Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 47 (16.11.1857)
- Date
- 1857-11-16
- Page
- Seite 645 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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645 Rabbiner jede Einflußnahme auf die israelitische Schule, ja selbst auf den Religionsunterricht entziehende hohe Statthaltereiverordnung mitgetheilt wird, erlauben Sie mir, hochgeehrter Herr Redacteur, Ihnen heute einen auch an uns herabgelangten, die israelitische Schulenerrichtung betreffenden hohen Statthalkereierlaß zu Gr.- Wardein zu erwähnen, worin es in §. 7. heißt: „In Beziehung auf die Ertheilung der Religionslehre haben sich die Gemeinden der Oberaufsicht des Localrabbiners, in pädagogisch-didaktischer Hinsicht der Leitung des betreffenden röm.-kath. OrtsseelforgerS, beziehungsweise deS Schulvistricts-Aufsehers zu unterziehen u. s. w." Es wird hier also in der Leitung deS Religionsunterrichtes nicht dem Gemeinde- Vorstände, sondern dem geistlichen Oberhaupte, dem Rabbiner, die Suprematie eingeräumt, wie dies auch nicht anders mit der Vernunft vereinbar ist. Welch ein Widerspruch wäre es, daß ihm, der als Lehrer der Großen und des Alters dastehet, nicht auch das Recht und die Befugniß zustünde, Lehrer der Kleinen und der Jugend zu sein! Wie traurig es übrigens um die Religionswissenschaft und die Religiosität selber bestellt sei, wo der betreffende Seelenhirt und Glaubenswächter weder unmittelnoch mittelbar sich an dem Religionsunterricht betheiligt, lehrt die tägliche Erfahrung. Meines Erachtens liegt auch der Grund der besonders in den großem Städten immer mehr und mehr zunehmenden Irreligiosität und Erkaltung der Jugend für unfern heiligen Glauben und für daö so reine, idyllisch-patriarchalische jüdische Familienleben in dem noch so mangelhaft geleiteten Religionsunterricht und in der leichtfertigen Ueberantwortung desselben in die Hand eines Jeden. Denn daß bei aller Vortrefflichkeit unserer Lehrer und der Anerkennung, die wir diesem Stande in der Gesammtheit zollen müssen, wir dennoch oft an jüdischen Schulen fungirende Religionslehrer treffen, deren Leben der krasseste Widerspruch ihrer Lehren ist, auch das bestätiget die Erfahrung, sxempls sunt oclioss. Wenn aber schon jeder Wissenschaft Zweck die Bethätigung und Anwendung derselben im praktischen Leben ist, so gilt dieS von der Religionswissenschaft um so mehr, als sie überhaupt Gegenstand des Herzens und der Bethätigung und nicht nur deS Kopfes und Wissens sein soll. Und woran soll das arme Kind sich halten, wenn es den Lehrer und Verkünder deS göttlichen Wortes selbst diese nicht befolgen steht, wenn die schale Eitelkeit, die ihm in der Außenwelt so oft verlockend erscheint, auch hier in dem Heiligthume der Schule in der Person deS Lehrers hervorragend dastehet? Nun wird eS ein Jeder, der mit dem kindlichen Gemüthe vertraut ist, eingestehen, daß sich dasselbe von dem heiligen leutseligen Ernste mehr angesprochen und angezogen fühlt, alS vori der Leichtfertigkeit, und daß, je ehrender und ausgezeichneter die Umgebung und der Umgang des Kindes ist, desto moralisch gehobener und zur Nacheiferung angespornter es wird. Und abgesehen von allem Andern, dürfte schon die Ehre, welche das Kind darein setzt, den Herrn Rabbiner zum Lehrer oder Aufseher zu haben, sehr wohlthuend und einfluß- und erfolgreich auf die moralisch-religiöse Ausbildung der Jugend einwirken. Freilich ist eS bei vielen Rabbinen überhäufter Amtsgeschäfte halber unmöglich, selbst den Religionsunterricht zu ertheilen, aber mittelbar darüber, wie über die denselben vollziehenden Lehrer zu wachen, daS ist nicht nur möglich, sondern heiligste unabweisliche Pflicht eines jeden Rabbiners. Mögen daher meine Herren AmtSbrüder in diesem rein ihnen obliegenden und zustehenden Berussfach keine andere Autorität anerkennen und sich hierin von der Gemeinde nicht die Zügel auS der Hand siehmen lassen, und mögen, wenn, wie unsere Weisen lehre» (Jalkut Jesaj. §. 102.), Gott selbst die Schuljugend unterrichtet und Thora lehrt, auch sie eS nicht unter ihrer Würde finden, an dem Jugendunterricht Theil zu nehmen. Noch kann ich heute meine Correspondenz nicht schließen, ohne eines ManneS Erwähnung zu thun, der leider! nicht mehr zu den Lebenden gehört, und dessen Tod wieder eine schwer auszufüllende Lücke auf dem Gebiete talmudischer Gelehrsamkeit hervorbrachte. ES ist dies der am heurigen Neujahrsfeste, d. h. 20. September l. I. zu Nagy-Abony, Pesth-Solter Comitat, in Gott verschiedene 75jährige Oberrabbiner Jakob Herzog s. A., Verfasser eines talmudischen Werkes: „Pri Jakow". Außer seiner tiefen und ausgebreiteten talmudischen Gelehrsamkeit, bildeten ächte tolerante Frömmigkeit, ausgezeichnete Bescheidenheit und seltene Genügsamkeit daS leuchtende Dreigestirn in dieses ManneS Charakter, die herrlichsten Juwelen in der Krone seines tugendhaften, gottgefälligen Lebens. Das Leichenbegängniß, welches Jom Gedaljahu statkfand, zeugte auch von der allgemeinen Verehrung, welche diesem Biedermann gezollt wurde, 47