Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 51 (14.12.1857)
- Date
- 1857-12-14
- Page
- Seite 696 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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SS« den drei Candidatcn, welche den Eid nicht leisten Und daher in den gesetzgebenden Körper Frankreichs nicht eintreten werden, ist auch der ehemalige FinanzministerGoudchaur. — Zu der in No. 49. d. Bl. gebrachten Mittheilung von Weilburg sei ergänzend hinzugefügt, daß Herr v. Ziegesar, sobald sein Auftreten gegen den Pfarrer Noll in Berlin bekannt wurde, von dort von unbekannter Hand einen kostbaren silbernen Pokal erhielt. AuS Kurhessen, im November. (Privatmitth.) Wenn man nicht annehmen müßte, daß die Privatmittheilung aus Kurhessen in No. 47. d. Bl. Ausdrücke eines erbitterten Gemüthes, hervorgerufen durch besondere Verhältnisse, wären, so müßte man den Schreiber jenes einer argen Parteilichkeit oder gar der Unwissenheit zeihen. Mag auch noch Vieles zu wünschen übrig sein, sicher sind aber unsere Verhältnisse nicht so schwarz, wie Einsender jenes Artikels sie malt. DaS Landrabbinat ist eine Behörde, die schon sehr viel Gutes gewirkt, und cs kann demselben nicht zur Last fallen, wenn wir schon seil Jahren vergeblich einer neuen Synagogenordnung harren. Wie ich aus sicherer Quelle erfahren, ist vor mehreren Jahren schon eine entsprechende Synagogenordnung vom Landrabbinate entworfen und einer hohen Behörde zur Bestätigung vorgelegt. Diese Bestäliguug ist aber bis jetzt noch nicht erfolgt. * Das israelitische Vorsteheramt zu Kassel scheuet weder Mühe noch Kosten, um das wahre Judcnthum zu fördern; dasselbe crtheilt Gralificationen und Unterstützungen an würdige, resp. bedürftige Lehrer. Durch Herrn Landrabbiner ltr. Adler werden die Schulen in ganz Kurhessen beaufsichtigt, ihm stehen treu Provinzial- und KreiSrabbinen zur Seite, er ist Mitglied des Vorsteheramts, und sowohl in dieser Stellung, wie auch insbesondere als Landrabbiner sucht er die Schulen und somit die Gemeinden zu heben. Durch Hülfe genannter Behörden, durch eine zeitgemäße Bildung sind wir über Mizwothversteigerung, Walzermelodicn, Triller ic. so ziemlich hinaus und nur sehr vereinzelt finden sich noch diese Krebsschäden, und da auch schon dem Absterben nahe. Man ist im Allgemeinen auf gutem Wege, die Zukunft blühet in unseren Schttlen in Städten und auf dem Lande, und sicher werden die Juden in Kurhessen beim allgemeinen Fortschritt unserer Glaubensgenossen nicht Zurückbleiben. M. Fackenheim. Württemberg, im December. (Privatmitth. Von der Königl. israel. Oberkirchenbehörde sind die Bezirkörabbinäte Mergentheim und Lehren-Steinöfeld zur Bewerbung ausgeschrieben, jedes Mt einem jährlichen firen Gehalte von 530 Fl. ohne die Emolumente. Das Rabbinat Freudenthal ist durch den hessischen KreiSrabbinen Moses Haas aus Hofgeismar wieder besetzt. Die Gemeindevorsteher auS Freudenthal und der bisherige Rabbinatsverweser, Lehrer Levi, empfingen den Rabbinen an der nächstgelegenen Eistnbahnstätion und geleiteten ihn in seine neue Heimath, wo die ganze Gemeinde ihn freundlichst herzlich begrüßte. ■— Am Sabbath Toldokh wurde der Rabbine von Kirchenrath Dr. Maier auS Stuttgart, der von der Königl. Oberkirchenbehördc dazu abgeordnet war, feierlich ins Amt eingesetzt. Bis jetzt wurde dieser feierliche Act von dem betreffenden Bezirksbeamten vorgenommen; zum ersten Male geschah es hier durch den Rabbinen Maier. Die Feierlichkeit und Würde des Actes erinnerte an die alte historische Sem ich« und hoffen wir, daß dieser Fall nicht vereinzelt bleibt und wie bei den anderen Kirchen der Dekan den neuen Geistlichen ins Amt einweist, so soll es auch bei der Jnstallirung der Rabbinen gehalten werden, daß ein älterer Amisgenosse ihn in sein neues Amt einführt. Münchweiler in der Pfalz, 2. December. (Privatnulch.) Wie Ihnen schon berichtet wurde, ist die von den hochwürdigen Herren Rabbinen der Pfalz entworfene Synagogenordnung von hoher Königlicher Regierung genehmigt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß vorerwähnte Synagogenordnung dazu beitragen wird, die Andacht im Gotleshause zu erhöhen, so wie überhaupt den Gottesdienst erbaulicher zu machen. Jeder vernünftige pfälzische Israelit wird hoffentlich diese Verordnungen freudigst begrüßt haben, und werden die Bemühungen unserer wackern Rabbinen gewiß von Vielen die dankbarste Anerkennung finden. Die Vorbeter sollen einen regelmäßigen Chorgesang cinführen. Sehr gut. Aber — und die Beantwortung folgender Fragen ist der Hauptzweck gegenwärtigen Berichtes — wie kann auch hinsichtlich des Gesanges eine Einheit erzielt werden, da ohnehin nicht alle Vorbeter musikalische Bildung haben, und w e l ch e Gesangbücher sollen benutzt, resp. eingeführt werden? — Das sind Fragen, die wohl eine gemeinsame Bdspre-