Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 21 (1857)
- Issue
- Heft 46 (9.11.1857)
- Date
- 1857-11-09
- Page
- Seite 627 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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627 Zweck der Predigt, die religiöse und sittliche Kräftigung des Hörenden, tritt dabei in den Hintergrund, und die Stellung des Predigers zur Gemeinde wird verschoben. Ist dagegen nur Einer an die Spitze des Ganzen gestellt, so wird er bald erkennen, daß durch seine größere oder geringere Thätigkeit allein die moralische Zukunft einer großen Zahl von Menschen bedingt ist, daß er eS in seiner Hand hat, Heil und Unheil zu stiften; er wird in planmäßiger Folge die Gedanken zu verbreiten suchen, die seiner Gemeinde vor Allem noth thun. Einheit und Gleichmäßigkeit werden sein ganzes Wirken durchdringen, und jede Selbsttäuschung, als habe er einem Anderen zu weichen, schwinden. Und rein äußerlich betrachtet, wenigstens wie hier die Verhältnisse stehen, Einer kann ganz und gar ungetheilt seinem Amte leben, während Zweien eine bedeutende Nebcnthätigkeit zur Nothwendigkeit gemacht wurde, um die Stellung in der Gesellschaft einzunehmen, die ihnen gebührt, und die auch die Gemeinde von ihnen verlangt. Es ist somit wünschenswerth, daß fortan nur ein Prediger an unserm Tempel stehe, daß dieser ihm aber ganz angehöre und ausschließlich dem Amte lebe. Da aber ein solcher menschlichen Zufälligkeiten unterworfen ist, und immerhin einmal an der Ausübung seiner Functionen gehindert sein kann, so ist eine zweite Persönlichkeit unvermeidlich, um in solchen Fällen ihn vertreten zu können. Denn unser Gotteshaus ist so angelegt, daß es der Predigt nicht entbehren kann; während in andern Orten die Gemeinde keinen Anstoß daran nimmt, nur einen um den andern Sabbath eine Predigt zu hören, oder noch seltener, würde der hiesige Gottesdienst ohne daö belehrende Wort sich alles Einflusses auf die Gemeinde begeben, und die Theilnahme der Besuchende» sich bald auf ein Minimum reduciren. Für den Fall einer Verhinderung deS Predigers also muß eine Hülfe vorhanden sein, so wie für die Tage, an denen die Predigten sich auf eine so hohe Zahl häufen würden, daß die Kraft eines Menschen nicht mehr ausreichte, den Anforderungen zu genügen. Deshalb ist denn festgesetzt, daß der zu gewinnende Kandidat an jedem Doppelsest und am Versöhnungstage eine Predigt halten soll, und auch damit er nicht in gar zu langen Zwischenräumen eine allzu geringe Uebung seiner Kräfte erlange, etwa jeden dritten oder vierten Sabbath ebenfalls. So tritt er in eine bescheidene Rangstelle neben dem beamteten Prediger, bekommt aber die Gelegenheit, in wohl durchgearbeiteten Reden vor einer gebildeten Gemeinde aufzutreten und seinen Ruf zu begründen. Das Verfahren bei der im verflossenen Sommer gehaltenen Concurrenz war freilich ein ernstes, und ungeachtet sehr begabte Kräfte sich zur Verfügung stellten, glaubten die verwaltenden Behörden dennoch die Entscheidung nicht übereilen zu dürfen, und adoptirten lieber eine Zeit lang die Bereitwilligkeit des LV- Frankfurter, so lange seine Kräfte ausreichtcn, allein sämmtliche Obliegenheiten des Amts zu übernehmen. Von den Competenten um die neue Stellung wurde zweierlei als unerläßlich verlangt, sittliche Tüchtigkeit und gründliche wissenschaftliche Vorbereitung; von praktischer Uebung und Gewandtheit wurde durchaus abgesehen und nur gefragt, ob dieselbe bei ernstem Streben und andauerndem Fleiß im Laufe der Zeit zu erwarten sei. Wenn also ein oder das andere Anerbieten nicht berücksichtigt wurde, so war eS nur aus einem Grunde, der in diesen leitenden Principicn seine Erklärung findet. Bewährte Autoritäten deS Auslandes wurden mit zu Rathe gezogen, und die Verwaltung kann sich selbst das Zeugniß geben, daß sie ihre Aufgabe sich nicht zu leicht gemacht, daß sie die Wichtigkeit der übernommenen Pflicht sich deutlich vergegenwärtigt habe. Mancher könnte nun freilich glauben, das Bemühen der Verwaltung, unter diesen Umstünden eine Wahl zu Stande zu bringen, werde ein vergebliches sein, da die ausgeschriebene Concurrenz ihr zur Genüge gezeigt, auf welche geringe Zahl von Bewerbern sic zu rechnen habe. Wir theilen diese Ansicht nicht. Daß gleich auf die erste Aufforderung einer bloßen Zeitungsannonce ohne genauere Erörterung der Verhältnisse, die nicht genügend von Auswärtigen gekannt werden konnten, eine Zahl von zehn bis zwölf zum Theil namhaften Männern sich gemeldet hat, scheint unS nicht unbedeutend. Wir zweifeln nicht, daß bei genauererKenntniß der Sachlage noch Mancher sich bestimmen lassen wirb, seine Blicke hierher zu richten. Die Aufforderung hat sich an Unverheirathete gewandt, und dadurch natürlich einen großen Theil ausgeschlossen, die sonst wahrscheinlich wenigstens eine Anfrage hierher gerichtet haben würden. Ein anderer Correspondent d. Bl. hat bereits bemerkt, wie hierin nur unbegründete Hoffnungen abgewiesen, nicht überhaupt eine Schranke gezogen werden sollte. Der bestimmte Ge-