Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 50 (7.12.1857)
- Date
- 1857-12-07
- Page
- Seite 681 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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681 Aber wir acceptiren auch die Bezeichnung „Sturm". Slurmwetter reinigen die Lust, heben die elektrische Spannung auf, zertheilen die Dünste, welche Epidemien aller Art bewirken, und verbreiten die Feuchtigkeit, die fruchtbare über das Festland. Möge es also auch mit diesem Sturm der Handelswelt sein! Wenn er im Stande ist, die Luft des Weltverkehrs zu reinigen, die elektrische Spannung der Speculationswuth aufzuheben, die Dünste des unmäßigen Lu.rus zu zertheilen, die Nebelgestalten eines verworrenen Kredits zu verjagen, und dafür einen gesunden Zustand normaler Thätigkeit, regelmäßiger Arbeit , vernünftigen Gewinnes und besonnenen Strebens wieder herzustellen — so soll er uns gesegnet sein, und das Jahr 1S57 nicht allein um seines edlen Weines willen gerühmt werden. Die Verwerfung der bürgerlichen Gleichstellung in Mecklenburg. Vom mecklenburgischen Landtag zu Sternberg meldet die „Mecklenb. Zeitg." vom 24. November: „In der gestrigen Sitzung des Landtags kam der Vortrag des Vorstandes der Judengemeinde von Parchim: daß den jüdischen Unterthanen Mecklenburgs die bürgerliche Gleichberechtigung mit den Christen (Deutschen) gewährt werde, zur Erörterung. Der Vorstand motivirte dies in einem längeren Promemoria, wies darauf hin, wie den Juden eine solche Gleichstellung schon 1843 und 1848 durch die Regierung und die Grundrechte, so wie 1847 durch den Landtag selbst zugesprochen sei, wie sie aber noch heute nicht in den Besitz derselben gelangt, wie sie alle Steuer»: mittragen müßten, es ihnen aber verwehrt sei, nur eine kleine Scholle des Landes die ihrige zu nennen. Bei der Debatte wurde einerseits darauf hingewiesen, daß schon so oft den jüdischen Einwohnern solches versprochen, und es daher der Gerechtigkeit entspräche, ihnen die Gleichstellung der Rechte mit den Christen zu gewähren. Von städtischer Seite suchte man die Sache so aufzufassen, daß man eine Verbesserung der rechtlichen Lage der Juden beantragen möchte, indem ihnen in der Neuzeit bald Rechte eingeräumt, bald wieder genommen wären. Das Resultat der ganzen Verhandlung war, daß man erklärte, keine Veranlassung zu haben, auf diesen Antrag einzugehen." — Wir geben dem Vorstande zu Parchim die volle Anerkennung für diesen Versuch, die rechtliche Lage unsrer Glaubensgenossen innerhalb der Lande, deren Grenzen durch das mecklenburgische Wappen bezeichnet sind, herzustellen, zu erkennen, und fordern die Vorstände aller dortigen Gemeinden auf, diesen Versuch unermüdlich zu wiederholen, damit die Stimme des Rechtsanspruchs sich immer wieder vernehmen lasse, und die Gegner zu offener Aussprache zwinge. Der Erfolg wird langsam, aber sicher sein. Aus Amerika. Die Erledigung der Schweiz-Amerikanischen Angelegenheit. Baltimore, 11. November. Es dürfte Ihnen und den Lesern Ihres Blattes vielleicht nicht unwillkommen sein, zu erfahren, welche Schritte von Seiten der amerikanischen Israeliten in Betreff des Handelstractates zwischen den Vereinigten Staaten und der Schweiz gethan worden seien. Ich werde Ihnen daher in Folgenden: einen möglichst treuen Bericht unserer bisherigen Thätigkeit in dieser Sache zu geben versuchen. Dem Redacteur des „Israelite“, Dr. Wise von Cincinnati , gebührt allerdings das Verdienst, die Aufmerksamkeit des großen Publikums auf diese Angelegenheit gelenkt und zur Agitation durch Abhaltung von „Meetings" u. s. w. aufgefordert zu haben; denn vor Allem kam es darauf an, die einzelnen Gemeinden zu einem gemeinsamen Zusammenwirken zu veranlassen, un: nicht in kleinen Scharmützeln und Plänkeleien die Kräfte zu vergeuden. In einer Anfangs September dahier abgehaltenen Versammlung nun wurde ein Comit6 erwählt, dessen Händen diese Angelegenheit von der Versammlung zur weitern Betreibung übergeben wurde. Dieser Comitü faßte nun den Beschluß, an alle oder doch die größten jüdischen Gemeinden der Vereinigten Staaten den Aufruf ergehen zu lassen, daß dieselben Delegaten erwähle»: sollten, die am 28. Oktober sich in Baltimore, als der der Residenz Washington nächstgelegenen Stadt, versammelten, um dann gemeinschaftlich nach Washington zu gehen und dem Präsidenten die erlittene Unbill vorzulegen und um wo mögliche Abhülfe zu bitten. Nur vier Gemeinden, sämmtlich dem Westen angehörend antworteten diesem Rufe und sandten ihre Delegaten am bestimmten Tage hierher. Cincinnati sandte den Rabbiner Dr. Wise, Louisville Herrn M. Bijur, einen jungen Advocaten von treff- 50*