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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-12-14 · Heft 51 (14.12.1857) · p. Seite 694

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 51 (14.12.1857)
Date
1857-12-14
Page
Seite 694 (sequence 2)
Language
German
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Frankfurt a. M., 30. November. Durch die deutschen Grundrechte und ein besonderes Gesetz vom 20. Februar 1849 waren die hiesigen israelitischen Bürger vollständig emancipirl worden. Ein BundeSbeschluß vom 12. August 1852 erklärte dieses Gesetz sür ungültig, und der Senat setzte es außer Wirksamkeit. Ein Jahr später kam ein Gesetz zu Stande, welches den Israeliten, neben vollkommener bürgerlicher Rechtsgleichheit, die politischen Rechte theilweise wieder einräumt. Die Beschränkungen bestehen darin, daß sie vom Senat, vom Einundfünfziger-Collegium, vom Richleramt und von Anstellungen bei christlichen Kirchen- und Schulämtern ausgeschlossen sind; daß nicht mehr als vier Juden in den gesetzgebenden Körper gewählt werden, und die in demselben sitzenden israelitischen Mitglieder nicht an der Wahl der Senatoren , Einundfünfziger und Richter theilnehmen dürfen. Gegen die Beschränkung der Wählbarkeit in den gesetzgebenden Körper und die Ausschließung vom Richteramt war nun der heute Abend verhandelte Antrag des Dr. Friedleben gerichtet, indem er die Beseitigung derselben aus verfassungsmäßigem Weg bezweckt. Der Antrag fand zwar keinen Widerspruch, wohl aber wurden von mehreren Seiten (Dr. Jucho und Vicepräsident de Vary) starke Zweifel an dessen praktischem Erfolg geäußert. Der Antragsteller und Dr. Reinganum traten diesen entgegen; Letzterer meint, es sei dem Bundestag eigentlich nur um Fernhaltung der Juden vom Senat und Bürgermeisteramt zu thun gewesen. Dr. Fester ergänzt den Antrag dahin, daß auch die Ausschließung der israelitischen Mitglieder von der Thcilnahme an der Wahl der Senatoren, Einundfünfziger und Richter wegfalle; in dieser erweiterten Form geht er nun an den Senat, dessen Rückäußerung zu erwarten ist. Die israelitischen Mitglieder enthielten sich jeder Aeußerung über den Antrag. Hannover, Ende November. (Privatmitth.) Vor längerer Zeit hatten wir in diesen Blättern berichtet, daß ein gewisser Ascher Salzmann aus Damaskus, der in der Absicht, nach einem mehrjährigen Aufenthalte in Amerika nach Europa zurückzukehren, die Gesammtersparnisse seines Fleißes in preußische Kassenscheine umgewechselt hatte, von denen er erst bei seiner Ankunft in Hamburg erfuhr, baß dieselben bereits außer CourS gesetzt worden seien und daß er Gefahr laufe, auf diese Weise ohne sein Verschulden um seine ganze Habe zu kommen. Durch Verwendung hiesiger achtbarer Gemeindemitglieder gelang es indeß, ihm wenigstens einen Theil seines Vermögens zu - retten und erhielt er damals in Berlin auf dem Wege der Gnade 400 Rthlr. ersetzt. Zum Glück hatte er sich jedoch damals, wo er sämmkliche Kassenscheine ausliefern mußte, eine Bescheinigung über die von ihm abgelieferte Summe erthnlen lassen und wird ihm nun, nachdem durch ständische Bewilligung jene Kassenscheine wieder eingelöst werden, durch Vermittelung der hiesigen preußischen Gesandtschaft auch die noch fehlende Summe, die er bereits für verloren gehalten, ausgezahlt werden. Am 26. d. M. Morgens schlugen plötzlich die Flammen aus einem Fenster der Synagoge zu Adelebsen, ohne daß jedoch erheblicher Schaden durch den Brand entstand. Es war in jener Synagoge der Frühgottesdienst bei Licht abgehalten und dabei wahrscheinlich durch Unvorsichtigkeit das Feuer veranlaßt worden, das in der Nähe der heiligen Lade zum Ausbruch gekommen zu sein scheint. Zum Glück ist jedoch keine Sefer Thora verbrannt. Am diesmaligen Krönungstage des Kaisers von Rußland haben sämmtliche Militär- und Civilbeamten an dem von den Juden zu Elisabetgrad veranstalteten Festmahle gemeinschaftlich Theil genommen. Für die Juden selbst war dieser Tag ein wahrer Festtag; kein Laden war geöffnet, wie an den hohen Festtagen und die Arrangements jenes Tages sollen dort allein über 3000 Silberrubel gekostet haben. Am 3l. v. M. ist der Ober-Medicus an dem Fredcriks-HoSpital in Kopenhagen, Prof. Dr. mecl. S. M. Trier, ein Israelit und Ritter vom Dannebrog, zum Etatsrath mit Rang in der dritten Classe der Rangverordnung No. 9. ernannt worden. Diese Ernennung ist um so beachtenöwerther, als bisher in Dänemark einem Bekenner des mosaischen Glaubens noch nie ein so hoher Titel und Rang verliehen worden ist. Unter den für die auf den 24. d. M. angesetzte öffentliche Sitzung des gesetzgebenden Körpers in Frankfurt a. M. die dortigen VerfaffungSverhältnisse betreffenden Anträgen befindet sich einer von Dr. Friedleben, welcher die Erweiterung der staatsbürgerlichen Rechte der israelitischen Bürger bezweckt. Wie so eben eine telegraphische Depesche meldet, wird Lord John Ruffel in der nächsten Parlaments-

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