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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1857-11-23 · Heft 48 (23.11.1857) · p. Seite 653

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
21 (1857)
Issue
Heft 48 (23.11.1857)
Date
1857-11-23
Page
Seite 653 (sequence 3)
Language
German
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653 thigem Schwerte abwehren (Syrer, Römer); wir sehen diese Nation, nachdem ein Theil ihrer Lehre in die übrigen Völker übergegangen und sich da mit Elementen der diesen Völkern eigenthümlichen Anschauungen vermischt, die ganze Gottesidee in ihrer Reinheit, eingehüllt in ein großes Formgesetz, mitten unter allen Völkern der Welt aufrecht erhalten; wir sehen, wohin nur Glieder dieser Nation, wenn auch nur in kleiner Anzahl. geschleudert werden, sofort eine Bet- und Lehrstätte für diese Gotteslehre errichten, überall für sie zeugend und sorgfältig sie wahrend; wir sehen aber auch diese ganze und reine Gotteslehre überall nur an die Abkömmlinge dieser Nation geknüpft, und, obschon immerwährend ihre Ideen in die Menschheit eindringen und sich weiter verbreiten, dennoch das specifische Bekenntniß stets aus diesem nationalen Boden verbleiben. Es ist also die Erscheinung, Erhaltung, das Bekenntnis; und die Zeugenschaft der Gotleslehre demnach der Berus Israels; es war und ist dies der Sendbote der göttlichen Vorsehung an die Menschheit, und so wenig eine Sendung der Persönlichkeit des Boten entbehren kann, so wenig vermag die göttliche Mission Israels an die Menschheit des nationalen Israels zu entbehren, eines nationalen Haltes, wenn jenes auch keine wirkliche Nation mehr bildet. Kommen wir nun zur Sache. Auch wenn die Beschneidung nur ein nationales Vundeszeichen wäre, so würde, nach obiger Auseinandersetzung, die Verpflichtung zu ihr eine fort und fort bestehende sein; denn gerade weil sie sich an das allein noch übrig gebliebene nationale Element für Israel lehnt, welches als einzige materielle Grundlage des Religiösen für Israel unentbehrlich ist, wäre auch die Erhaltung jenes Actes bedingt. Allein wir sind auch nicht berechtigt, die Beschneidung als ein nationales Bundeszeichen anzusehen, und was sich von diesem Nationalen darin findet, verhält sich eben so, wie das Sanitätische in ihr: es ist die Beimischung, der Zusatz, der aber den Charakter nicht ausmacht. Es ist nirgends gesagt, daß die Beschneidung „der Bund der Söhne Israels sei", sondern Gott spricht zu Abraham: „es ist mein Bund mit Dir, wer ihn verletzt, hat meinen Bund zerstört". Es ist der Beschneidung also von vorn herein der religiöse Charakter, das besondere Verhältniß zu Gott in der besondern Mission Israels ausgeprägt. Eben so wird verordnet, daß auch der Knecht nicht bloö der hausgeborene, sondern auch der für Geld erkaufte der Veschneioung zu unterziehen sei, wodurch derselbe nicht in die nationale, sondern in die religiöse Gemeinschaft ausgenommen werden sollte, außerhalb derer nichts im heiligen Lande eristiren sollte. Als Josua an der Grenze des Landes die Beschneidung wieder über das ganze Volk Israel, ausdehnte, da sagte er nicht: ich stelle heute den Bund unter Euch her, sondern: ich wälze die Schmach Aegyptens von Euch, womit offenbar der Gegensatz zum krassen ägyptischen Heidenthume gemeint ist, da eine nationale Vermischung der Israeliten mit den Aegyptern nicht stattgefunden, wohl aber Vieles von deren Heidenthume unter das Volk gedrungen war. Fürwahr, wir Israeliten brauchen uns nicht mehr in der Opposition zur übrigen Menschenwelt zu fühlen; wir sind gegen Niemanden feindlich gesinnt; wir vermeiden sorgfältig jede erbitternde Polemik gegen Andersglaubende, wozu wir doch jetzt mehr Freiheit hätten, und wozu wir so oft aufgestachelt werden; wir haben angestrengtest die Mittel zur Bildung und Cultur angewendet, deren Gebrauch die Welt uns im letzten Jahrhundert gestattet hat. Aber desto mehr müssen wir uns gedrungen erachten, uns in der tiefen Positivilät unserer Religion zu fühlen, in der ganzen Kraft und dem großen Inhalte unsres Bekenntnisses, in der Erhabenheit unsres geschichtlichen Berufes, in dem doppelten Bewußtsein der Ueberzeugungstreue gegen uns selbst und der Pflichttreue gegen die Menschheit durch die kräftige Erhaltung unsrer Religion. Diese Erhaltung beruht nach allen geschichtlichen Verhältnissen und der Lage der Dinge auf der Erhaltung des gegebenen und allein noch übrig gebliebenen nationalen Elements, und besteht hinwiederum die Manifestirung all' dieser Erhaltung in der Beschneidung. Wir können daher noch heute sagen: Wer diese verletzt, zerstört Meinen Bund! Die Religionsfreiheit. Das Votum der schwedischen Reichsstände über die königlichen Vorlagen, die Religionsfreiheit betreffend, vorzugsweise daß der Uebertritt zur katholischen Kirche nicht mehr mit Landesverweisung bestraft werde, hat ganz Europa mit Unwillen erfüllt. Daß die Vertreter eines großen Volkes in unsrer Zeit so dreist sein können, Religionsbedrückung, Beschränkung der Gewissensfreiheit als von Gott und dem Heil des Volkes geboten, auszusprechen, und die schärfste Strafe auf eine Umwandlung des Bekenntnisses festzuhalten, das ist etwas Unerwartetes. Wir schließen uns dieser gerechten Vernrtheilung der von den schwedischen Reichsständen bethärigten Meinung vollkommen an, und rufen nur abermals mit Ernst aus 48 *

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