Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 47 (16.11.1857)
- Date
- 1857-11-16
- Page
- Seite 647 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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647 ordnungen der hohen Regierung, die das Schulwesen betreffen, auf verschiedene Schwierigkeiten, und sind es die heiligen großen und kleinen RebbeS der Chassidim, welche all' ihren Feuereifer anwenden, um nur dieses antijüdische Institut „die „Schule" nicht aufkommen zu lassen. So hat vor wenigen Tagen der Bürgermeister in Tarnov, welcher gegen das Bestehen der israelitischen Winkelschulen daselbst auftrat, nicht nur den Zorn der Chassidim auf sich geladen, sondern erhielt auch in einem in jüdisch-deutschem Dialekte geschriebenen Drohbriefe die Aufforderung, entweder sein Amt niederzulegen, oder sich gefaßt zu machen, von 12 Juden verfolgt zu werden. Wir sind fest überzeugt, daß, wenn die Rabbinen Galiziens von vorhinein dem Chassidismus mit mehr Energie entgegen getreten wären, solche bedauerliche Vorfälle, wovon dieser sogar eine Criminaluntersuchung hervorgcrufen hat, nicht stattfinden könnten. Wir werden auf die Zustände Galiziens in unserem, so Gott will, bald zu veröffentlichenden Reisebericht: „Meine Reise über Galizien nach Deutschland" zurückkommen. Schließlich noch die Mittheilung, daß unter unfern Chassidim und Halbchassidim zufolge der Confiscation der si'L 'W und nbsm ‘■no große Trauer und Bestürzung eingetreten ist. In allen Städten und Dörfern unseres Bezirkes werden durch den Kleinrichter diese Werke eingesammelt und so der Behörde übergeben. Ein Gebet im erstern Werke, worin die göttliche Vorsehung um Errettung aus der Verbannung angegangen wird, soll die Ursache deS Verbotes sein. Mehrere Buchhändler haben hunderte von Eremplaren der Behörde übergeben. Wie wir hören, ist der Heilige in Liscka bei dem Engel Gabriel bittgesuchlich eingeschritren und sehen unsere Chassidim der Zurücknahme dieses Verbotes um so mehr entgegen, da selbst der Heilige in Sancn', welcher so manchem unfruchtbaren Weibe zu Söhnen durch sein Gebet verhalf, als Bittsteller ausgetreten ist. Oberlehrer Rosen in eh er. Wien, 6. November. Die heutige „Morgenpost" enthält unter der Rubrik „Die Besitzfähigkeit der Juden" folgenden Artikel: Die Pest-Ofener Handels- und Gewerbekammer hat — wie der „Pr." mitgetheilt wird — in einem Bericht an das hohe k. k. Handelsministeriuin die Bitte um „Gewährung der Besitzfähigkeit an die-Israeliten" ausgesprochen und motivirt dieselbe in der nachstehenden Weise: „Nachdem die Israeliten alle Lasten im Staate und in der Gemeinde mittragen, so ist deren Ausschließung von dem Besitzerwerbe weder mit den Grundsätzen der Billigkeit noch mit jenen der VolkSwirthschaft mehr zu vereinen. Durch den engeren Anschluß Ungarns an Oesterreich hat die Beschränkung , daß adeliges Gut kein Unadeliger erwerben dürfe, aufgehört; daß die Israeliten allein auch seither noch von dem Genüsse eines Rechtes ausgeschlossen sind, welches allen übrigen Staatsangehörigen gesetzlich eingeräumt ist, kann daher nur von confessionellen Rücksichten herrühren; aber selbst in diesem Falle liegt weder in dem mosaischen Glauben etwas, was den Besitz liegender Güter in den Händen seiner Bekenner für die übrigen Landbewohner bedenklich machen würde, noch viel weniger ist eS mit den Principien der Duldung, welche die christliche Religion nach der Lehre ihres Stifters kennzeichnen, zu vereinen, daß dem Nächsten — wer er immer sei — weniger zugedacht werde, als wir unS selbst schuldig zu sein glauben. Maßregeln, welche eine Classe der Bewohner von dem Genüsse eines, allen Anderen eingeräumteu Rechtes ausschließen, sind ganz geeignet, der inveterirten Gehässigkeit bei jeder Gelegenheit neue Stoffe zuzuführen, während eS die Förderung der Moral dringend erheischt, daß Niemand auf eine Erwerbsweise hingewiesen und ihm das angestammte Recht der Wahl deS Lebensunterhaltes auch dort verwehrt werde, wo die Motive der Ehrenhaftigkeit die vorwiegenden sind. „Die materielle Seite der Frage betrachtet, liegt es nur zu offen am Tage, daß die Ausschließung irgend einer Classe der Staatsbewohner vom Kaufe die Werthe des KausobjecteS drücken müsse — waS bezüglich der Israeliten um so mehr der Fall ist, als bekanntlich ein großer Theil des circulirenden Geldes sich in ihren Händen befindet. Wir glauben ohne Uebertreibung behaupten zu dürfen, daß eine der Ursachen der Entwerthung der städtischen Realitäten und des DarniederliegenS aller Baugewerbe in dieser Maßregel liege; hem kaufberechtigten Theile fehlen die Mittel, dem Bemittelten die Kaufberechtigung! Wer an der Realisirung von Verlassenschaften, an Waisen - und Stiftungsgeldern, an der Sicherstellung durch 47**