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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-12-14 · Heft 51 (14.12.1857) · p. Seite 703

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 51 (14.12.1857)
Date
1857-12-14
Page
Seite 703 (sequence 11)
Language
German
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703 # CultuSgemeinde fordert insbesondere die Gemeinde- Mitglieder auf, sich mit Spenden zu betheiligen. Aus Privatbriefen, die mir zukamen, entnehme ich, daß die Juden zu Mainz bei dieser Katastrophe verschont wurden. Nichts desto weniger ist vorauszusetzen, daß die Spenden in reichem Maße fließen werden. Das Judenthum kennt keinen Unterschied der Confessio», wo eS sich um Werke der Liebe und Barmherzigkeit handelt. tn« öbisa» bw. DaS rein Menschliche am Menschen ist der höchste Ruhm. Wie Ihnen bereits bekannt ist, erfolgte ein Compromiß zwischen dem Verwaltungsrathe der Handelsakademie und den Behörden, so daß die Bedingung deS katholischen Glaubensbekenntnisses blos bei dem Director der Schule und bei dem Professor der Geschichte gefordert wird. Um die anderen Lchrerstellen bewerben sich einige israelitische Candidaten von hervorragender Bedeutung und es ist nicht zu zweifeln, daß dieselben im Interesse der Anstalt acquirirt werden. Dänemark. Kopenhagen, im November. (Privatmitth.) Auf einer jüngst gemachten Reise unsres Königs durch einen Theil Jütlands kam derselbe auch durch Horsens, wo eine kleine jüdische Gemeinde mit einem eigenen Gotteshause ist. Vor letzterem brachten die Israeliten bei der allgemeinen Illumination ein Transparent an, welches von den hiesigen Zeitungen als charakteristisch und schön hervorgehoben worden, und das ich hier in Uebersetzung mitzutheilen mir erlaube: Kein eigen Land hat Juda mehr auf Erden, Zerfallen längst ist Davids Königsburg; Zerstreut im Süden, auch zerstreut im Norden Gehorchet Israel gar manchem fremden Herrn. Heil uns, denn uns beherrscht ein milder König, Als freier Bürger naht der Jude ihm Und findet offnes Ohr und. offnes Herz, — Hoch lebe unser hochgeliebler König! — Unter dieser Jnscriptkon befindet sich noch die interessante Gegenüberstellung eines Paragraphen aus dem alten dänischen Gesetze (3 — 20. 1 u. 2) und eines Paragraphen des seit 1848 bestehenden Grundgesetzes (VII. §. 84.). Der citirte Paragraph, des dänischen Gesetzes (aus der Zeit Friedrich Ul. im Jahre 1651) handelt nämlich von „Juden und Zigeunern" urtd lautet: „Kein Jude darf bei einer Strafe von 1000 Rbd. sich hier im Lande ohne einen besondern Königlichen GeleitSbrief aufhalten." Der citirte Paragraph des Grundgesetzes dagegen lautet: „Niemand kann wegen seines Glaubensbekenntnisses von dem Anspruch auf den vollen Genuß bürgerlicher und politischer Rechte ausgeschlossen werden, oder sich der Erfüllung einer allgemeinen Bürgerpflicht entziehen." Daß übrigens die so eben angeführte Bestimmung unsres Grundgesetzes nicht, wie dies in manchem andern Staate der Fall ist, blos auf dem Papier steht, ohne auf die Praxis maßgebend zu sein,' sondem hier zu Lande zur Wahrheit geworden ist, von der Regierung und Volk gleich durchdrungen sind, davon mögen nachstehende Notizen aufs Neue Zeugniß geben. Der jüdische Professor*), Oberarzt an dem Friedrichs-Hospital in Kopenhagen, vr. mell. S. M. Trier, Ritter vom Dannebrog, ist dieser Tage vom König zum Etatsrath mit dem Range 3. Claffe in der Rangordnung ernannt worden. Durch diesen Rang wird der Ernannte hoffähig. — Unter den 15 Mitgliedern der Commission, die die Regierung jüngst zur Berathung eines neuen Zollgesetzes ernannt hat, befinden sich nicht weniger als 3 Juden, nämlich der k. k. österreichische Generalconsul, Ritter vom Dannebrog, Salomonsen von Kopenhagen, der Agent Jacoby, Bankdirector in Randers und der Bürgerrepräsentant und Kaufmann S. Jacobsen aus Aalborg. — In Aalborg, wo etwa 130 jüdische Seelen bei einer Gesammtbevölkerung von 10,000 Einwohnern leben, ist vor Kurzem ein Jude, der um das Wohl der dortigen Stadt und der jüdischen Gemeinde gleich hochverdiente Kaufmann Herr Albert Raffel, von der Bürgerschaft zuin Rathsmann (ein Magistratsamt) erwählt und in dieser Eigenschaft vom König bestätigt worden. — Zu diesen die Stellung der Bekenner unsres Glaubens im hiesigen Lande charakterisirenden Notizen füge ich noch eine erfreuliche hinzu. In Randers, wo vor Kurzem besonders durch den rühmenswerthen Eifer der beiden Gemeindevorsteher, des Herrn M. Berg und des oben genannten Herrn Agenten Jacoby, der Neubau einer schönen Synagoge in Angriff genommen worden ist, hat die Commune zu diesem Zwecke der *) Außer dem oben genannten Prof. Trier giebt eS iy Kopenhagen noch zwei jüdische Aerzte, die den Pro» fefsortitel haben, nämlich der durchs seine Schriften in der medicinischen Welt wohlbekannte Professor Hanover und ver in der Ophthalmiatrie ausgezeichnete Professor.Melchior. 51**

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