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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1858-01-01 · Heft 1 (1.1.1858) · p. Seite 12

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
22 (1858)
Issue
Heft 1 (1.1.1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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12 tern keine Silbe geantwortet wurde. Endlich schien der Lärm verstummt, als Hrn. v. Z. im October ein ebenso Prachtals werthvoller Pocal, laut Inschrift „von Gesinnungsgenossen in Berlin", übrigens von unbekannter Hand übersandt wurde; die weitere Inschrift enthielt einige Worte aus dessen oben citirter Anrede an seine Compagnie. Sei es nun, daß Pfarrer N. „Wermuth in diesen Ehrenbechcr gießen" wollte, oder daß er gewartet hatte, bis man sich des Wortlautes seiner Leichenrede vom 8. Juli nicht ganz genau mehr erinnern würde, er erhob nun gegen Hrn. v. Z. und gegen mich Anklagen wegen „Ehrenkränkung". Dabei wurde von ihm jene Rede, wie oben angedeutet, dargestellt; den beiden Angeklagten konnte es daher nur erwünscht sein, den wahren Wortlaut gerichtlich festgestellt zu sehen. Die Sache gegen Herrn v. Z. wurde vor dem Militärgerichte rascher geführt und bot des — Pikanten, namentlich in den sehr einstimmigen Aussagen der von dem Pfarrer vorgcschlagenen Zeugen, viel. Dennoch wurde durch classische Zeugen genügend constatirt, was notorisch gewesen war; auch die erwähnte versuchte, und dann wieder abgeläugnete, Rechtfertigung wurde durch Zeugen fcstgestellt. Herr v. Z. erhielt in einer Audienz von dem Landesherrn sowohl die Versicherung, daß sein Auftreten höchsten Orts gebilligt werde, als auch die von ihm erbetene Genehmigung kriegsgerichtlicher Aburtheilung der Sache. Das Urtheil des Kriegsgerichts, welches, auf Antrag des Beklagten selbst, mit möglichst vielen Katholiken besetzt war, ist in No. 49 mitgetheilt. In der Klage gegen mich wurde vom Civilgerichte nochmalige Zeugenvernehmung nicht nöthig befunden. Ob die Angelegenheit nunmehr endlich ruhen, ob man die, allgemein mit großer Genugthuung vernommenen, Freisprechungen verschmerzen wird, steht dahin; gegen das Urtheil deS Kriegsgerichts hat Pfarrer N. Appellation beim Obercommando versucht, welche jedoch als formell ganz unzulässig und materiell ganz unbegründet, bereits verworfen worden ist.. Charakteristisch ist noch, daß Pf. N. in dem Auftreten des Hauptmannes Lockerung der Disciplin, Untergrabung aller Autorität, Gefährdung von Thron und Altar, Revolution und Anarchie erblickte (der gewöhnliche Spuk!), und daß man ihm mit mehr Recht entgegnete, daß sein Auftreten gegen eine anerkannte Religion und, verblümt, jedoch verständlich, gegen die des Landesfürsten verderblich sei. Die ganze Sache hat jedoch den Religionsfrieden nicht getrübt und namentlich uns nicht geschadet. Treuen fels. ' Fürth, im December. (Privatmitth.) „■'S iyi25D d!-n ■>naa,m Tibia O'w" So können wir mit dem Propheten ausrufen, wenn wir sehen, wie Israel von seinen eignen entarteten Söhnen verhöhnt und der Lächerlichkeit preisgegeben wird. Vor einigen Monaten gründete der Religionslchrer und Cantor Herr Ebert einen jüdischen Gesangverein, zunächst um zur „Verherrlichung des Gottesdienstes" in der Synagoge mitzuwirken; es wurden jedoch auch die Honoratioren der Gemeinde als passive, d. i. blos zahlende, Mitglieder ausgenommen, und für ihre Beiträge durch Concerte, Theater und Bälle entschädigt. Die erste theatralische Vorstellung, welche an nvian (dem Feste de»TempelweiheI), und zwar in einem christlichen Gasthofe, unter Mitwirkung eines aus Christen bestehenden Orchesters stattfand, brachte die bekannte Posse: „Sennora Pepita, mein Name ist Meyer!" ein Machwerk, das in der Person seines Helden eine Caricatur des modernen Juden liefert, und auf den überall neuen Boden gewinnenden Judenhaß speculirend, nothwendig zu einem Licblingsstück des für solche Kost nur zu empfänglichen christlichen Publikums werden mußte. Dies also ist die angestrebte „Verherrlichung deS Gottesdienstes" von Seite eines jüdischen synagogalen Vereins, welcher nach dem Wortlaut der Statuten von den aufzunehmenden Mitgliedern „einen gewissen Grad von Bildung" beansprucht! UebrigenS trifft den Vorstand, Herrn Cantor Ebert, durchaus keine Schuld, da derselbe sich lediglich um die gesanglichen Leistungen des Vereins kümmert; die Anordnung der theatralischen und geselligen Unterhaltungen ist einem Ausschuß (in der engsten Bedeutung deS Wortes) anvertraut, dessen Mitglieder, junge Modegecken, von der Sucht zu glänzen beherrscht, kein größeres Verdienst kennen, als von einem vergnügungs- und skandalsüchtigen Publikum beklatscht zu werden, und um diesen Preis bereit sind, die Religio» ihrer Väter in den Staub zu treten und die Nation, der sie entsprossen, in deren eignen Augen lächerlich zu machen!*) *) Bemerkung der Redaction. Die obige Eorrespondenz veranlaßt uns zu folgender Aufforderung. Es

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