Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 52 (21.12.1857)
- Date
- 1857-12-21
- Page
- Seite 717 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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717 bedarf, der Sie, hochwürdiger Herr Redactcur hoffentlich mit gewohnter Bereitwilligkeit die Spalten Ihres gesch. Blattes öffnen werden. Der besagte Artikel beginnt mit der Bemerkung, „daß sich kaum ein anderer europäischer Staat einer solchen religiösen Freiheit erfreut, wie die dänische Monarchie." Gegen die Richtigkeit dieses Satzes ist durchaus nichts zu bemerken, und habe ich im Interesse der Religion und der Freiheit nur den Wunsch hinzuzufügen, daß die dänische Monarchie nicht lange in dieser Beziehung allein dastehen möge« Wie es aber in dem darauffolgenden Satze so passant heißt, „daß von Kopenhagen ans der erste Hep! Hep!-Ruf ausgegangen, und sich von dort aus nach Deutschland verbreitete", so muß ich gegen diese Behauptung im Namen der Wahrheit und im Namen der dänischen Ehre auf's Entschiedenste protestiren. Ich kann zwar nicht mit Bestimmtheit sagen, welchem Staate die traurige Ehre gebühre, die Losung zu jenem famosen Rufe zuerst gegeben zu haben; das aber kann ich, gestützt auf sichere Quellen, aussprechen, daß jener Ruf seiner Zeit hier nur ein Wiederhall aus Hamburg gewesen, und muß ich es Ihrem geschätzten Correspondcnten in Hamburg überlassen, zur Rettung der Ehre seiner Vaterstadt den Ursprung desselben weiter zu verfolgen. Wie ich so eben von einem Manne, der die Hep!-Hep!-Periode selbst erlebt hat, erfahre, war es Würzburg, von wo dieser Ruf zuerst (1818) ausgegangen. Von da aus verpflanzte er sich nach Mannheim, Darmstadt, Frankfurt, Berlin, Hamburg rc. Die politische, bürgerliche und thcilweise auch die sociale Gleichstellung der Juden ist hier, wie jener Artikel richtig bemerkt, eine vollendete Thatsache, nicht aber, wie er behauptet, schon „seil 2—3 Decennien", sondern erst seit Einführung unserer Grundverfassung im Jahre 1849.°) Schwerlich aber dürfte diese Gleichstellung dem Umstande zuzuschreiben sein, daß „hier *•) Die bürgerliche Gleichstellung schreibt sich allerdings aus der Regierungszeit des judenfreundlichen Königs Friedrich VI. her; die völlige politische Gleichstellung dagegen ist erst mit der Grundverfaffung ausgesprochen worden. Es muß auch bemerkt werden, daß, wenn die Emancipation nicht auch auf die Juden i» Schleswig und Holstein ausgedehnt worden, die Schuld keineswegs an der dänischen Regierung, sondern vielmehr an den dortigen Ständen liegt, die wiederholt die humanen Vorschläge der Regierung zur Verbesserung der Stellung der dortigen Juden zurückgewiesen haben. im Königreiche Mischehen zwischen Juden und Christen schon zu einer Zeit erlaubt und üblich waren, als sie auf dem europäischen Continente noch zu den Seltenheiten gehörten." Allerdings sind hier zu Lande schon vor 60 Jahren solche Mischehen mit speciellek König!» Bewilligung geschlossen worden, im Ganzen aber waren solche Fälle doch zu vereinzelt, als daß sie von irgend einem Einfluß auf die politische und sociale Stellung der Juden hätten sein können. Die günstige Stellung der hiesigen Israeliten erklärt sich viel natürlicher aus dem humanen Geiste der letzten Regierungen, und auS dem Geiste der allgemeinen politischen Freiheit, der mit der Grundverfassung zur Herrschaft gekommen, wie auch wohl auS dem musterwürdigen bürgerlichen Verhalten der hiesigen Israeliten. Mit Bezug auf die Mischehen bemerke ick noch ausdrücklich, daß die frühere Bedingung bei Mischehen, „daß die Kinder sämmtlich in der christlichen Religion erzogen werden müssen", mit Einführung der Grundverfassung aufgehoben worden, wie denn auch factisch einzelne Fälle vorliegen, wo jüdische Väter ihre aus einer Mischehe hervorgegangenen Kinder in der jüdischen Religion erziehen und unterrichten lassen. Die christlichen Mütter dieser Kinder sind in allen diesen Fällen nachträglich aus eignem Antriebe zum Judenthum übergetreteU, und haben sich dann auf'S Neue nach jüdischem RituS ihren Männern antrauen lassen. Der Artikel der Nationalzeitung spricht auch von einer „auffallenden Erscheinung, daß in den letzten 30 Jahren die Zahl der Juden in Kopenhagen sich nicht unbedeutend, meist durch Uebertritt zum Christenthum, vermindert habe." Diese angebliche Erscheinung ist schon einfach durch den Umstand widerlegt, den ich in meinem letzten Berichte in dieser Zeitung mitgetheilt habe, daß nämlich die hiesige Synagoge, die vor 25 Jahren bei ihrem Neubau als viel zu groß erschienen, sich nun an hohen Festtagen als allzu eng erwiesen, so daß sich die Nothwendigkeit einer Erweiterung deS Gebäudes immer fühlbarer macht. ES freut mich, die Unrichtigkeit jener „auffallenden Erscheinung" auch durch bestimmte Zahlen Nachweisen zu können.. Rach dem mir vorliegenden gedruckten authentischen Bericht befanden sich im Jahre 1836 hier in Kopenhagen 395 jüdische Familien auf 2465 Seelen. Bei der letzten Volkszählung befanden sich nach dem statistischen Tabellenwerke hier 2700 Juden. Anstatt einer angeblichen Verminderung haben wir hier somit in den