Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-11-23 · Heft 48 (23.11.1857) · p. Seite 656

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 48 (23.11.1857)
Date
1857-11-23
Page
Seite 656 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3226039-3226088--16519-3245381
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

656 einem Saufgelage gegen einen jüdischen Kürschnermeister von dessen christlichen Handwerksgenossen verübt, ja während hier im Orte selbst achtbaren jüdischen Kauflenken der Zutritt zu der Ressource verschlossen bleibt, hat der hiesige katholische Probst im vorigen Jahre in sehr humaner Weise der hiesigen jüdischen Gemeinde das Schullocal zur Mitbenutzung bewilligt, wovon, beiläufig gesagt, bis jetzt kein Gebrauch gemacht worden ist. Derselbe läßt es sich auch nicht nehme», jedes Mal zu n:w!n 128*1 Weintrauben aus seinem Garten zu lrnira an hiesige Israeliten unentgeltlich verabfolgen zu lassen. L. Oesterreichischer Kaiserstaat. Aus Ungarn, im November. (Ewiderung.) In No. 87. der „Wiener Kirchenzeitung" ist der Ausruf dcS Rabbiner Fasse! in No. 37. dieser Zeitung des JudenlhnmS unter der zur Erregung der Aufmerksamkeit berechneten Ueberschrift: „Die Oesterreichische Post und Herr Hirsch B. Fasset, Oberrabbiner zu G roß-Kanischa" abgedruckl worden, zil dem der menschenfreundliche und Toleranz predigende Herr Di-. S. Brunner folgende Notiz macht: „Uns ist kein Gesetz in Oesterreich bekannt, das den Rabbinern die Postfreiheit bei ihren religiösen theologischen Streitigkeiten gestattete.-Uebrigens ist diese öffentliche Aufforderung zur Ungebührlichkeit, zur Umgehung des PvstgefälleS charakteristisch; man siehet, die Herren machen sich es in Oesterreich sehr bequem." Wir zweifeln, ob die „Kirchenzeitung" Herrn Fasset zu Gesichte kommen, und wenn auch, ob er sich die Mühe nehmen werde, Herrn Ur. Brunner zu widerlege». Gegenüber einem Manne, von dem es bekannt ist, daß er gegen jede Vorstellung die Antwort hat: „Thut nichts, der Jude wird verbrannt", wäre ja jede Verthcidigung zwecklos. Aber wir können nicht umhin, an Herrn Dr. Brunner die Frage zu richten: wie so die öffentliche Aufforderung des Rabbiner Fasse! in No. 37. dieser Zeitung deS Judenthums eine Ungebührlichkeit, eine Umgehung des Postgesälles sei? In diesem „Aufrufe" heißt cs: „Die Herren Rabbiner des Inlandes wollen auf der Aufschrift bemerken: In religiöser Angelegenheit, postfrei." Hier entstehen die Fragen: „Ist der Gegenstand des „Aufrufes" eine religiöse Angelegenheit? Und ist die Correspondcnz über religiöse Angelegenheit in Oesterreich postfrei oder nicht? Die erste Frage dürfte selbst von einem Herrn Dr. Brunner nicht verneinend beantwortet werden. Der „Aufruf" fordert auf, Gutachten über die Beschiicidung einzusenden, und daß die Beschneidung eine religiöse Angelegenheit sei, wird doch Niemand in Abrede stellen. Des Pudels Kern bleibt also die zweite Frage: Ist eine solche Correspondenz postfrei oder nicht? Gesetzt nun das Letztere, so hätte sich wohl Herr Fasse! geirrt, aber eine Umgehung des Postgefälles hätte er ja unmöglich veranlassen können oder wollen. Die Gesetze über das Postwesen müssen ja doch jedem Postbeamten bekannt sein, und dürfte dieser ein Schreiben postfrei befördern, wenn daS Gesetz cs nicht für postfrei erklärt? Müßte er nicht vielmehr den unmarkirttn, aber postpflichligen Brief mit dem höhcrn Postansatz „bestrafen?" Und wem fiele der erhöhete Postansatz zur Last? Doch nur dem Empfänger, der eben de» „Aufruf" zur Umgehung des Postgefälles ergehen ließ. Wir erlauben uns daher nochmals die Frage zu stellen: Was wohl mehr charakteristisch ist, der Aufruf des Rabbiner Fasset, oder die Jntcntion des Herrn De. Brunner, diesem Aufrufe die Absicht, daS Postgefätl zu umgehen, unterschieben zu wollen? X. Ofen, 27. Oktober. (Privatmitth.) Das ErziehungS- und Schulwesen der ungarischen Israeliten macht schnelle und große Fortschritte. So z. B. wurde die Allofener israelitische zweiclassige Trivialschule, ursprünglich ein Geschenk des großen unsterblichen Kaisers Joseph If., im Jahre 1855 von der hohen Negierung zur vierclassigen Hauptschule und neuerdings mittelst hohen Regierungs-Decrctes ck. tl. 1. Oktober l. I. Zahl 27231. zur Musterhauptschule erhoben. Ich sende Ihnen heute, als unparteiischen Beweis, einen Bericht des Herrn Richard Roller, katholischer Coufession und Professor an der k. k. Oberrealschule in Ofen, den jener in der amtlichen „Pest- Ofener Zeitung" «I. ck. 25. Oktober No. 244. gegeben. Die folgenden Worte sind also sämmtlich die des Herrn Professor R. Rotter.-„Ofen, 23. Oktober. Ich war gestern (22. d. M.) in Altofen Zeuge einer Festlichkeit, die als eine der vielen, dem Geiste unseres bildungheischenden Jahrhunderts dargebrachten Huldigungen angesehen werden kann und dem Streben der dortigen israelitischen CultuSgemeinde in mehr als einer Beziehung zur Ehre gereicht. Ich

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.