche. Wer nicht das Recht will; sondern nur das Recht für sich; wer nicht den Grundsatz will, sondern nur den Vortheil desselben für sich selber, der hat zu fürchten, daß die Nemesis die eigenen Waffen gegen ihn wird kehren. Ein Engel schreitet durch die Weltgeschichte, Strafe und Lohn vertheilend; sein Spruch ist: „Mit dem Maße, da Ihr messet, wird Euch auch gemessen werden." Dr. Fürst, Rabbiner. Holland. Gröningen, 29. November. (Privatmitlh.) Die hiesige israelitische Gemeinde zählt circa 1600 Seelen (*122 der städtischen Einwohnerzahl). Sie ist in synagogaler Beziehung in zwei Parteien gespalten, die Stammgemeinde mit zwei Synagogen und die abtrünnige Tochtergemeinde mit einer Synagoge. Man möge jedoch in Deutschland sich keineswegs unter letzterer eine Reformgemeinde, wie sie dort sich gestaltet, denken. Nein, Zerwürfnisse unter einzelnen Gemeindemitgliedern waren die Ursache der Spaltung. Man nennt hier die ungetreue Tochtergemeinde „die Abgeschiedene" (Ausgeschiedene). Eine solche „Abgeschiedene" befindet sich auch in Delfzyl, einem holländischen Hafenort, wenige Stunden von hier entfernt. Die Synagoge in Delfzyl ist der dasigen Gemeinde von Sr. Maj. dem König geschenkt worden. Früher war das Gebäude eine Hu« sarenecürie. Ich muß noch die sehr nöthige Bemerkung machen, daß in ganz Holland Jedweder sich von der Hauptsynagoge oder auch überhaupt von Gemeinde und Synagoge trennen kann, ohne daß er auch nur das Mindeste fortan an die Gemeinde zu zahlen braucht. Die Gemeindeverwaltung, so wie die Synagogennorm ist von der der deutschen Juden außerordentlich verschieden. Wir werden später darauf zurückkommen. Unter der hiesigen jüdischen Bevölkerung, wie unter der aller unsrer Glaubensgenossen in den Niederlanden, wiegt die ärmere Classe bedeutend vor. Grund davon, Capitalgrund, sind die frühen Heirathen. ES wird hier zuLande officiell Niem and gefragt, ob er eine Familie zu ernähren imStande sei. Es ist gar nicht selten, daß ein Ehepaar kurz nach seiner Verheirathung die Gemeinde und die Unterstützungsvereine um Benefizien angeht, btrp (Kahl — die Gemeinde) muß geben, ist hier (wie auch in andern Ländern) leider gar zu häufig das Losungswort und der Rettungsanker der niederen Classe. Sie bemerken aber hier die Armuth öffentlich nicht so leicht, wie in Deutschland und anderwärts, wo jeder Arme seine Armuth zur Schau trägt, wahrscheinlich um dadurch desto mehr milde Gaben zu erhalten. Nein, das Elend sucht sich hier zu Lande zu verstecken; man bemerkt sehr selten einen Zerlumpten; daS holländische ästhetische Gefühl duldet so etwas nicht! Kein Bettler 2**

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