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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-12-21 · Heft 52 (21.12.1857) · p. Seite 714

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 52 (21.12.1857)
Date
1857-12-21
Page
Seite 714 (sequence 8)
Language
German
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714 ner Erbitterung gegen die Juden, welche nicht unterließen, sich durch mündliche und schriftliche Beschwerdeführung zu vertheidigen, unternommen wurde, war also nicht Ursache, sondern Wirkung der Gereiztheit der Juden gegen den Bürgermeister.— Zwei Beispiele aus vielen mögen hier genügen. Schon im Jahre 1856 wurde eines Tages um 4 Uhr Morgens*) von dem Bürgermeister die Abtragung eines mitten in der Stadt gelegenen Hauses anbefohlen und sogleich im Beisein von Magistratsbeamten und Polizeimannschaft durch Maurer, Zimmerleute und Handlanger zu Werke geschritten. Vergebens bat der Besitzer dieses der Vernichtung geweihten Hauses, ein armer Jude, und flehte den inzwischen herbeigekommenen Bürgermeister um Schonung seiner einzigen Habe an; dieser stand da, kalt wie Marmor, unerschütterlich — während den übrigen Anwesenden aus Mitgefühl das Herz im Leibe erbebte. Gegen 7 Uhr Morgenward im Aufträge der betreffenden politischen Behörde dem Zerstörungswerke Einhalt gethan. — Einem andern Juden, einem Bettler im strengsten Sinne deS Wortes, wurde auf ähnliche Weise seine armselige hölzerne Bude, die er in einem entlegenen Theile einer Vorstadt hatte, niedergerissen, und so die unglücklichen Bewohner derselben, Mann, Weib und 6 Kinder — daS jüngste an der Brust — gezwungen, vagirenden Zigeunern gleich, auf freiem Felde zu campiren« — AuS ähnlichen Quellen entspringen auch alle übrigen Zerwürfnisse zwischen den Juden und dem Bürgermeister; und der Umstand, daß Einige der Gebildeten und Wohlhabenden — nicht Orthodoxen, wie man eS gern glauben machen möchte — die Selbstvertheidigung bis zur lauten Klage, ja, zur Beleidigung des Bürgermeisters steigerten, so wie daß man wieder von anderer Seite auS Nothwehr zur Abfassung eines anonymen Drohbriefes seine Zuflucht zu nehmen sich gedrungen sah — wenn nämlich dies angebliche Factum wahr und nicht, wie Viele meinen, ein selbstfabricirteS corpus delicti ist, um vor den Augen der Welt als Märtyrer des Diensteifers zu erscheinen und gewisse unliebsame Reminiscenzen dadurch vergessen zu machen — giebt deutlich genug zu erkennen, wie ernster und verletzender Natur die gehässigen Uebergriffe Seitens deS Bürgermeisters gewesen sein *) Zu einer Zeit, wo jede Möglichkeit, sich an die Localbehörde um Schutz zu wenden, abgeschnitten ist. müssen. Auch das Resultat der so laut verkündeten Criminaluntersuchung, so wie der Umstand, daß der Bürgermeister indessen seine Demission eingereicht hat, zeigen eindringlicher und schlagender als jeder Zeitungsklatsch, auf wessen Seite das Recht ist. — Hätten die Juden im Vorhinein die Ueberzeugung gehabt, daß die Absicht des Bürgermeisters, wie es die Amtspflicht erheischte, rein und edel sei, daß ihm wirklich die geistige und sittliche Hebung der hiesigen israelitischen Gemeinde am Herzen liege, wahrlich, sie hätten ihn bei einem nur ihr Wohl bezweckenden Vorhaben nicht nur kräftigst unterstützt — wie dies die beinahe 500 Unterschriften zählende Vollmacht, mit welcher die Gemeinde die aus ihrer Mitte gewählte Commission zur Gründung einer hebräisch-deutschen Schule*) zur Genüge beweiset — sie hätten gewiß auch nicht verfehlt, ihre Dankbarkeit gegen ihn an den Tag zu legen; denn, man mag von den Juden denken wie man wolle, gesunden, praktischen Verstand wird man ihnen gewiß nicht absprechen, und die Mehrheit von ihnen ist reif genug, einzusehen, wie sehr gründliche Schulbildung ihren Kindern Noth thut. — Möge übrigens dieser Fall all' Denjenigen, die sich berufen fühlen, in öffentlichen Blättern das Wort zu führen, zur Warnung dienen, nicht über Objecte zu uriheilen oder zu berichten, die durch räumliche oder umständliche Entfernung außerhalb ihres Beobachtungskreises liegen. — Aus dem Tokayergebirge, im December. (Privatmitth.) Wie sehr Ew. Hochwürden sich für die Frage der Besitzfähigkeit der Israeliten Oesterreichs interessiren, beweisen die verschiedenen Artikel, welche hierüber seit Kurzem Ihr geschätztes und so weit verbreitetes Blatt brachte. Es freut mich dieserhald mittheilen zu können, daß diese fragliche Angelegenheit in ein neues, für jeden Israeliten höchst erfreuliches Stadium getreten ist. Zufolge einer mir auS zuverlässiger Quelle gemachten Mittheilung, ist das provisorische Gesetz, welches den Israeliten den Erwerb von Grundstücken untersagt, hohem Ortes dahin gedeutet worden, daß in solchen Gegenden, wo den Israeliten vor dem Jahre 1848 der Ankauf von Grundstücken gestattet war, auch *) Wir behalten uns vor, diesen Gegenstand seiner Zeit ausführlich zu besprechen.

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