Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 52 (21.12.1857)
- Date
- 1857-12-21
- Page
- Seite 718 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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718 letzten 20 Jahren einen Zuwachs von 250 Seelen.— Was schließlich die oben erwähnten häufigen Uebertkitte zum Christenthum betrifft, so muß ich bemerken, daß solche allerdings zu einer Zeit vom Jahre 1818 bis zur Hälfte der Zwanziger in einer höchst bedenklichen Weise überhand genommen hatten. Ganze Familien ginge» zum Christenthume über, oder ließen ihre Kinder bei der Geburt taufen. Ein geistreicher Mann hier hat solche Kindertaufen, bei denen die Eltern doch nur scheinbar noch im Judenthum verblieben, sehr treffend „eine Taufe im Trockenen" genannt. ES war dies bekanntlich damals eine auch anderswo herrschende Modekrankheit, die hier um so mehr Ausbreitung gefunden, als die jüdisch religiösen Zustände der hiesigen Gemeinde damals gänzlich dem Verfall preisgegeben waren. Von dem Augenblicke an aber, wo Herr Dr. Wolff seine segensreiche Wirksamkeit hier begonnen, hat sich Gottlob die Sache geändert. Durch den von ihm angeregten Bau der großen Synagoge ist eS ihm gelungen, die bis dahin in vielen kleinen verwahrlosten Synagogen zersplitterte Gemeinde zu einem imponirenden Ganzen zu vereinen, durch eine würdige Gestaltung des Cultus hat er dem Judenthum nach Außen und Innen eine mehr Achtung gebietende Stellung verschafft, und durch sein begeisterndes Wort „den tobten Gebeinen" wieder Leben eingehaucht, und in der Brust Vieler Begeisterung und Liebe für unseren Glauben erweckt. Von dieser Zeit an gehören Uebertritte zum Christenthume zu höchst seltenen Erscheinungen in unserer Gemeinde. Ja es haben sogar in den lepten Jahren hier gegen 15 Uebertritte vom Christenthum zum Judenthum stattgefunden, und würde die Anzahl solcher Uebertritte sogar noch viel größer sein, wenn das Judenthum seinerseits weniger Schwierigkeit denselben entgegensetzte. Obiger Berichtigung füge ich gleichzeitig eine andere Bemerkung hinzu, der die geehrte Redaction hoffentlich auch nicht die Aufnahme versagen wird. Die i« vorigen Jahre von mir in dieser Zeitung gemachte Mittheilung über das Testament des hier verstorbenen Justizraths Eubeschütz hat eine große Anzahl von Vorfragen von auswärtigen Personen veranlaßt, die als mehr oder minder entfernte Verwandte des Verstorbenen sich der falschen Hoffnung hingegeben, daß sie auch im Testamente bedacht wären. Um ferneren vergeblichen Vorfragen vorzubeugen, bemerke ich, daß der Verstorbene in seinem Testamente von seiner Familie nur seine leiblichen Geschwister und deren nächste Nachkommen in erster Linie bedacht hat. Bei Verwendung der an alle hiesigen wohlthätigen Stiftungen vermachten Legate sollen allerdings auch anderweitige Verwandte besonders berücksichtigt werden; allein ein erklärender Nachsatz zum Testament bemerkt ausdrücklich: „um Mißverständnissen vorzubeugen, erklären wir, daß wir (der Testator und seine Frau) mit dem öfter vorkommenden Ausdruck: unsere Familie, unsere Verwandten u. dgl. keine andern Personen bezeichnet haben wollen alö Descendenten unserer Geschwister, Onkel oder Tanten, mit andern Worten, einzig und allein Descendenten unserer Großeltern." Selbst von den zu dieser Kategorie gehörenden Verwandten können, nach dem Testamente, nur diejenigen berücksichtigt werden, die hier am Orte leben und zur jüdischen Gemeinde gehören. M — r. Anzeigen. “1 ffi» 3 Restauration und Gastwirtschaft von §. Hirschel, Dresden, Töpfergasse No. 13. 1. Etage, empfiehlt freundliche Wohnung und Nachtquartier. Der Unterzeichnete Cultusgemeinde - Vorstand macht hiermit bekannt, daß zum 24. April 1858 für den hiesigen Stuhl - Bezirk die Stelle eines Religionsweisers, der am hiesigen Orte als Vorbeter und Schächter zu fungiren hat, mit dem jährlichen Gehalte von 500 Fl. C. M. und verschiedenen Emolumenten, besetzt werden soll. Bewerber, welche zugleich die Fähigkeit haben müssen, die Matrikel zu führen, wollen sich entweder persönlich oder mittelst frankirten, eigenhändig geschriebenen Briefes an uns wenden. Siklos bei Fünfkirchen in Ungarn, den 15. November 1857. Der israelitische Cultus-Vorstand des Sikloser Stuhl-Bezirks. Adolf Schulhof, Stadt-Arzt. Die Stelle eines Schächters und Vorbeters, verbunden mit einem baaren jährlichen Einkommen von circa 100 Thlrn. nebst freier Station, soll sofort oder zu Neujahr bei unserer Gemeinde besetzt werden, und wollen sich qualificirte Bewerber unter frankirter Einsendung ihrer Zeugnisse oder persönlich an uns wenden. Templin, den 18. November 1857. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde.